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PhotovoltaikAktives Repowering und höhere Einspeisevergütung

Arbeiter bei der Montage in einem Solarpark bei Regen
In Solarparks dürfen leistungsschwache gegen leistungsstarke Module ausgetauscht werden, ohne den Anspruch auf EEG-Vergütung zu verlieren. Der Strom aus den neuen Modulen wird allerdings nur anteilig vergütet. (Foto: Tameer auf Wikipedia / CC BY-SA 3.0)

Die EU-Kommission hat die höheren Einspeisevergütungen für Dachanlagen beihilferechtlich genehmigt. Im überarbeiteten Energiesicherheitsgesetz hat die Bundesregierung außerdem den Weg freigemacht für das aktive Repowering von Solarparks.

03.10.2022 – Zwei gute Nachrichten gibt es für Betreiber von PV-Anlagen, und zwar sowohl für das Dachflächensegment als auch für die Freifläche. Die EU-Kommission hat drei beihilferechtlich relevanten Regelungen grünes Licht erteilt. Damit können nun unter anderem die höheren Vergütungssätze für kleine Dachanlagen wirksam werden. Sie sind im EEG 2023 geregelt, treten aber jetzt nach der beihilferechtlichen Genehmigung rückwirkend zum 30. Juli 2022 in Kraft.

Weiterhin erhalten Projekte, die in einer Innovationsausschreibung einen Zuschlag bekommen, zukünftig statt einer festen Marktprämie eine gleitende Marktprämie. Damit soll die Überkompensation von Stromerzeugern bei hohen Strompreisen vermieden werden. Eine feste Marktprämie ist immer gleich hoch, auch wenn die Strompreise steigen oder sinken. Im Gegensatz dazu variiert eine gleitende Marktprämie je nach Entwicklung der Marktpreise und deckt nur die Differenz zwischen den Kosten der Energieerzeugung und dem Marktpreis ab.

Die dritte beihilferechtliche Regelung betrifft die Durchführung einer weiteren Ausschreibungsrunde für Freiflächen- und Dachflächen-Photovoltaikanlagen im Jahr 2022.

Mehr Strom aus Bestandsanlagen durch Repowering

Im Ausschuss für Klimaschutz und Energie wurde Konsens zu mehreren Änderungen an diversen Energiegesetzen gefunden. Am 7. Oktober sollen sie den Bundesrat passiern. Photovoltaikprojekte in Ausschreibungen dürfen ab dem nächsten Jahr bis zu 100 Megawatt groß sein und Agri-PV-Anlagen müssen nicht ausschließlich horizontal aufgestellt werden. Eine wichtige Änderung betrifft das Repowering von Solaranlagen. Es dürfen zukünftig auch funktionsfähige Module ausgetauscht werden, ohne die jeweils gültige Einspeisevergütung für die Anlage zu verlieren. Der Strom aus den neuen, leistungsstärkeren Modulen wird jedoch nur anteilig vergütet.

Besonders der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) hatte in der Vergangenheit für das aktive Repowering von Solaranlagen gekämpft, weil damit kurzfristig große Mengen Solarstrom zusätzlich generiert werden können. Entsprechend positiv kommentierte bne-Geschäftsführer Robert Busch das Vorhaben: „Damit entsteht zwar noch keine LNG-Geschwindigkeit beim Ausbau der Erneuerbaren, das Gesetz geht aber einen großen Schritt in die richtige Richtung.“ Weil moderne Module deutlich mehr Erträge bringen als ältere, könne dadurch schnell viel zusätzlicher erneuerbarer Strom erzeugt werden – und das auf bestehenden Flächen. Außerdem entstehen neue Möglichkeiten, die alten Module beispielsweise für Balkon-PV weiter zu nutzen. 

Der Ausschuss einigte sich auch darauf, im EEG 2023 beschlossene Einschränkungen für Biogas vorerst nicht wirksam werden zu lassen. Biogasanlagenbetreiber erhalten bis April 2024 für die gesamte Bemessungsleistung ihrer Anlage die EEG-Vergütung. pf


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