BürgerbeteiligungSolare Dachanlagen auf Mehrfamilienhäusern scheitern in der Praxis

Flachdach eines Wohnhauses mit Photovoltaik und Personen
Bewohner von Mehrfamilienhäusern können derzeit nur in wenigen Fällen von Solarstrom vom eigenen Hausdach profitieren. (Foto: Green Planet Energy)

Gemeinschaftlich betriebene Solaranlagen auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern sind keine Selbstläufer. Projektierer und Eigentümergemeinschaften scheitern häufig an den fehlenden Prozessen auf Seiten der Verteilnetzbetreiber.

17.04.2026 – Mit einer Umfrage untermauern das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) und das 1000 Gigawatt Institut eine bekannte und schmerzliche Lücke der Energiewende. Die Dächer von Mehrfamilienhäusern könnten einen spürbaren Beitrag zur dezentralen Energiewende leisten. Würden sie vollständig mit Photovoltaik ausgestattet, kämen 60 Gigawatt Leistung zusammen. Zum Vergleich: Alle Kohlekraftwerke in Deutschland bringen es zusammen auf 23 Gigawatt Leistung.

Für die Nutzung von Solarstrom vom Mehrfamilienhausdach bietet die Gesetzeslage zwei Konzepte an: Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Während Mieterstrom schon länger möglich war, kam die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung im Mai 2024 mit dem Solarpaket1 neu hinzu.

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Mit dem Solarpaket1 wurde im letzten Jahr die gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung auf den Weg gebracht. BSW-Solar und GdW erläutern das Geschäftsmodell in einem umfangreichen Leitfaden für Wohnungsunternehmen und Photovoltaik-Projektierer.

Beide Konzepte haben es aber in der Praxis schwer. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen: engagierte Bürger, Vermieter oder Eigentümergemeinschaften scheitern immer wieder an der Behäbigkeit vieler Netzbetreiber. Der Hauptgrund: unzureichende Digitalisierung.

In der Umfrage konnten Praktiker von Solarstromkonzepten auf Mehrfamilienhäusern ihre Erfahrungen mit dem zuständigen Verteilnetzbetreiber bewerten und kommentieren. Von den 50 Netzbetreibern, zu denen es in der Umfrage Rückmeldungen gab, wurde kein einziger als „Champion“ eingestuft, der alle gesetzlichen Pflichten erfüllt und das Teilen von Solarstrom innerhalb von Mehrfamilienhäusern ermöglicht. Nur fünf Netzbetreiber wurden als „Unterstützer“ bewertet, die immerhin das Notwendigste tun, um solche Anlagen zu ermöglichen. 44 Netzbetreiber bewerteten die Befragten als „Verzögerer“, die den Bau von Gemeinschaftskraftwerken bremsen. Und ein Netzbetreiber fiel komplett durch − er wurde in der Studie als „Verhinderer“ eingestuft. 

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Was wie ein Steuertrick klingt, ist für die Energiewende ein entscheidendes Mosaikteilchen. Es geht darum, Energiemengen viertelstundengenau verschiedenen Akteuren zuzuordnen: beim Laden an der Ladesäule, bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung oder beim Energy Sharing.

Forderungen für mehr gemeinschaftliche Solaranlagen

Das Bündnis Bürgerenergie stellt drei klar umrissene Forderungen. Die erste richtet sich an die Bundesnetzagentur. Sie müsse dafür sorgen, dass die Verteilnetzbetreiber ihren gesetzlichen Pflichten endlich nachkommen. Es soll eine Möglichkeit geben, Blockierer bei der Behörde zu melden, aber die Behörde sollte auch selbst tätig werden und die Verteilnetzbetreiber schriftlich an ihre Pflichten erinnern.

Die zweite Forderung geht an die Bundesregierung. Sie müsse Stromzähler in Mehrfamilienhäusern bezahlbar machen. Gesetzlich vorgeschriebene Messgeräte für jeden beteiligten Haushalt fressen die Einsparungen, die mit dem günstig erzeugten Solarstrom realisiert werden, wieder auf. Der Gesetzgeber sollte dafür sorgen, dass die zusätzlichen Kosten für den freiwilligen Einbau eines Smart Meters lediglich pro Gebäude und nicht wie bisher pro Stromzähler und somit Teilnehmer anfallen.

Schließlich werden auch die Netzbetreiber angesprochen und aufgefordert, ihre Kräfte zu bündeln und gemeinsam die erforderlichen Prozesse zu etablieren.

Drohendes Aus für Mieterstrom bei Wegfall der Vergütung für kleine PV-Anlagen

Als ob die Hürden der Praxis nicht schon hoch genug wären, droht zusätzlich noch ein anderer K.O.-Schlag für die Nutzung von Solarstrom in Mehrfamilienhäusern. Parallel zur Veröffentlichung des Bündnis Bürgerenergie hat der Ökoenergieanbieter Greenplanet Energy in einer anderen Studie untersucht, wie sich Mieterstrom in der angekündigten EEG-Novelle ab 2027 behaupten kann. Das Fazit: Sollte die Einspeisevergütung für kleine PV-Anlagen gestrichen werden, werden Mieterstrom-Projekte unwirtschaftlich. „Der Zugang zu günstigem Solarstrom bricht ausgerechnet dort weg, wo er dringend gebraucht wird – in ganz normalen Mehrfamilienhäusern. Millionen Mieterinnen und Mieter würden von der Energiewende faktisch ausgeschlossen“, wie Vorstand Sönke Tangermann von Green Planet Energy warnt.

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Ein geleakter Entwurf zur EEG-Novelle enthält Pläne für massive Einschnitte für neue kleine Solarstromanlagen. Zudem werden zweiseitige Differenzverträge geregelt sowie Einzelbestimmungen geändert. Die Ausbaupfade sollen Bestand haben.

Beauftragt mit der Studie war das Institut der deutschen Wirtschaft. Die Modellrechnungen zeigen, dass kleine und mittlere Mieterstromprojekte ohne Einspeisevergütung nicht mehr wirtschaftlich wären. Während größere Projekte Skaleneffekte nutzen können, geraten Anlagen auf typischen Mehrfamilienhäusern mit acht oder 30 Wohneinheiten schnell ins Minus. Die Einspeisevergütung ist damit keine Zusatzrendite, sondern ein zentraler Bestandteil eines tragfähigen Geschäftsmodells.

Alternativen wie die Direktvermarktung können den Wegfall der Vergütung nur begrenzt kompensieren. Zudem hängt die Wirtschaftlichkeit stark von der Teilnahmequote der Mieter ab – ein Faktor, der sich gerade im Bestand nur eingeschränkt steuern lässt.

Was Mieterstrom jetzt braucht

Aus Sicht von Green Planet Energy braucht der Mieterstrom jetzt klare und verlässliche Rahmenbedingungen. Tangermann fordert: „Damit Mieterstrom in Mehrfamilienhäusern funktioniert, müssen sich die Projekte rechnen. Kurzfristig bedeutet das: Entweder bleibt die Einspeisevergütung für kleine Dach‑PV‑Anlagen erhalten – oder sie wird durch einen erhöhten, praxistauglichen Mieterstromzuschlag aufgefangen. Mittel- und langfristig kann Mieterstrom auch ohne Förderung auskommen. Dafür müssen allerdings bürokratische Hürden abgebaut, Prozesse vereinfacht und Regulierung verschlankt werden – von Messkonzepten über die Abrechnung bis hin zu schnelleren und standardisierten Genehmigungen durch Netzbetreiber.“ pf

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