Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Virtuelle Bilanzierung im Mehrfamilienhaus

Was wie ein Steuertrick klingt, ist für die Energiewende ein entscheidendes Mosaikteilchen. Es geht darum, Energiemengen viertelstundengenau verschiedenen Akteuren zuzuordnen: beim Laden an der Ladesäule, bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung oder beim Energy Sharing.
17.03.2026 – Bewohner im Mehrfamilienhaus können sich die erzeugte Strommenge aus ihrer Solaranlage teilen. Dafür wurde 2024 mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung die gesetzliche Grundlage geschaffen. Für diese Projekte wurde der virtuelle Summenzähler verpflichtend. Er kann den physischen Summenzähler am Hausanschluss ersetzen und steht für die Möglichkeit, Strommengen, die einzelne Wohnungen aus dem Netz oder von der Solaranlage auf dem Dach beziehen, anhand der Daten des Smart Meters zu errechnen.
Doch was sich einfach anhört, ist in der Praxis schwierig. Komplexe energiewirtschaftliche Datenaustauschvorgaben, die teilweise noch gar nicht final definiert sind, sorgen dafür, dass bundesweit bisher nur wenige Verteilnetzbetreiber einen virtuellen Summenzähler aufsetzen können. Sie sind ausgelastet mit ihrem Kerngeschäft und vielen neuen Anforderungen, die die Energiewende mit sich bringt. So kommt es, dass Dienstleistungen, die eigentlich den Menschen eine aktivere Rolle in der Energiewende ermöglichen könnten, de facto kaum stattfinden. Das gilt für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und droht in gleicher Weise für das im Dezember 2025 eingeführte Energy Sharing.
Der Service-Engpass virtueller Summenzähler
Decarbon1ze, ein Start-up aus Berlin, hat sich dieser Herausforderung angenommen. „Wir übernehmen diesen Aufgabenteil für den Verteilnetzbetreiber auf Wunsch des Kunden. Wir können die solare Erzeugung im Haus auf die Teilnehmenden nach dem gewünschten Verteilungsschlüssel aufteilen und ordnen die aus dem Netz bezogenen Energiemengen den Bilanzkreisen der jeweiligen Lieferanten zu. Das nennen wir virtuelle Bilanzierung“, erklärt Arwen Colell, Mitgründerin und Co-Geschäftsführerin von Decarbon1ze. „Wir sind das Aschenputtel für Energiemengen. Wir sortieren alles in die verschiedenen Töpfe“, fügt sie mit einem Augenzwinkern zum besseren Verständnis hinzu.
Zwischen Decarbon1ze und dem Verteilnetzbetreiber wird ein Netzkoppelpunkt gebildet. Alles, was hinter diesem Punkt stattfindet und von Decarbon1ze bilanziert wird, könnte man als virtuelles Netz bezeichnen. „Aus Sicht des Netzbetreibers in der Datenkommunikation sehen wir aus wie ein benachbartes Netz. Das kennt er, dafür hat er erprobte Abläufe.“
Entlastung für Verteilnetzbetreiber
Laut Colell birgt das Angebot eine große Chance für beide Seiten. Energiewendedienstleistungen könnten schneller mehr Menschen zur Verfügung stehen. Und Verteilnetzbetreiber können sich auf ihre Standardprozesse konzentrieren und die Dienstleistung der Bilanzierung in schwierigen Prosumer-Konstellationen auslagern. Der virtuelle Summenzähler erfordert Smart Meter, ersetzt aber den aufwändigen physischen Summenzähler. Für die Hausbewohner wird es zudem einfacher, einer Solar-Gemeinschaft beizutreten oder sie zu verlassen.
Ursprünglich für Ladevorgänge entwickelt
Das Konzept der virtuellen Bilanzierung geht auf Vorarbeiten der decarbon1ze-Gründer zurück, die die Kollegen bereits im Unternehmen Ubitricity für Ladevorgänge in der Elektromobilität entwickelt hatten. In der Elektromobilität liegt auch heute ihr Kerngeschäft. „Die virtuelle Bilanzierung löst in der Elektromobilität ein wichtiges Problem, das entsteht, wenn man einen beweglichen Verbraucher beliefern will. Mit einer eigenen Marktlokationsnummer im virtuellen Netz ausgestattet, kann das Auto über Verteilnetzgrenzen hinweg an teilnehmenden Ladepunkten Strom vom Lieferanten ihrer Wahl beziehen“, erzählt Colell.
Dieses Prinzip heißt Durchleitungsmodell. Im öffentlichen Raum ist das bei Ladeinfrastrukturbetreibern, die auch als Lieferanten tätig sind, heute noch selten für Kunden verfügbar. Aber das Interesse wächst bei Ladepunktbetreibern, die intelligente Tarife anbieten und so die Auslastung ihrer Standorte steigern wollen, erzählt Colell. Bei der jetzt laufenden Ausschreibung für Schnellladestationen für E-LKW müssen Ladepunktbetreiber die Durchleitung bereits ermöglichen, denn Lieferantenwettbewerb am Ladepunkt schützt vor überhöhten Strompreisen. pf


















































