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Stromnetz-Vergabe Berlin: „Der Senat bricht geltendes Recht“

Berliner Bürger wollen über ihren Strom selbst bestimmen: Im Konzessionsverfahren um das Berliner Stromnetz wollen sich die Energiegenossen nicht ausbooten lassen. (Foto: Nicole Allé)
Berliner Bürger wollen über ihren Strom selbst bestimmen: Im Konzessionsverfahren um das Berliner Stromnetz wollen sich die Energiegenossen nicht ausbooten lassen. (Foto: Nicole Allé)

Die Berliner Bürgergenossenschaft BEB, die im Konzessionsverfahren um das Berliner Stromnetz bietet, geht gegen die Energie-Verhandlungen des Berliner Senats mit Vattenfall, EON und Engie vor und stellt einen Missbrauchsantrag beim Bundeskartellamt.

04.11.2015 –Finanzsenator Kollatz-Ahnen hatte im Sommer die Verhandlungen mit den Eigentümern der GASAG gestartet, um eine Lösung des Rechtsstreits um das Gasnetz und einen „industriellen Partner“ für das Land Berlin zu finden. Dabei wird jedoch auch über das Stromnetz verhandelt. Kürzlich hatte der Senat angekündigt, das seit langem ausgesetzte Stromnetz-Verfahren weiterzuführen.

Dieses Vorgehen kritisiert die Bürgergenossenschaft BürgerEnergie Berlin (BEB) scharf: „Offiziell muss das Stromnetz im Konzessionsverfahren vergeben werden – aber tatsächlich handelt der Senat hinter verschlossenen Türen einen Deal mit Vattenfall & Co. Aus.“ Das wolle man so nicht hinnehmen, denn mit den Verhandlungen breche der Senat geltendes Recht und boote die Bürger als Bieter einfach aus. „Das können und werden wir uns nicht gefallen lassen“, kommentiert BEB-Vorstand Louise Neumann-Cosel den Antrag beim Bundeskartellamt. Zudem sei das Vorgehen politisch höchst problematisch. Der Senat mache sich selbst in höchstem Maße unglaubwürdig. „Wer vertraut denn einem Senat, der den Sieger eines offiziellen Vergabeverfahrens im Hinterzimmer bestimmt?“ gibt Neumann-Cosel zu Bedenken. „Dass der Senat dabei noch das Votum der Berliner aus dem Energie-Volksentscheid missachtet, setzt dem Ganzen die Krone auf.“

Das Bundeskartellamt ist bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht befugt, in Konzessionsverfahren einzugreifen und diese im Zweifelsfall aufzuheben und eine Neuausschreibung zu erzwingen.


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