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Europas EnergiewendeEU-Solardachpflicht braucht mehr Schwung

Installation einer Solaranalage auf einem Dach
Energiewende-Baustelle Europa: Die EU-Kommission plant eine EU-weite Solardachpflicht, das Ökoinstitut hat einen Vorschlag zur wirkungsreicheren Ausgestaltung vorgelegt. (Foto: Ricardo Gomez Angel on Unsplash)

Das Ökoinstitut empfiehlt, die EU-weite Solardach-Pflicht schon früher als geplant zu starten und wirkungsvoller zu gestalten – um das gesamte Flächenpotenzial zu nutzen. Zudem sollte die Solarthermie zur Erfüllung der Pflicht voll anerkannt werden.

14.10.2022 – Ende Mai hatte die EU-Kommission die finale Fassung ihrer Solarstrategie (EU Solar Energy Strategy) vorgelegt. Um so schnell wie möglich von russischen fossilen Brennstoffen unabhängig zu werden, plant die EU-Kommission, eine Solardach-Pflicht in der gesamten EU im Zuge der Änderung der Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden (EPBD) einzuführen – das heißt eine Verpflichtung zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern von gewerblichen und öffentlichen Gebäuden bis 2025 und für Wohngebäude bis 2029. Genehmigungsprozesse sollten dabei kürzer und einfacher werden, um die ambitionierten Ziele zu erreichen. Der Anteil Erneuerbarer Energien in der EU soll bis 2030 von 40 auf 45 Prozent angehoben werden.

Das ist gut, geht aber noch besser. Das Ökoinstitut hält die Pläne für nicht ambitioniert genug und empfiehlt, eine Solardach-Pflicht in der EU bereits ab Ende 2024 und auf möglichst vielen Gebäudetypen sowie Parkplätzen gestaffelt einzuführen. Dazu haben die Wissenschaftler einen Policy Brief im Auftrag des Climate Action Network (CAN) Europe vorgelegt – um die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission noch wirkungsvoller zu gestalten. Alle Mitgliedsstaaten sollten in diesem Zuge verpflichtet werden, möglichst günstige Bedingungen im eigenen Land zu schaffen, damit das gesamte geeignete Dachpotenzial für die Energieerzeugung mit Sonne genutzt werden kann.

Schneller mit Staffelung

Statt Ende 2026, wie von der EU-Kommission vorgesehen, sollte bereits am 31. Dezember 2024 die Solarpflicht starten, raten die Experten des Öko-Instituts. So hätten die Mitgliedsstaaten nach der geplanten Umsetzung auf EU-Ebene Mitte nächsten Jahres eineinhalb Jahre Zeit, die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Das wäre ausreichend.

Die nach Gebäudetypen gestaffelte Einführung würde darüber hinaus einen frühzeitigen Beginn der Pflicht ermöglichen. Parallel zur schrittweisen Ausweitung der Pflicht könnten die benötigten Handwerker ausgebildet und die Infrastruktur für das Material aufgebaut werden, um Personalengpässe und Spitzen für die Solarindustrie zu vermeiden, heißt es in der Studie.

Mehr Flächen einbeziehen, Dachsanierung nutzen

Jedes Gebäude, egal welchen Typs, dessen Dach grundlegend saniert wird, sollte, wie alle Neubauten, direkt von Ende 2024 an zur Installation einer Solaranlage verpflichtet werden, empfehlen die Studienautoren. Dies sollte nach Ansicht des Expertenteams vom Öko-Institut auch für neue Parkplätze gelten. Der Legislativvorschlag der EU berücksichtigt bisher nicht die Solarinstallation zum Zeitpunkt einer Dachsanierung.

Zudem soll, laut Policy Brief, die Pflicht für unrenovierte Gebäude neben den von der EU vorgeschlagenen kommerziellen und öffentlichen Gebäuden auch für gewerblich betriebene Wohngebäude gelten. Diese Pflicht soll gestaffelt nach Dachgröße und nur für Dächer mit einer verbleibenden Lebenserwartung von mindestens 20 Jahren eingeführt werden. Für bestehende Wohngebäude in Privatbesitz sollten die Mitgliedsstaaten Anreize schaffen, damit die Dächer mit Solaranlagen ausgestattet werden.

Zudem könnte ein europäisches Solardachregister Immobilienbesitzenden ermöglichen, ihre Dächer für die Photovoltaikanlagen Dritten zur Verfügung zu stellen. Ein wichtiger Punkt, der auch die Finanzierungsmöglichkeiten erweitert – denn nicht jeder Hausbesitzer ist in der Lage, die Kosten für die Installation einer PV-Anlage allein zu tragen.

Solarthermie besserstellen, alle Haushalte beteiligen, Bürokratie abbauen, Evaluierung sicherstellen

Die europäische Solarpflicht sollte auch solarthermische Anlagen zur Erfüllung der Pflicht zulassen, raten die Experten. Da diese Anlagen meistens nur geringe Anteile der Dachfläche belegen, können sie nur in Kombination mit einer Photovoltaikanlage die Solarpflicht erfüllen. Die Mitgliedsländer sollten nun entsprechende Förderprogramme auflegen, dazu gehörten auch spezifische Förderungen für einkommensschwächere Haushalte: Denn auch diese sollten nach Meinung der Studienautoren in die Pflicht einbezogen werden – um sich an der Energiewende beteiligen zu können.

Den bürokratischen Aufwand müsste eine Anlaufstelle für alle notwendigen Informationen und Formulare so gering wie möglich halten – ein ganz entscheidender Punkt, denn Mangel an Beratung und zeitraubende Bürokratie schrecken wohl die meisten Solardachwilligen ab. Um ein Nachsteuern der Solardach-Initiative zu ermöglichen, sollten die Mitgliedsstaaten möglichst regelmäßig über bestimmte Indikatoren für den Solarausbaufortschritt berichten, empfehlen die Wissenschaftler. na


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Kommentare

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Udo zuur Megede 08.11.2023, 14:14:23

Leider wird mit Gesetzen gedroht, aber es gibt keinerlei Angaben zu den Größen der Photovoltaik und Solarthermieanlagen.

Wie soll man sich mit diesen Unsicherheiten vorbereiten?

Für mich ist das einfach blinder Aktionismus, weit ab von dem was sich einst mal Planung nannte.

Habe bereits in die Solarthermie und auch in Photovoltaik als Rentner investiert, finde also generell Gefallen daran die Sonne zu nutzen.

Jedoch diese Unsicherheiten die hier verbreitet werden empfinde ich als desaströs und sie erinnern immer wieder an die unausgereifte Planung des neuen Heizungsgesetzes.

Es wäre schön wenn die Größen der zukünftig geforderten Anlagen frühzeitig bekannt gemacht werden, damit etwa durch Planungsunsicherheiten keine unsinnigen Kapazitäten verschwendet werden, wenn es dann soweit wäre neue Bestimmungen auf die EU-Bürger los zu lassen.

 

wie ich mir die Planungsangaben vorstelle?

so in etwa:

Portugal 2 PV-Kollektor/ Kopf, Deutschland 8 x/Kopf, Finnland 18 x/ Kopf ect. ect..

natürlich mit entsprechenden EU-Lastenausgleich, damit die kühleren Länder nicht benachteiligt werden.


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