Stromsteuer-NovelleBranche fordert, Biomasse nicht mit fossilen Energien gleichzusetzen

Biogasanlage mit runden Kuppeln davor eine Gräserwiese
Biomasse gilt bislang als Erneuerbarer Energieträger – das könnte sich mit der Stromsteuer-Novelle ändern (Foto: Filmproduktion domain film (Inhaber: Martin Eis)

Das Bundeskabinett hat die Novellierung des Energie- und Stromsteuergesetzes beschlossen. Die Bioenergie-Branche bemängelt dabei, Biomasse per Definition aus dem Begriff der Erneuerbaren Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts zu streichen.

05.09.2025 – Die Verbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) sind enttäuscht: In dem am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossenen Kabinettsentwurf zur Novellierung des Energie- und Stromsteuergesetzes werde Biomasse quasi mit fossilen Energien auf eine Stufe gestellt. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum nun auch die Bundesregierung dem Vorschlag aus dem Finanzministerium folgt und – entgegen allen bisherigen Rechtsakten, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene – Biomasse aus der Definition Erneuerbarer Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts streichen will. Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen“, erklärt Sandra Rostek, Leiterin des HBB.

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Das Finanzministerium begründet den Ausschluss mit Bürokratieabbau, damit keine Nachhaltigkeitszertifizierung notwendig wird. Die Leiterin des HBB kritisiert diese Begründung als vorgeschoben: „Da die Anlagen bereits für den Erhalt der EEG-Vergütung eine Nachhaltigkeitszertifizierung durchführen müssen, entstünde hier kein Mehraufwand. Vielmehr gehen wir davon aus, dass die Bundesregierung beteiligte Behörden nicht behelligen will, die bereits vorhandenen Nachhaltigkeitszertifikate zu prüfen. Auch wir setzen uns leidenschaftlich für den Bürokratieabbau ein – aber nicht auf dem Rücken einer ganzen Branche!“

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Darüber hinaus schlagen die Verbände des HBB im Hinblick auf die ebenfalls anstehende Änderung des Energiesteuerrechts vor, den Einsatz nachhaltiger Biokraftstoffe im Schwerlastverkehr sowie in der Land- und Forstwirtschaft von der Energiesteuer zu befreien. „Die Defossilisierung des Schwerlaststraßenverkehrs oder der Antriebsleistung in der Land- und Forstwirtschaft ist über eine Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom praktisch nicht möglich. Das Energiesteuerrecht sollte deshalb durch eine Steuerbegünstigung für nachhaltige Biokraftstoffe Anreize für Klimaschutz in diesem Bereich setzen. Nun hoffen wir auf die Tatkraft der Abgeordneten im Bundestag, damit die Bioenergie entsprechend des Koalitionsvertrages weiterhin als Erneuerbare Energie behandelt und gefördert wird!“, schließt Rostek. na

Diese und weitere Änderungsempfehlungen finden Sie in der Stellungnahme zur Novelle des Energie- und Stromsteuerrechts

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