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Solarstrom ergänzt Erneuerbare Wärme

Mit der zum 1. Juli in Kraft getretenen Novelle des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes in Baden-Württemberg können Immobilienbesitzer künftig die Vorgaben zum Pflichtanteil für Ökowärme auch mit der Installation von kleinen Photovoltaik-Anlagen erfüllen.

05.07.2015 – Mit der Novelle des EEWaermeG steigt im Grünen-Land Baden-Württemberg zunächst einmal der Pflichtanteil für die Erneuerbare Wärme bei einem Heizungstausch von 10 auf 15 Prozent – die Vorgaben können aber nun auch offiziell durch die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach erfüllt werden könnten. Diese neue Option ist sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude vorgesehen.

Wer die Gesetzesvorlage ausschließlich mit Photovoltaik erfüllen will, benötigt laut Verband Solar Cluster BW eine installierte Leistung von 20 Watt pro Quadratmeter Wohnfläche. Der Verband hat ermittelt, dass für die Mehrzahl der Einfamilienhaus-Besitzer im Ländle die Installation einer 2-Kilowatt-Photovoltaik-Anlage bereits genügen würde, um die Vorgaben des neuen Gesetzes zu erfüllen. Der Strom kann dabei ins Netz gespeist oder im Gebäude selbst verbraucht werden. Wer weniger als die festgelegten 20 Watt pro Quadratmeter installieren will oder kann muss entsprechend zusätzliche Maßnahmen wie etwa eine Fassadenwärmedämmung ergreifen.

Die Hausbesitzer könnten die Renditen ihrer PV-Anlagen erhöhen, wenn sie einen Teil des erzeugten Solarstroms direkt selbst verbrauchten. Das lohnt sich bislang eher bei gewerblicher Nutzung, wo vor allem tagsüber Strom verbraucht wird und sich das dann mit dem Solarstromertrag deckt – hier könnten Eigenverbrauchsquoten bis zu 70 Prozent erreicht werden. na


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