Umweltbundesamt: Rechtslage für energetische Holznutzung inkonsistent

Geltendes Recht bewertet die Klimawirkung der energetischen Holznutzung unterschiedlich, wie ein Gutachten des UBA im Detail auflistet. Eine Vereinheitlichung wird empfohlen. Der Fachverband Holzenergie kritisiert Gutachten und Empfehlungen scharf.
29.10.2025 – Das Umweltbundesamt hat ein juristisches Kurzgutachten veröffentlicht, das den Rechtsrahmen der energetischen Holznutzung beleuchtet. Untersucht wurde, wie der Einsatz von Holz für die energie- und Wärmeerzeugung in den bundesrechtlichen und europäischen Gesetzen geregelt ist. Angestrebt wird eine Vereinheitlichung und Vereinfachung für die Praxis.
Mehrere Inkonsistenzen werden im Gutachten des beauftragten Instituts für Klimaschutz, Energie und Mobilität Berlin (IKEM) aufgezeigt. So wird die Entnahme von Holz zur energetischen Nutzung im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft als nachtteilig für das Treibhausgasbudget bilanziert. In den Sektoren, die Holz energetischen nutzen (Verkehr, Gebäude, Industrie), werden die Emissionen dagegen lediglich berichtet, ohne sich mindernd auf die Emissionsbudgets auszuwirken.
Eine einheitliche rechtliche Definition von erneuerbarer Energie aus holzartiger Biomasse fehlt, stellt das Gutachten fest. Einige Gesetze erkennen jede Art von Holz als erneuerbare Energiequelle an, unabhängig von Herkunft und Qualität. Andere setzen Mindestvorgaben zur Treibhausgaseinsparung oder Nachhaltigkeitskriterien voraus. Diese verschiedenen Anforderungen sind laut dem Fachverband Holzenergie durchaus sinnvoll und der Praxis angemessen.
Weiter fehlt ein expliziter Rechtsrahmen für die Erzeugung von Wärme aus Biomasse sowie konkrete Vorgaben, Verfahren und Kontrollen zum Prinzip der Kaskadennutzung – wonach die energetische Verwertung von Holz den letzten Verwendungszweck darstellen soll.
In der Förderpraxis werde die energetische Holznutzung beim Ausbau von Wärmenetzen als uneingeschränkt förderfähig angesehen. Biomasse-Heizanlagen seien hingegen in Förderprogrammen für Neubauten vollständig ausgeschlossen.
Studienautor Markus Lehnshack, wissenschaftlicher Referent im Fachbereich Energierecht des IKEM, plädiert für eine Vereinheitlichung des Rechtsrahmens. Zudem regt er an, neben kleineren Anpassungen auch eine umfassende Reform zu erwägen, etwa in Form eines neuen Gesetzes, in dem alle Anforderungen an den Einsatz von Biomasse zusammengefasst werden sollten.
Fachverband Holzenergie widerspricht
Mit scharfer Kritik reagierte der Fachverband Holzenergie (FVH) auf das Gutachten. Für FVH-Vorsitzende Marlene Mortler ist die Veröffentlichung ideologisch motiviert. Der Grundtenor des Gutachtens stelle den Klimaschutzeffekt der Holzenergie grundlos in Frage.
FVH-Geschäftsführer Gerolf Bücheler konkretisierte auf Nachfrage gegenüber energiezukunft die Kritik am ideologischen Grundtenor des Gutachtens. Konkret nannte er die Formulierung im Gutachten, dass die uneinheitlichen Regelungen den „irreführenden Eindruck erwecken könnten, dass die energetische Nutzung von Holz generell klimaneutral sei“. Auch die Formulierung, dass insbesondere „eine Abschaffung des Emissionsfaktors Null“ dazu beitragen würde, die Klimawirkung der energetischen Holznutzung treffend darzustellen, weist laut Bücheler in die falsche Richtung.
Verbraucher und Unternehmen sollten nicht verunsichert werden
„Aktuell werden nur 18 Prozent der Wärme in Deutschland erneuerbar erzeugt. Zwei Drittel davon leistet die Holzenergie. Definitiv müssen auch Solarthermie, Geothermie und Wärmepumpe deutlich hochlaufen. Doch in der aktuellen Situation Vorschläge zur Einschränkung einer nachhaltigen und erneuerbaren Wärmequelle zu machen, verunsichert Verbraucher und Unternehmen und unterstützt letztlich die Beharrungskräfte der Fossilen.“ Wenn es um den Umstieg von fossiler auf erneuerbare Energieerzeugung beispielsweise bei Wärmenetzen oder Prozesswärme in der Industrie geht, ist langfristige Planbarkeit die Voraussetzung.
Detailregelungen im Wärmebereich lassen Bürokratie wachsen
Auch den Vorschlag, mit passenden Maßnahmen sicherzustellen, dass „Holz nur in engen Ausnahmefällen energetisch verwertet“ werden dürfe, kritisiert Bücheler. „Dieser Vorschlag ist absolut praxisuntauglich. Sollte dann jedes Ästchen und jedes Stück Altholz einzeln sortiert werden? Und warum nur als Ausnahme, wenn es für bestimmte Holzsortimente keine sinnvolle andere Verwertung gibt?“, lauten seine kritischen Gegenfragen. Vorsitzende Mortler formuliert: „Das UBA hat den Schuss noch nicht gehört, wenn es weitere Regulierungen und Detailregelungen im Wärmebereich oder für die Holzverwendung fordert. Was wir definitiv nicht brauchen, sind weitere Regelungen, die den Gesetzesdschungel noch dichter, komplizierter und bürokratischer machen. Die Vorschläge des UBA wären Gift für die Wärmewende, den Waldumbau und die wirtschaftliche Erholung Deutschlands insgesamt.“ pf


















































Kommentare
Michael Vogt vor 2 Wochen
Wenn man Holz verbrennt, passiert dies in Minuten bzw. Stunden. Das gleiche Holz brauchte zum wachsen Jahre/Jahrzehnte!
Bernhard Bröker vor 2 Wochen
Das UBA hat mit seinen Vorschlägen völlig recht.
Wir müssen jetzt die Weichen richtig stellen. Nicht Rumeiern, keine faulen Kompromisse.
Holz gehört vor allem verbaut, nur in sinnvollen Ausnahmefällen verbrannt!
Nicht das UBA hat den Schuss nicht gehört, sondern der Fachverband Holzenergie. Aber wen wunderts?
Andreas vor 1 Woche
Wieder einmal sollen Neue Bürokatien geschaffen werden, damit auch UNSER LEBEN RICHTIG REGULIERT wird! Unfassbar, das der Umstieg weg von FOSSILER Energie wieder UNSICHER werden soll !!! Daher haben wohl die REGULATORENFANS den Schuß nicht gehört. Aber wer nicht investiert und keine VERANTWORTUNG FÜR DIE ZUKUNFT übernimmt und immer nur nach dem Staat ruft, der möge sich besser der Lebenslüge des echauffierens hingeben.