Perspektive für BiogasVielen Biogasanlagen droht die Stilllegung

Luftbild Biogasanlage, nebendran Photovoltaik
Der Weiterbetrieb von Biogasanlagen ist nicht gesichert. Werden sie stillgelegt, gehen wertvolle Kapazitäten verloren, die zudem flexibel Strom erzeugen könnten. (Symbolbild, Foto: Thzorro77auf Wikimedia / CC BY-SA 4.0)

Weil die beihilferechtliche Zustimmung zum Biomassepaket bis Ende August noch nicht vorlag, hält die Branche den Atem an. Für Hunderte Betreiber lohnt sich der Weiterbetrieb ohne Anschlussförderung nicht. Viel Flexibilität droht verloren zu gehen.

03.09.2025 – Für die Biogas-Branche war das von der alten Regierung beschlossene Biomassepaket ein Lichtblick. Anfang Januar 2025 wurde es verabschiedet und sollte mittels höherer Ausschreibungsvolumen und einer Flexibilitätsprämie Altanlagen, die ihr Förderende erreichen, den Fortbestand sichern sowie die Flexibilitätspotenziale dieser Stromerzeugungsart heben helfen.

Wie das Biomassepaket den Altanlagen hilft

Konkret vorgesehen ist die Aussetzung der Förderung bei niedrigen Strompreisen und eine geringere Anzahl förderfähiger Betriebsstunden. Damit soll erreicht werden, dass Biomasse-Anlagen nicht durchgängig Strom liefern, sondern nur in den Situationen, in denen Wind und Sonne den Bedarf nicht decken können.

Um mehr Strom in den besonders angebotsschwachen Zeitfenstern bereitstellen zu können, müssen die Biogasanlagen überbaut werden. Das heißt in diesem Fall, es braucht mehr Motoren, die parallel laufen, um die gleiche Menge Gas in weniger Zeit in Strom umzuwandeln. Diese Überbauung erfordert Investitionen, die mit dem Flexibilitätszuschlag gestützt werden sollen, aber vor allem erfordert sie eine gewisse Vorlaufzeit und vor allem Planungssicherheit.

Ohne grünes Licht der EU keine erhöhte Ausschreibungsmenge für Biogas

Doch bis heute steht die beihilferechtliche Genehmigung der EU für das Gesetzesvorhaben aus. Das liegt daran, dass die EU-Kommission erst dann wieder Beihilfen in Deutschland gutheißen will, wenn hierzulande eine andere energierechtliche Vorgabe der EU umgesetzt worden ist – das Förderregime dahingehend zu ändern, dass Übergewinne aus der erneuerbaren Stromerzeugung abgeschöpft werden, beispielswiese über zweiseitige Differenzverträge.

Da das Biomassepaket nicht in Kraft treten kann, konnte die Bundesnetzagentur das Volumen der Biomasse-Ausschreibung zum 1. Oktober 2025 auch nicht erhöhen. Dem geringen Volumen ausgeschriebener Leistung steht eine sehr große Anlagenleistung gegenüber, die auf einen Weiterbetrieb mit EEG-Förderung angewiesen ist, denn schon die letzten Ausschreibungen waren stark überzeichnet. Aktuell sind knapp 700 Biogasanlagen mit einer installierten Leistung von circa 400 Megawatt direkt betroffen und könnten noch in diesem Jahr stillgelegt werden.

Für Anlagen, die gezielt Energiepflanzen einsetzen und diese entsprechend im Voraus ordern müssen, ist die Situation besonders schwierig. Besteht keine Sicherheit für den Weiterbetrieb – und das mindestens ein bis zwei Jahre im Voraus – können die Anlagen keine entsprechend verbindlichen Substratlieferverträge abschließen.

Potenzial flexibler Stromerzeugung nicht verschenken, Überbrückungshilfe etablieren

Mit dem auf Genehmigung wartenden Gesetzespaket könnten laut Biogasverband bis zu drei Gigawatt flexibler Kraftwerksleistung allein in den nächsten zwei Jahren angereizt werden. Ohne die EU-Genehmigung werden nicht nur diese Kapazitäten nicht gebaut, sondern darüber hinaus Anlagen vom Netz genommen. Der Branchenverband warnte: „Die Zukunft der Branche steht auf der Kippe.“

„Selbst wenn der Genehmigungsprozess noch vor dem ersten Oktober erfolgreich abgeschlossen würde, käme dies für hunderte Bioenergieanlagen zu spät,“ betont Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes. Als kurzfristige Lösung und zur Überbrückung der aktuellen Notsituation schlägt er daher eine de-minimis-kompatible schnelle Überbrückungshilfe für die Anlagen vor, deren EEG-Vergütung in 2025 endet. „Da die im Haushalt eingeplanten Mittel durch das Ausbleiben des Biomassepakets nicht verwendet werden, ist eine solche Rettungsmaßnahme ohne zusätzliche Kosten finanzierbar. Darüber hinaus könnte die Beihilfe ohne Gesetzesänderung und langwierige Notifizierung durch die EU-Kommission umgesetzt werden, was eine schnelle Hilfe ermöglicht“, erklärt Krüsken.

