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Neue Vorgaben für Smart Meter

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Eckpunkte für das Verordnungspaket „Intelligente Netze“ veröffentlicht. Ziel ist es, künftig verbindliche Vorgaben für den Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme, sogenannter Smart Meter, zu machen.

11.02.2015 – Intelligente Messsysteme und Zähler können zwei wichtige Funktionen im Stromsystem übernehmen. Erstens können sie die Marktintegration erneuerbarer Energien unterstützen. Denn über die Kommunikationseinheit eines Intelligenten Messsystems, den Smart Meter Gateway, können Kleinerzeugungsanlagen, Elektromobile, Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen an ein intelligentes Energienetz angebunden werden. Dies ermöglicht es dem Netzbetreiber und Direktvermarkter, Ökokraftwerke so zu steuern, wie es sowohl für die Systemsicherheit als auch für die effiziente Vermarktung des Stroms erforderlich ist. Zweitens bringen sie auch dem Verbraucher einen zusätzlichen Nutzen. Denn intelligente Messsysteme und Zähler können dem Endverbraucher dessen Energieverbrauch visualisieren und so zu einer Anpassung des Verbrauchsverhaltens motivieren. Sie ermöglichen zudem Smart Home-Applikationen und können die Einführung finanziell attraktiver variabler Tarife vorantreiben.

Auf Basis der nun veröffentlichten Eckpunkte will die Regierung verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen für den sicheren Einsatz von intelligenten Messsystemen schaffen. Hierzu zählt auch, dass Datenschutz und -sicherheit dank geeigneter Schutzprofile und technischer Richtlinien gewährleistet sind. Mit nun folgenden Verordnungsentwürfen will sich das Kabinett noch vor der Sommerpause befassen.

Auf Basis einer Kosten-Nutzen-Analyse, die das Bundeswirtschaftsministerium veranlasst, sollen intelligente Messsysteme nur dort verpflichtend eingebaut werden, wo sie zu Kosteneinsparungen führen. Größere Verbraucher übernehmen somit die Vorreiterrolle beim Einsatz moderner Mess- und Steuerungstechnik. Erzeugerseitig will die Regierung an der Schwelle von sieben Kilowatt installierter Leistung festhalten. Für Haushalte, die weniger als 6.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, soll die Einbaupflicht nicht gelten. Für sie ist langfristig ein kostengünstiger elektronischer Stromzähler vorgesehen, der auch den Verbrauch veranschaulicht.

Einbau und Betrieb der Geräte sollen wie bisher über Entgelte für den Messstellenbetrieb finanziert werden, zudem soll es Kostenobergrenzen geben. Netzbetreiber können den Rollout künftig über Ausschreibung veranlassen. Die Kombination aus Kostenobergrenzen und Ausschreibungen soll dafür sorgen, dass die involvierten Unternehmen bei den Projekten auf  eine hohe Effizienz achten. rr

Die Eckpunkte zum Verordnungspaket Intelligente Netze finden Sie hier.

Die vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Variantenrechnungen der Ernst & Young GmbH finden Sie hier.


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Kommentare

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Fu 12.02.2015, 18:42:02

+257 Gut Antworten

http://www.antizensur.de/sind-wir-alle-schwerst-suchtkrank/#comment-19428

 

Das sollte man in diesem Zusammenhang mal lesen, denn es wird vielen Menschen das Leben kosten.


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