EEG 2027: Zwei Hemmschuhe für Bürgerwindprojekte beseitigen

Bürgerenergiegesellschaften stoßen auf eine rote Linie beim Einwerben von Fremdkapital für ein Windkraftprojekt. Im Insolvenzfall kann die Bank den Vergütungsanspruch nicht übernehmen. Diesen Nachteil gilt es mit der EEG-Novelle zu korrigieren.
18.09.2026 – Nächste Woche werden EEG-Novelle und Netzanschlusspaket in erster Lesung im Bundestag verhandelt. Dringende Appelle von Verbänden und Unternehmen warnen vor Details der geplanten Änderungen. Das Trio aus Bundesverband Windenergie (BWE), Deutschem Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) sowie dem Bündnis Bürgerenergie (BBEn) nennt in einem Verbändebrief an die Politik zwei konkrete Stellschrauben, um genossenschaftlich gestemmte Windenergieprojekte eine echte Chance zu geben.
Vergütungsanspruch im Insolvenzfall sichern
Zum einen geht es um die Finanzierung im Verwertungs- und Insolvenzfall – also, wenn ein Projekt verkauft werden soll oder Betreiber bzw. Genossenschaft insolvent werden. Nach dem EEG2023 entfällt die Vergütung für eingespeisten Strom, wenn die Bürgerenergiegesellschaft nicht mehr die Voraussetzungen erfüllt, die sie als Bürgerenergiegesellschaft definiert (mindestens 50 natürliche Personen, bei denen mindestens 50 Prozent der Stimmrechte liegen, im Umkreis von 50 Kilometern um die Anlage). Die Regelung ist nicht praxistauglich, denn wenn die Bank im Insolvenzfall eintritt, sind diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllt.
Der drohende Verlust des EEG-Vergütungsanspruchs, der mit dem EEG2023 in Gesetz kam, hat sich in der Praxis als echte Hürde für Projektefinanzierungen erwiesen. Denn er kann bereits im Vorfeld die Finanzierung verhindern. „Hier muss der Gesetzgeber nachbessern“, fordert Bärbel Heidebroek, Präsidentin des BWE. Nicht nur Projekte würden damit gefährdet, sondern auch privates Kapital, so die Ansicht der drei Verbände.
Die Verbände fordern in ihrem Brief für das EEG 2027 eine Anpassung der Regel. Ein Verstoß gegen die Bürgerenergie-Anforderungen im Verwertungs- und Insolvenzfall soll nicht zum Verlust des Vergütungsanspruchs führen.
Eigenes Ausschreibungssegment für Bürgerwindprojekte
Die zweite Forderung zielt auf ein eigenes Ausschreibungssegment für Bürger-Windkraftprojekte. Weil sie einen hohen Stellenwert für Akzeptanz der Energiewende haben, fördert das EEG sie derzeit gesondert: Sie können sich eine Vergütung außerhalb der EEG-Ausschreibung sichern. „Wenn Bürgerenergiegemeinschaften erfolgreiche Projekte nicht mehr künstlich klein halten oder jahrelang auf Folgeprojekte warten müssen, können sie ihre eigentliche Stärke ausspielen: Menschen beteiligen, regionale Wertschöpfung schaffen und die Energiewende vor Ort gemeinsam gestalten“, argumentiert Harald Uphoff, Vorstand des Bündnisses Bürgerenergie.
Aktuell haben sich 31 Bürgerwindprojekte bei der Bundesnetzagentur als ausschreibungsbefreit gemeldet. Davon sind nach Einschätzung der Verbände alle Projekte und damit auch die bereits getätigten privaten Investitionen gefährdet. In dieser Situation verlieren alle: Die Anwohnenden, die ihr Kapital einsetzen, um die Energiewende voranzubringen; die Kommune, die auf Einnahmen hofft; und die Projektierenden, die sich vor Ort unternehmerisch betätigen. Nach einer internen BWE-Umfrage planen zahlreiche weitere Projekte, die Ausschreibungsbefreiung in Anspruch zu nehmen. Viele Projekte unterlassen die Meldung jedoch mangels gesicherter Finanzierung.
Die Autoren des Schreibens schlagen deshalb eine praxistaugliche Lösung vor. Bürgerwind soll künftig in einem eigenen Ausschreibungssegment unter fairen Wettbewerbsbedingungen antreten können. Für bereits gemeldete Projekte wird eine Übergangslösung benötigt. „Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag versprochen, die Bürgerenergie zu stärken. Jetzt muss sie im EEG 2027 dafür sorgen, dass aus diesem Versprechen auch finanzierbare Projekte werden“, fasst Jan Holthaus, Vorstand des DGRV, den gemeinsamen Appell zusammen.
Mit diesen einfachen Anpassungen ließe sich nach Meinung von BWE, DGRV und BBEn Bürgerwind wieder finanzierbar und praxistauglich machen. Die Stärkung der Bürgerenergie sei dabei kein Selbstzweck: Sie schafft Akzeptanz für die Erneuerbaren, mobilisiert privates Kapital, schafft regionale Wertschöpfung und macht den weiteren Ausbau der Windenergie vor Ort möglich. pf





















































