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Biogas: Debatten um Ausschreibungen gestartet

Biogasanlage. (Bild: © Naturstrom AG)
Biogasanlage. (Bild: © Naturstrom AG)

Die Biogas-Branche hofft, dass sich durch das geplante Ausschreibungsmodell Perspektiven eröffnen. Aktuell herrscht Stillstand. Der sehr gering angesetzte jährliche Zubau-Deckel von 100 MW wird nicht erreicht: Im ersten Quartal 2015 waren es vier MW.

07.06.2015 – Ab dem Jahr 2017 soll auch die künftige Förderung von Biogasanlagen über ein Ausschreibungsverfahren ermittelt werden. Erste Ausschreibungen könnte es bereits Ende 2016 geben. Die Debatten laufen auf Hochtouren: Die Biogas-Branche hofft, dass dadurch nach drei sehr schweren Jahren wieder Bewegung in den Markt kommt und sich neue Perspektiven eröffnen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll dafür bereits im März 2016 ins Kabinett, erste Konturen des neuen Modells könnten schon jetzt nach und nach sichtbar werden. Der Fachverband Biogas e. V. hat konkrete Vorschläge für die sinnvolle Gestaltung erarbeitet, um sie nun, Anfang Mai, den Ministerien vorzulegen.  

Zentrale Fragen dabei sind etwa, wie bürokratieaufwendig und kostenintensiv das neue Bewerbungsverfahren für Projekte gestaltet wird, ob eine Akteursvielfalt erhalten bleibt  und ob es eine Bagatellgrenze für kleine Anlagen geben wird, die nicht ins Ausschreibungsverfahren fallen. Erste Äußerungen aus der Politik besagen, dass künftig – anders als im früheren EEG – nicht mehr nach Einsatzstoffen differenziert werden soll. Ein Thema ist auch, die Anreize für eine flexible und nachfrageorientierte Anlagensteuerung zu erhöhen – denn Biogasanlagen können Einspeiseschwankungen aus Solar- und Windkraftanlagen ausgleichen und sind deswegen für das Stromsystem der Zukunft ein wichtiger Baustein.

Aktuell stagniert der Bioenergiezubau völlig. Der mit der EEG-Novelle 2014 eingeführte und ohnehin sehr gering angesetzte jährliche Zubau-Deckel von 100 Megawatt (MW) wird nicht einmal annähernd erreicht: Im ersten Quartal 2015 sind bundesweit nur vier MW Biogasleistung neu dazugekommen. Klar ist: Bei Fortführung der aktuellen politischen Richtung werden Anlagenbetreiber nicht mehr in ihre bestehenden Anlagen investieren und sie zudem nach Ablauf des Förderzeitraums von 20 Jahren stilllegen. Das Deutsche Biomasse-Forschungszentrum (DBFZ) aus Leipzig geht deswegen davon aus, dass etwa ab dem Jahr 2034 kaum noch Biogasanlagen am Netz könnten.

Ein weiteres Thema ist zudem, was mit Bestandsanlagen nach Ablauf der 20 Förderjahre geschehen soll. „Es wäre doch absurd, wenn wir die zur Verfügung stehenden Kraftwerke nicht weiter betreiben würden“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes, Dr. Claudius da Costa Gomez.  „Nach 20 Jahren Laufzeit sind Biogasanlagen nicht nur verlässlich, sondern darüber hinaus kosteneffizient.“ Um sich konkrete Gedanken über den Weiterbetrieb ihrer Anlagen zu machen, bräuchten die Betreiber jetzt eine Zukunftsperspektive, damit Investitionen in die flexible Stromerzeugung oder die Sicherheitstechnik getätigt werden können.“ Es gibt bereits erste vage Äußerungen von Seiten der Politik, die Erzeugungskapazitäten von derzeit etwa drei Gigawatt Biogasstrom auch künftig und langfristig  erhalten zu wollen. rr


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