Energy SharingStrom teilen schon bald möglich (theoretisch)

Solarmodul, im Hintergrund unscharf Personen auf einer Dachterrasse
Strom vom Dach an mehrere Verbraucher liefern, ohne Energieversorger werden zu müssen – das wird mit Energy Sharing möglich. (Foto: naturstrom AG/Andre Forner)

Ab Juni 2026 wird Energy Sharing in Deutschland möglich. Betreiber von Solar- oder Windkraftanlagen können Strom an Nachbarn oder das nähere Umfeld vermarkten. Die Agentur für Erneuerbare Energien erklärt, wie das funktioniert.

11.05.2026 – Die lang ersehnte Regelung für Energy Sharing kam mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes im November 2025. Sie gilt ab Juni 2026, Verteilnetzbetreiber müssen sicherstellen, dass die gemeinsame Nutzung von Elektrizität möglich ist.

Selbst erzeugter Strom kann dann durch das öffentliche Netz zu Stromabnehmern in der näheren Umgebung geleitet und verkauft werden. So können nun auch Haushalte ohne eigene Erneuerbare-Energien-Anlage an der Energiewende teilnehmen und ihre Stromkosten senken. Damit Stromerzeugung und -verbrauch korrekt gemessen und abgerechnet werden können, müssen die Beteiligten mit Smart Meter ausgestattet werden.

Der Smart-Meter-Ausbau hat noch große Lücken, ist aber nicht die einzige Hürde, die für das Funktionieren von Energy Sharing überwunden werden muss. Die geteilten Energiemengen müssen auch gezählt und abgerechnet werden. Ein Arbeitsschritt, den Verteilnetzbetreiber nicht einfach so aus dem Ärmel schütteln.

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Was wie ein Steuertrick klingt, ist für die Energiewende ein entscheidendes Mosaikteilchen. Es geht darum, Energiemengen viertelstundengenau verschiedenen Akteuren zuzuordnen: beim Laden an der Ladesäule, bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung oder beim Energy Sharing.

Die Agentur für Erneuerbare Energien AEE hat in einem Hintergrundpapier zusammengetragen, welche Voraussetzungen das „Strom-teilen“ braucht, wie es funktioniert und welche Anknüpfungspunkte es in den Bundesländern gibt. Unter anderem findet sich eine Übersicht, die die verschiedenen Vorgaben zur Solarpflicht in den einzelnen Bundesländern auflistet und eine kurze Beschreibung von Pilotprojekten. Denn Energy Sharing ist besonders für Solarstrom vom Dach prädestiniert: Überall dort, wo sich mehrere Verbraucher nah an der Erzeugung befinden.

Fakten zum Energy Sharing in Deutschland

Gesetzlich geregelt ist das Energy Sharing im Paragraf 42c des EnWG. Erneuerbar erzeugter Strom kann innerhalb einer lokalen Gemeinschaft weitergegeben und verbraucht werden. Die Anlagenbetreiber sind in vielen Fällen von Lieferantenpflichten wie sie Energieversorger befreit und können mit einfachen Vereinbarungen die Vertragsbeziehungen regeln. Sie müssen ihren Kunden keine Reststromverträge anbieten. Ab Juni 2026 müssen alle Verteilnetzbetreiber sicherstellen, dass die gemeinsame Nutzung von Elektrizität innerhalb ihres Bilanzierungsgebietes möglich ist, ab Juni 2028 soll Energy Sharing auch innerhalb angrenzender Verteilnetzgebiete bzw. Bilanzierungsgebieten möglich sein. pf

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