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Langfristige Perspektive sichern

Zwar gibt es Anlass zur Hoffnung: Stefan Rauh, Geschäftsführer beim Fachverband Biogas, berichtete auf LinkedIN, dass das Ministerium optimistisch sei, die Genehmigung in den nächsten Tagen zu erhalten. Doch auch, wenn die Ausschreibungsmenge noch kurzfristig erhöht werden sollte, ist damit die Kuh nicht vom Eis. Neben den Überbrückungshilfen werden höhere Ausschreibungsvolumina ab 2027 und praktikable Umbau-Regeln hin zu flexibleren Betriebsweisen für bestehende Anlagen gebraucht.

Was Gaskraftwerke können, kann Biogas auch

Uwe Holzhammer, Leiter des Forschungs- und Transferzentrums Nachhaltigkeit am der Technischen Hochschule Ingolstadt, bringt einen weiteren volkswirtschaftlichen Aspekt in die Debatte. Biogasanlagen und auch biomethanbetriebene BHKW-Anlagen können theoretisch sehr flexibel Strom – aktuell knapp 30 Terawattstunden – und auch entsprechende Wärmemengen bereitstellen. Diese Anlagen sind laut Holzhammer geeignet, eine vergleichbare Rolle wie Gaskraftwerke im Stromversorgungssystem einzunehmen – und das mit geringeren CO2-Emissionen. Oder andersherum ausgedrückt: Stehen die Biomasseanlagen für das Versorgungssystem nicht mehr als planbare Erzeugungsanlagen zur Verfügung, muss diese Aufgabe von alternativen Kraftwerken übernommen werden, zum Beispiel auch von Gaskraftwerken.

Flexible Kapazitäten von bis zu 6,5 Gigawatt stehen auf dem Spiel

Daniela Thrän teilt diese Einschätzung. Thrän leitet das Departement Systemanalyse und Nachhaltigkeitsbewertung am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Leipzig und den Lehrstuhl Bioenergiesysteme an der Universität Leipzig. Nach ersten Abschätzungen vom UFZ und dem Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ) sind demnach bei geeigneten politischen Voraussetzungen mittelfristig flexible Kapazitäten von mindestens 6,5 Gigawatt über Biogas-Anlagen vorstellbar und energiewirtschaftlich kosteneffizient – also etwa 2 Gigawatt zusätzlich zur heutigen Situation.

Diesem Wert liegen die Annahmen zugrunde, dass keine Anbaubiomasse verwendet wird – also nur Reststoffe und Abfälle – und ausreichend kostengünstige Wasserstoffimporte verfügbar sind. Bei Nutzung von Anbaubiomasse oder bei begrenzter wettbewerbsfähiger Wasserstoffverfügbarkeit können höhere Kapazitäten möglich und kosteneffizient sein.

Holzhammer fügt hinzu, dass die Regelungen des Biomassepakets zeitverzögert wirken und erst in zwei bis drei Jahren sichtbar werden. Ob beispielsweise der erhöhte Flexibilitätszuschlag für genügend viele Konzepte ausreicht und die anspruchsvolle Anforderung, die Volllaststunden auf 2500 Stunden pro Jahr über die Betriebsdauer abzuschmelzen, umsetzbar ist, muss beobachtet werden, wenn es zu einer Genehmigung des Biomassepakets kommt und das Gesetz seine Wirkung entfaltet. Gegebenenfalls muss dann noch einmal nachgebessert werden. pf

Kommentare

Adam Bürger am 03.09.2025

Aus Sicht eines Insider stellt sich unzweifelhaft die Frage ob wir tatsächlich so unfaehige Politiker haben die bis heute die erforderlichen physikalischen Grundlagen für ein Gelingen der Energiewende nicht verstanden haben.

Tatsache ist aber auch dass die Biogasbranche selbst und ganz besonders deren Berufsverbände die erforderliche Betriebsweise der Anlagen mit flexiblen Betrieb bewusst verzögert haben.

Bereits mit dem EEG 2012/2014 war politisch die Flexibilisierung vorgesehen.

Dies wurde von den Protagonisten ganz bewusst verschlafen und damit der Politik negative Zeichen gesendet.

Jetzt sind die Anlagenbetreiber die Unsummen an Geld investiert haben die Dummen.

Die Energiewende ist und bleibt bis heute ein Stückwerk hat unzählige Milliarden Steuergelder gekostet und schadet durch hohe Strompreise unserer gesamten Gesellschaft.

 

Viele Grüße

Dipl. Adam Bürger

Am Wiesenrain 4a

83527 Haag i.ob.

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