Biotreppe und Grüngasquote: Ausreichend Biomethan aus heimischer Erzeugung

Die Wege der Schwarz-Roten Koalition zur Wärmewende schwächen den Klimaschutz. Darin sind sich Umweltverbände und Bioenergiebranche einig. Letztere versichert, ausreichend grüne Gase liefern zu können und sieht die Grüngasquote grundsätzlich positiv.
09.03.2026 – Biotreppe und Grüngasquote statt 65-Prozent-Regel – nach der Veröffentlichung der Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz – stehen zwei Fragen im Mittelpunkt der Diskussion. Sind Biotreppe und Grüngasquote geeignet, ähnliche Emissionseinsparungen im Gebäudesektor zu erreichen wie die jetzige Vorgabe und gibt es überhaupt die dafür notwendigen Mengen Bioenergie.
Die erste Frage wurde bereits kurz nach Bekanntwerden der Eckpunkte von vielen Akteuren verneint. Inzwischen liegt auch eine erste Kurzstudie vor, in der das Öko-Institut nachgerechnet hat. Die Kernaussage: mit der Abschaffung der 65-Prozent-Regel wird der Klimaschutz geschwächt, die neuen Instrumente sind nicht geeignet, ähnliche Emissionsminderung zu erbringen.
Die Autoren zeigen auf, dass die 65-Prozent-Vorgabe das bedeutendste Klimaschutzinstrument im Gebäudebereich ist. Sie erbringt über 80 Prozent der gesamten Emissionsminderung des bis dato geltenden Gebäudeenergiegesetzes.
Die jetzt angedachten Maßnahmen erreichen diese Minderungsquoten bei weitem nicht. Sie führen zu deutlich höheren Treibhausgasemissionen und vergrößern die Abweichung von den gesetzlichen Klimazielen. Dabei sind schon jetzt mit der 65-Prozent-Regel die Vorgaben aus dem Klimaschutzgesetz nicht zu erreichen. Ohne die Regel vergrößert sich die Lücke um weitere fünf bis acht Megatonnen CO2-Äquivalente pro Jahr.
Bioenergieverbände können liefern
Die zweite Frage, ob überhaupt genügend Bioenergie für den Wärmesektor bereitgestellt werden kann, wird von der Bioenergie-Branche eindeutig bejaht. „Wir können zwar noch nicht den gesamten Aufwuchs dieser Quoten überblicken, da bisher ja nur die ersten Stufen definiert wurden. Allerding hat die Biotreppe bis 2029 einen doch sehr überschaubaren zusätzlichen Biomethan-Bedarf von schätzungsweise 1,5 bis 2,4 Terawattstunden pro Jahr“, erklärte Sandra Rostek im Rahmen einer Pressekonferenz. Rostek ist Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, unter dessen Dach der Bundesverband Bioenergie, der Deutsche Bauernverband, der Fachverband Holzenergie und der Fachverband Biogas versammelt sind.
Die Grüngasquote werde zunächst keinen zusätzlichen Einfluss haben, weil sie bereits durch die bestehende Biomethan-Nutzung im Wärmebereich und die Steigerung durch die Bio-Treppe erfüllt werden wird. Derzeit werden jährlich circa 13 Terawattstunden Biomethan erzeugt. Die ersten Stufen der neuen Regel seien mit links zu schaffen.
Welche Mengen danach benötigt werden, hänge stark von der weiteren Stufenhöhe ab. Aber: „Wir haben noch sehr viele verfügbare Potenziale im Biogasbereich, die wir bis 2030 und darüber hinaus heben können. Wir können liefern, das ist unsere ganz klare Botschaft“, sagte Rostek.
Wo Bioenergiepotenziale liegen
Zum einen könnten von den aktuell installierten Biogasanlagen mit 80 Terawattstunden Leistung, die heute noch verstromen, bis zu 60 Prozent umgerüstet werden auf eine Biomethaneinspeisung. Weitere heimische Potenziale liegen bisher brach, die ohne zusätzliche landwirtschaftliche Flächen nutzbar gemacht werden könnten: kommunale und industrielle Reststoffe, Gülle und Mist, landwirtschaftliche Reststoffe. Zusammen mit Mengen aus Zwischenfrüchten, Grünland und klassischen Energiepflanzen könnten aus all diesen Quellen zusammen jährlich 78 Terawattstunden Biomethan kommen.
Weitere 72 Terawattstunden seien möglich, indem Biomethan-Anlagen intelligent mit Elektrolyse kombiniert werden und dann der Weg einer synthetische Methanisierung gegangen wird. Insgesamt beziffern die Verbände das nationale Biomethanpotenzial auf 150 Terawattstunden. Mit dieser Menge ließen sich gut 17 Prozent des aktuellen deutschen Gasverbrauchs decken. Mit perspektivisch sinkendem Gasverbrauch würde der Biomethananteil steigen.
