Solarstrom-VergütungKeine rückwirkende Tarifkürzung für Photovoltaik in Frankreich

Transparente PV-Module auf einem Carport
In Frankreich wird die Photovoltaikvergütung im Gewerbedachsegment gekürzt. (Foto: PxHere / CC0 1.0 Universal)

Französische Solarinstallateure und mögliche Investoren können nur teilweise entspannen. Die rückwirkende Tarifkürzung für PV-Anlagen ist vom Tisch, die Einschnitte beim Eigenverbrauch und das Risiko eines Moratoriums bestehen jedoch fort.

02.04.2024 – Die französische Regulierungsbehörde CRE hat die Vergütungssätze für Photovoltaik-Dachanlagen für die nächsten drei Monate veröffentlicht. Tarife werden reduziert, die angekündigte rückwirkende Kürzung jedoch blieb aus. Zukünftige Tarife wurden nicht veröffentlicht.

Die Solarbranche in Frankreich zeigt sich erleichtert, dass es keine rückwirkenden Kürzungen gibt und dass schon bald vereinfachte Ausschreibungsregeln greifen sollen. Ende Februar hatten entsprechende Aussagen die Branche alarmiert. Andere Ankündigungen jedoch verheißen nichts Gutes. So wird das Wohnsegment in drei Unterkategorien aufgeteilt, für die jeweils verschiedene Tarife gelten. Diese Änderung tritt mit der neuen Tarifverordnung in Kraft, der beschlossene ermäßigte Mehrwertsteuersatz für diese Kategorien wird jedoch erst ab Oktober 2026 gelten. Hier droht Stillstand, Installationsunternehmen könnten wegen Auftragsmangel pleitegehen.

Preise im Gewerbedachsegment sollen über Ausschreibungen gefunden werden

Für das S21-Segment von PV-Anlagen auf Dächern oder zur Parkplatzüberdachung mit einer Leistung zwischen 100 und 500 Kilowatt soll demnächst ein Ausschreibungsmechanismus gelten. Es bestehen jedoch große Unsicherheiten in Bezug auf die Volumina und in Bezug auf die Regelmäßigkeit der Vergabe. Der französische Erneuerbaren-Verband SER befürchtet einen Abschwung in der zweiten Jahreshälfte.

Die Verbände Enerplan und SER wollen in Gesprächen dafür eintreten, dass tatsächlich vereinfachte Ausschreibungen mit erheblichem Volumen ab Juli 2025 in Kraft treten und die reduzierte Mehrwertsteuer schon vor Oktober 2026 kommt.

Daniel Bour, Vorstandsvorsitzender von Enerplan: „Ich begrüße die Tatsache, dass die öffentliche Hand die Beiträge des Sektors, der CRE und des Conseil Supérieur de l'Énergie berücksichtigt hat. Die Mobilisierung des Berufsstandes war entscheidend. Das Gespenst eines Moratoriums verschwindet, aber wir müssen schnell an den Diskussionstisch zurückkehren, um aus dieser Übergangszeit herauszukommen und den Fachleuten zu ermöglichen, nach dieser chaotischen Zeit wieder sichtbar zu werden.“

Die Tarife für Photovoltaikdachanlagen in Frankreich

Die Teilsegmente 0 bis 3 Kilowatt und 3 bis 9 Kilowatt werden zusammengelegt. Der Vergütungssatz beträgt für Anlagen, die zwischen 1.2. und 27.3.2025 in Betrieb gingen, 9,87 ct/kwh bzw 8,39 ct/kwh. Welche Vergütungssätze für Anlagen gelten, die nach dem 28.3.2025 in Betrieb gehen, wurde nicht veröffentlicht. Für dieses Segment wurde die Eigenverbrauchsprämie und die Einspeisevergütung gekürzt.

Für Anlagen zwischen 9 und 100 Kilowatt Leistung werden die Degressionssätze überarbeitet – die Vergütungen wahrscheinlich schneller fallen als bis dato vorgesehen. Bis Juli 2025 bleiben die bisher geltenden Sätze gültig. Auch die Investitionszuschüsse für den Kauf einer Anlage bis 100 Kilowatt Leistung bleiben vorerst bis Juli 2025 konstant.

Im Anlagensegment zwischen 100 und 500 Kilowattleistung – das sind vor allem Solardachanlagen im Gewerbe und zur Parkplatzüberdachung – wird die Vergütung von zuvor 10.23 ct/kwh ab sofort auf 9,5 ct/kw gesenkt. Auch hier sollen die Degressionssätze angepasst werden.  pf

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