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Vier Denkanstöße für Energiegenossenschaften

Für Bürgerenergiegenossenschaften ist es inzwischen sehr schwer geworden, Photovoltaikanlagen zu errichten. (Bild: © TR/pixelio.de)
Für Bürgerenergiegenossenschaften ist es inzwischen sehr schwer geworden, Photovoltaikanlagen zu errichten. (Bild: © TR/pixelio.de)

Der Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband fordert die Politik auf, die Bedingungen für Bürgerkraftwerke wieder zu verbessern. Vier Denkanstöße für mehr Gründungen von Energiegenossenschaften hat der Vorstandsvorsitzende Ralf W. Barkey deshalb gegeben.

30.05.2015 – Bürgerenergiegenossenschaften waren stets einer der Haupttreiber der Energiewende. Im Juli 2013 standen sie urplötzlich vor einer praktisch unüberwind­baren Hürde: Sie fielen fortan unter das Kapital­anlage­gesetzbuch. Inzwischen hat eine Änderung des BaFin-Auslegungsschreibens die Situation etwas verbessert. Doch das neue Ausschreibungsmodell für Photovoltaik, das auch auf andere Technologien übertragen werden soll, stellt eine weitere große Bremse dar. Die aufwendigen Ausschreibungen sind für Konzerne und Unternehmen geeignet, nicht jedoch für engagierte Bürger.

Der Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband RWGV fordert die Politik auf, die Bedingungen wieder zu verbessern, bundesweit und in Nordrhein-Westfalen. Als Hauptursache für die deutlich spürbare Zurückhaltung bei den Neugründungen nennt er in seinem Positionspapier die mangelnde Planungssicherheit: „Eine aktuelle Umfrage unter den RWGV-Energiegenossenschaften zeigt, dass viele Menschen, die einen Beitrag zum Ausbau von Erneuerbaren Energien leisten wollen, durch die aktuelle Energiepolitik tief verunsichert sind.“ Einzelne Erfolge wie Erleichterungen für Genossenschaften im Rahmen des Kleinanlegerschutzgesetzes ließen jedoch hoffen, dass die dezentrale Energieerzeugung noch eine Zukunft habe.

Energiegenossenschaften hatten bis 2014 rund 1,25 Milliarden Euro in den Ausbau erneuerbarer Energien investiert. In NRW werden derzeit Investitionsvorhaben von mehr als 100 Millionen Euro wegen Rechtsunsicherheiten zurückgehalten. „Um 100 neue Energiegenossenschaften gemäß Klimaschutzplan NRW zu erreichen, muss sich die Landesregierung auf Bundesebene einsetzen für Anpassungen des EEG, erleichterte Genehmigungen von Bürgerwindanlagen und Finanzierungshilfen für Machbarkeitsstudien im Energiebereich“, so der RWGV-Vorsitzende Ralf W. Barkey.

Aktuell würden die Aktivitäten und damit die Attraktivität von Energiegenossenschaften deutlich eingeschränkt. Entsprechend seien sie bei den Ausschreibungsverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen nicht zum Zuge gekommen. Hauptkritikpunkt: Die Vorgaben seien zu komplex und kostenträchtig. „Die Erfahrungen müssen in die anstehende Gestaltung des Ausschreibungsverfahrens für Windkraftanlagen einfließen“, sagte Barkey.

Vier energiepolitische Denkanstöße für mehr Gründungen von Energiegenossenschaften hat Ralf W. Barkey, Vorstandsvorsitzender des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbandes, deshalb gegeben, in denen es um die Stimmung, Investitionsstau, Ausschreibungen und neue Geschäftsmodelle geht. Sie beziehen sich auch auf die Zielvorgabe des Landes NRW, 100 neue Bürgerenergiegenossenschaften zu gründen. rr

Hier geht es zu den Denkanstößen des RWGV-Vorsitzenden Ralf W. Barkey.


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