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Digitalisierungsgesetz ist in Vorbereitung

Beispiel einer Tageslastkurve eines Haushalts. Smart Meter sollen künftig dafür sorgen, dass Verbrauch und Produktion von Energie optimal aufeinander abgestimmt werden können. (Bild: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Lastkurve.svg )
Beispiel einer Tageslastkurve eines Haushalts. Smart Meter sollen künftig dafür sorgen, dass Verbrauch und Produktion von Energie optimal aufeinander abgestimmt werden können. (Bild: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Lastkurve.svg )

Mit der Einführung sogenannter Smart Meter – also dem Einsatz von intelligenten Zählern und Messsystemen in Deutschland – werden Themen wie Datenschutz und -verarbeitung bedeutsam. Die Bundesregierung bereitet deswegen ein Digitalisierungsgesetz vor.

15.08.2015 – Das Bundeswirtschaftsministerium bereitet derzeit ein Gesetz vor, das einen klaren Rahmen für die Digitalisierung der Energiewende bieten soll. Ein ganz wesentlicher Schwerpunkt sind Regelungen zur bundesweiten Einführung  sogenannter Smart Meter – also dem Einsatz von intelligenten Zählern und Messsystemen in Deutschland. Das Gesetz soll hierfür unter anderem die technischen Mindestanforderungen für Datensicherheit und Schutzprofile festschreiben. Zudem soll es vorgeben, wie Daten kommuniziert werden dürfen und durch wen oder wo der Zugriff auf sie erlaubt sein soll.  

Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur dena, begrüßte das Vorhaben: „Die Bundesregierung trifft mit dem geplanten Gesetz eine wichtige Entscheidung. Die Digitalisierung kann einen großen Beitrag leisten, sie ist in gewisser Weise Grundlage für das Gelingen der Energiewende. Diese steht vor Herausforderungen wie etwa der Integration Erneuerbarer Energien und der Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen. Aber auch die vielfältigen Optionen auf Kundenseite bringen möglicherweise größere Veränderungen mit sich als heute schon absehbar ist. Mit dem geplanten Gesetz entscheidet sich die Bundesregierung, notwendige Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen.“

Für die handelnden Akteure des künftigen Energiesystems könnten sich daraus erstmals Planungssicherheit und eine realisierbare Perspektive ergeben. Investitionen werden so auf sichereren Grund gestellt. Ein Referentenentwurf soll in der ersten Septemberwoche folgen. Wie energate messenger berichtet, soll die moderne Messstellentechnik zeitlich gestaffelt kommen. Für Messstellen mit einem Stromverbrauch von mehr als 10.000 kWh pro Jahr soll demnach die Einführung ab 2017 beginnen, für Anlagen mit einem Verbrauch von ab 6.000 bis 10.000 kWh pro Jahr ab 2020. Für die technische Umrüstung sind laut Bericht Zeiträume von acht bis 16 Jahren angesetzt. Für Kleinverbraucher und Haushaltkunden mit Jahresverbräuchen unter 6.000 kWh ist lediglich eine „optionale Ausstattung“ mit intelligenter Messtechnik vorgesehen – voraussichtlich ab 2020. rr


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