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Gutachten vom UmweltbundesamtEEG-Förderende macht Weiterbetrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen unwirtschaftlich

Solaranlagen auf Gebäudedächern in Oberstdorf
Für viele Betreiber von kleinen Photovoltaik-Dachanlagen wird es bald nicht mehr wirtschaftlich, wenn ihre Anlagen aus der EEG-Förderung fallen. (Foto: Von Molgreen - Eigenes Werk / Wikimedia Commons / CC BY-SA 4.0)

In Deutschland fallen nächstes Jahr 18.100 PV-Anlagen aus dem EEG, bis Ende 2025 werden es 176.000 sein. Ihr Weiterbetrieb ist ungewiss, denn der Rechtsrahmen legt Betreibern viele Steine in den Weg. Ein Gutachten des Umweltbundesamts zeigt Auswege.

21.02.2020 – Da das Auslaufen der EEG-Förderung für Photovoltaik-Anlagen in Deutschland bereits im kommenden Jahr einige Tausende Anlagen betreffen wird und diese dann keine Vergütung mehr erhalten, hat sich das Umweltbundesamt mit der Wirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs solcher Anlagen befasst. Und stellt fest: Ohne ein hohes Maß an solarem Eigenverbrauch wird sich der Weiterbetrieb insbesondere für kleine PV-Anlagen nicht mehr lohnen. Denn nach Ende der EEG-Förderung bietet die aktuelle Regelung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes als Möglichkeit zur Stromeinspeisung nur die sonstige Direktvermarktung. Die Kosten dabei liegen jedoch oft höher als der erzielte Marktwert.

Für den Wechsel sind die PV-Anlagen-Betreiber selbst verantwortlich. Sie müssen einen Abnehmer für den erzeugten Solarstrom finden. Den Wechsel müssen sie dem Netzbetreiber mitteilen – sonst verlieren sie das Recht auf die Netzeinspeisung.

Ein vollständiger Eigenverbrauch des Solarstroms ist nur wenigen Betreibern möglich. Daher wird die Mehrzahl der Anlagen trotz wegfallender Vergütung den produzierten Solarstrom weiterhin vornehmlich ins Netz einspeisen. Laut der aktuellen Analyse des Umweltbundesamts wäre das dann nicht mehr wirtschaftlich. Denn ob sich die sonstige Direktvermarktung lohnt, hängt vom Marktwert des eingespeisten Stroms ab. Die UBA-Gutachter gehen von 4,5 Cent pro Kilowattstunde bis zum Jahr 2022 aus. Zu Buche schlagen vor allem die Kosten, die mit der der Direktvermarktung verbunden sind. Die Gutachter haben errechnet, dass die Kosten für die Betreiber vor allem kleiner PV-Anlagen dann häufig höher liegen würden als der zu erzielende Marktwert. Bei diesen müssen die Vermarktungskosten auf eine geringe Strommenge umgelegt werden – das rechnet sich dann nicht mehr.

Die Gutachter empfehlen daher eine vereinfachte Abnahmeregelung, bei der der Marktwert ohne Abschläge durchgeleitet wird. Für Anlagen bis 100 Kilowatt wäre das voraussichtlich auch innerhalb des EEG umsetzbar. Sonst könnte es dazu führen, dass viele Kleinanlagenbetreiber ihre PV-Anlagen gar nicht weiterbetreiben oder den nicht selbst verbrauchten Strom abregeln. Für die Klimaschutzziele und die Energiewende wäre das kontraproduktiv.

Die empfohlene vereinfachte Abnahmeregelung wäre nach Einschätzung der Gutachter nur temporär anzusetzen. In den nächsten Jahren würden die Kosten der Direktvermarktung voraussichtlich sinken – etwa durch Einsparungen bei der Digitaltechnik und der Standardisierung von Prozessen. Sobald ein regelmäßig durchzuführendes Monitoring ergibt, dass die Wirtschaftlichkeit von Vermarktungslösungen für entsprechende Anlagengrößen erreicht ist, wäre dann für neu aus der Förderung laufende Anlagen eine Vermarktungslösung anzustreben, schließt die UBA-Analyse. na


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