GebäudemodernisierungsgesetzBundesweite Solarpflicht vorgesehen

Gründach mit Photovoltaik
Öffentliche Gebäude und Gewerbedächer sollen bald bundesweit möglichst mit Solarenergieanlagen ausgestattet sein. (Foto: naturstrom AG)

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ist die Einführung einer bundesweiten Solarpflicht geplant. Sie soll gestaffelt eintreten: zunächst im Neubau und Bestand von Nichtwohngebäuden, ab 2030 auch beim Neubau von Wohngebäuden.

04.06.2026 – Das Gebäudemodernisierungsgesetz sieht im § 106 die Einführung einer bundesweiten Solarpflicht vor. Damit setzt die Bundesregierung eine Vorgabe der europäischen Gebäuderichtlinie um. Künftig müssen Bauherren bei Neubauten oder im Falle von Dachsanierungen prüfen, ob und wie am Standort das Potenzial zur Nutzung von Solarenergie genutzt werden kann. Solarenergie meint in diesem Falle sowohl Photovoltaik als auch Solarthermie. Ausnahmen sind bei fehlender Wirtschaftlichkeit möglich.

Staffelung nach Größe und Gebäudeart

Konkret unterliegen dieser Vorgabe ab 2027 alle neu errichteten Nichtwohngebäude, also Gewerbebauten oder öffentliche Gebäude mit mehr als 250 Quadratmetern Nutzfläche. Ab Januar 2028 gilt die Vorgabe auch für bestehende öffentliche Nichtwohngebäude mit mehr als 2000 Quadratmetern Nutzfläche und Gewerbedächer mit einer Nutzfläche von mehr als 500 Quadratmetern, wenn das Dach saniert wird. Ab Januar 2030 gilt die Solarpflicht für neue Wohngebäude und für neue überdachte Parkplätze, wenn sie an ein Gebäude angrenzen. Ab 2031 schließlich sind auch kleinere öffentliche Bestandsgebäude ab 250 Quadratmeter Nutzfläche betroffen. Eine bestimmte Anlagengröße schreibt die Regelung nicht vor.

Die Bundesländer können weitere Anforderungen festlegen.

Bestehende Wohnhäuser sind von der Solarpflicht ausgenommen, auch im Falle einer Dachsanierung.

Die Solarpflicht kann entfallen, wenn der Bau einer Solarenergieanlage technisch unmöglich, funktional nicht realisierbar, wirtschaftlich unzumutbar ist oder anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht. Der Begriff der Wirtschaftlichkeit ist unscharf formuliert. In der Gesetzesbegründung werden lediglich Anlagenkosten inklusive Montagekosten als Anhaltspunkt genannt: zwischen 1.390 bis 3.3.10 Euro pro Kilowatt Leistung.

Mehr zum Thema

Frau und Hund vor einem brennenden Kaminofen
GEG-Novelle

Verheizte Chancen

Im Referentenentwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz ist der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen erlaubt, die Biotreppe bestimmt über stufenweise Beimischungspflichten grüner Gase. Ein Betriebsverbot für fossile Heizungen nach 2045 entfällt.

Solarpflicht wenig aussichtsreich, wenn an anderer Stelle gegengesteuert wird

Die Umsetzung des Solarstandards aus der europäischen Gebäuderichtlinie ist längst überfällig, allerdings erarbeitet die Bundesregierung gerade mit Netzpaket und EEG-Novelle Rahmenbedingungen, die diese Solarpflicht ins Leere laufen lassen könnten.

Zu nennen ist die geplante Absenkung der Ausschreibungsmenge im EEG-Segment 2 (Dachanlagen) und der geplante Wegfall des Marktprämienanspruchs für kleinere Photovoltaikanlagen. Das erschwert die Finanzierung von Anlagen erheblich – ein Widerspruch, den der Bundesverband neue Energiewirtschaft (bne) kritisiert. Damit dieser Paragraf seine Wirkung entfalten kann und tatsächlich größere PV-Anlagen wirtschaftlich auf Gebäuden errichtet werden könnten „müssen tragfähige Rahmenbedingungen erhalten oder geschaffen werden – insbesondere im EEG“, formuliert der bne in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf.

Zudem setze der Vorschlag die Vorgaben der Gebäuderichtlinie nicht vollständig um. Eigentlich sollten die Mitgliedsstaaten den Bau von Solarenergieanlagen auf allen Gebäuden forcieren. Folglich müssten ebenfalls Wohngebäude im Bestand zu einer Solarinstallation verpflichtet werden, sobald eine grundlegende Dachsanierung vorgenommen wird.

Solarpflicht in vielen Bundesländern bereits verankert

Auf Landesebene haben bereits viele Bundesländer eigene Vorgaben zur Solarpflicht geschaffen, die über das jetzt bundesweit vorgesehene Mindestmaß hinausgehen. So gilt beispielsweise in Baden-Württemberg bereits seit 2023 eine sehr weit greifende Vorgabe für Gebäudeeigentümer. Aber auch in Berlin, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Hessen und Bayern gibt es entsprechende Vorgaben.

Mehr zum Thema

Solaranlage auf Flachdach, im Hintergrund Berliner Fernsehturm und Berliner Dom
Urbane Energiewende

So wirkt die Solarpflicht in Berlin und Hamburg

In Berlin und Hamburg gilt seit 2023 eine Solarpflicht. Die Ausbauzahlen legen nahe, dass dieses Instrument wirkt. In Berlin werden bereits rund 5,6 Prozent des Strombedarfs aus Solaranlagen gewonnen. Und es gibt nur wenige Anträge auf Befreiung.

Die erste Lesung im Bundestag der Änderungen am Gebäudeenergiegesetz ist für den 11. Juni 2026 vorgesehen. Dann wird das Gesetz im Ausschuss für Wirtschaft und Energie beraten, die Beschlussfassung soll noch vor der Sommerpause erfolgen. pf

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

max 2.000 Zeichen