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NiedersachsenSolarbaupflicht für Gewerbebauten gilt ab 2023

Mann mit Strohhut legt Solarmodul auf Pfalzdach
Niedersachsen stellt mit der Landespolitik die Weichen für Photovoltaikausbau. (Foto: PxHere / CC0 1.0)

Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien können die Bundesländer einiges voranbringen. Für die Photovoltaik sind das beispielsweise die Solarbaupflicht oder die Erlaubnis zum Bau von Solarparks auf landwirtschaftlich benachteiligten Flächen.

26.01.2023 – Die Landespolitik kann einiges beitragen, um die Energiewende voranzubringen. Nachdem in Niedersachsen vor allem der Ausbau der Windkraft forciert wurde, bemüht sich die Landesregierung nun um den stärkeren Ausbau der Photovoltaik. In den Jahren 2019 bis 2021 stieg der jährliche Zubau von Photovoltaik-Anlagen in Niedersachsen beachtlich. Wurden im Jahr 2019 noch Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 308 Megawatt neu gemeldet, so waren es 2021 schon 455 Megawatt – und dieser Trend hat sich auch in 2022 fortgesetzt.

Solarbaupflicht in Niedersachsen

Seit Jahresanfang gilt in Niedersachsen die PV-Pflicht für neue Gewerbebauten, sofern der Bauantrag nach dem 31.12.2022 gestellt wird. Auf Gebäuden, die mindestens eine Dachfläche von 50 Quadratmeter aufweisen, sind mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit Photovoltaikanlagen auszustatten.

Die landesweite Solarbaupflicht für Wohngebäude greift erst für Bauanträge, die ab dem 1.1.2025 gestellt werden. Kommunen können als Baubehörden schon jetzt eine entsprechende Regelung für Neubaugebiete schaffen. Denn bei der Ausweisung neuer Baugebiete sollte nicht auf dieses Datum gewartet, sondern sofort im Sinne des Klimaschutzes gehandelt werden. Was man wissen muss, um im B-Plan die PV-Pflicht rechtssicher zu verankern, beschreibt die von der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) herausgegebene Musterbegründung.

Bei Freiflächensolaranlagen zeigt der Ausbautrend ebenfalls nach oben. Neben den im EEG begünstigten Flächen dürfen in Niedersachsen seit 2021 Solarparks in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten – auf weniger fruchtbarem Ackerland – gebaut werden. Der reale Ausbau hinkt aber zeitlich etwas hinterher, weil solche Projekte entwickelt und in Ausschreibungen einen Zuschlag erhalten müssen.

Brandschutzabstände verringert

Im Baurecht Niedersachsens soll eine weitere Hürde für Solaranlagen beseitigt werden. Nach dem Beschluss der Bauministerkonferenz vom September 2022 können PV-Anlagen schon bald näher an das Nachbardach heranrücken. Demnach soll der Mindestabstand zur Brandschutzwand künftig nur noch 50 cm betragen, auch für konventionelle Glas-Folien-Module. Das ist vor allem für Reihen- und Doppelhäuser von Vorteil, die wegen der geltenden niedersächsischen Vorschriften bislang in der Regel 1,25 Meter Abstand halten müssen. Allerdings bedarf es noch einer Reihe von Schritten bis die Regelung in niedersächsisches Recht umgesetzt ist.

PV auf denkmalgeschützten Gebäuden

Historische Bauten haben häufig einen sehr hohen Energiebedarf, der sinnvollerweise mit Photovoltaik oder Solarthermie gedeckt werden sollte. Mit der Änderung des § 7 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes im Juli 2022 erleichterte der Gesetzgeber die Nutzung erneuerbarer Energien auch in und auf denkmalgeschützten Gebäuden.

PV-Anlagen im Garten

Es gibt Fälle, in denen eine PV-Anlage auf dem Dach nicht möglich ist, so etwa auf Reetdächern, bei Verschattungen oder Problemen mit der Statik. Ist der Garten groß genug, kann dies ein alternativer Standort sein. Ob eine solche Anlage baurechtlich erlaubt ist, hängt von vielen Aspekten ab und ist mit dem örtlichen Bauamt zu klären. DieKEAN stellt in einer Übersicht den rechtlichen Rahmen für Niedersachsen dar.

Die landesrechtlich verankerten Rahmenbedingungen verleihen zusammen mit weiteren bundesweit geltenden Vereinfachungen dem Bau von Solaranlagen noch mehr Schwung. Zu den auf Bundesebene geschaffenen gehören die Steuererleichterungen, die Aufhebung der 70-Prozent-Regel oder die Erhöhung der Höchstwerte für Ausschreibungen. pf


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