In den Langfristszenarien wird derzeit von einem Gasbedarf von 360 Terawattstunden bis 2045 ausgegangen, was die Frage nach Importen aufkommen lässt. Hierzu gäbe es beeindruckende Zahlen aus der EU. In der Mittelfristperspektive ließen sich bis zu 428 Terawattstunden mobilisieren, je nach Studienlage und Annahme.
Aussagen zu Kostensteigerungen durch Biotreppe
Zu den Kosten warten die Bioenergieverbände ebenfalls mit einigen konkreten Zahlen auf. So würden die Gaskosten für ein Einfamilienhaus mit 3 bis 4 Personen durch die Bio-Treppe in der ersten Stufe um sieben Euro monatlich steigen, bei einem Anteil von 40 Prozent um etwa 30 Euro. Gleichzeitig sinkt aber der Preisanteil, der aus den CO2-Preisen für fossiles Gas resultiert.
Wegfall der 65-Prozent-Regel schwächt Wärmewende
Die Verbände sehen in der gefallenen 65-Prozent-Regel ebenfalls eine Schwächung der Wärmewende. Die geplante Grüngasquote sehen die Verbände grundsätzlich positiv. Das Quoteninstrument sei ein effizientes Mittel, um die Dekarbonisierung des bestands und den Hochlauf grüner Moleküle voranzutreiben. Allerdings kritisierte Rostek im Rahmen einer Pressekonferenz die jetzt vorgesehene Quote als zu wenig ambitioniert, nicht nur weil sie niedrig ist, sondern auch, weil sie nicht für Industrie und Gewerbe gelten soll. Darüber hinaus gefährde ein schwaches Gebäudeenergiegesetz die Förderkulisse für die Wärmewende. Zwar sei sie bis 2029 gesichert, aber es fehlen Klarstellungen und eine langfristige Perspektive.
Biomethan-Politik in Deutschland ist inkonsistent
Eine weitere Lücke, die die Verbände beklagen: Die aktuelle Biomethan-Politik in Deutschland passe leider nicht zu den formulierten Zielen. Beispielsweise sei es ein Ziel der EU, dass sieben Prozent des Gasbedarfs der EU bis 2030 aus Biomethan stammen sollen. Aktionspläne der Mitgliedsstaaten sollen dieses Ziel verfolgen. Deutschland habe bis heute keinen Aktionsplan Biomethan vorgelegt.
„Auch das noch unfertige Netzpaket ist für Biomethan geradezu katastrophal. Netzbetreiber können Biomethan-Anlagen mit einer 10-jährigen Ankündigungsfrist entschädigungsfrei vom Netz nehmen. Das ist der Killer für jedes neue Biomethan-Vorhaben“, erklärte Rostek weiter. Die fehlende Nachfolgeregelung für die ausgelaufene Gasnetz-Zugangsverordnung schaffe weitere Investitionshürden. Etwa 300 fertig geplante Biomethan-Anlagen würden derzeit nicht gebaut, weil die Betreiber nicht sicher sein können, zu auskömmlichen Konditionen ins Gasnetz einspeisen zu können.
Biotreppe und Grüngasquote im Gebäudemodernisierungsgesetz
Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz fällt die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen. Wärme aus neu eingebauten Heizungen muss dann nicht mehr zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern stammen. Neben Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung – die auch bislang zulässige Heizungstechniken darstellen – bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen zulässig. Allerdings sollen sie in steigenden Anteilen CO2-neutrale Brennstoffe nutzen, der Mechanismus wird als Biotreppe bezeichnet. Ab 2029 sind 10 Prozent C02-neutrale Brennstoffe verpflichtend, Folgewerte sollen in weiteren Verfahren festgelegt werden.
Vor allem im Neubau dürfte sich viele Bauherren wie bisher für die Wärmepumpe entscheiden, da sie das wirtschaftlichere System ist. Wird eine Heizung im Bestand getauscht, ist das nicht unbedingt der Fall. Denn dort sind mit einem Systemwechsel oft zusätzliche Kosten verbunden. So scheint es vorteilhaft, in eine neue Gas- oder Ölheizung zu investieren, obwohl bekannt ist, dass die Kosten für Erdgas und Erdöl aufgrund der CO2-Preise steigen werden. Externe Preisschocks wie derzeit durch den bewaffneten Konflikt zwischen den USA, Israel und Iran zu erleben, sind ein zusätzliches Preis-Risiko.
Zusätzlich will die Bundesregierung eine Grüngasquote einführen. Damit werden Inverkehrbringer von Erdöl und Erdgas verpflichtet ab 2028 dem fossilen Brennstoff bis zu einem Prozent Biomethan, Wasserstoff, synthetisches Methan oder Bioöl beimischen. Mehr Verantwortung müssen die Gas- und Öl-Unternehmen nicht für den Klimaschutz im Gebäudesektor übernehmen. Petra Franke

















































