UBA-GutachtenMarktintegration kleiner Solaranlagen

Kleine Solaranlage auf einem Hausdach
Auch kleine Solaranlagen sollten möglichst marktorientiert Strom einspeisen, also nur dann, wenn die Nachfrage groß ist. (Foto: Daniele La Rosa Messina auf Unsplash / Unsplash-Lizenz)

Als ausreichend geregelt beurteilen Gutachter vom Umweltbundesamt die Marktintegration kleiner Solaranlagen. Empfohlen werden darüber hinaus einfachere Direktvermarktung und eventuell neue Vergütungsregeln für ausgeförderte Anlagen.

29.01.2026 – Negative Strompreise und die bislang begrenzte Fähigkeit kleiner Solaranlagen, auf Preissignale im Strommarkt zu reagieren, haben die Diskussion um die Förderung in dieser Anlagenklasse aufleben lassen. Das Umweltbundesamt (UBA) diskutiert in einem Gutachten, wie kleine Photovoltaik-Dachanlagen marktorientierter ausgerichtet werden können, welche Anreizmechanismen dafür bereits bestehen oder zusätzlich implementiert werden könnten.

Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass das Solarspitzengesetz bereits zentrale Weichen zur Reduktion negativer Preise gestellt hat. Weitere Verschärfungen wie verpflichtende Direktvermarktung oder dynamische Vergütung böten zwar zusätzliche Potenziale, erhöhten aber die Komplexität.

Direktvermarktung vereinfachen, Flexibilität der Verbraucher stärken

Die Gutachter raten die Abläufe bei der Direktvermarktung zu vereinfachen und den Fokus auf die Marktintegration neuer Verbraucher zu legen. Mit zunehmender Flexibilität dürfte die Zahl negativer Strompreise langfristig sinken und eine vollständige Reaktion kleiner PV-Dachanlagen auf negative Preise auch in Zukunft nicht zwingend erforderlich sein.

Modellierungen deuten darauf hin, dass durch eine steigende Anzahl an nachfrageseitigen Flexibilitäten negative Preise zukünftig deutlich reduziert werden. Je nach Entwicklung könnte im Jahr 2030 eine PV-Leistung von ca. 85 Gigawatt vorliegen, die nicht auf Strompreissignale (direkt oder indirekt über Flexibilitäten) reagiert. Im Jahr 2045 könnte diese Anlagenleistung bei nur noch 46 Gigawatt liegen.

Regelungsbedarf ergibt sich laut Gutachten allerdings in Bezug auf den Weiterbetrieb ausgeförderter Anlagen. Die existierende gültige Regelung, den eingespeisten Strom zum Jahresmarktwert vergütet zu bekommen, könnte die Anlagenleistung, die nicht auf Strompreissignale reagiert, stark erhöhen.

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Solarspitzengesetz reizt Flexibilität der Verbräuche an

Die Untersuchung zeigt, dass sich die kumulierte Leistung von Neuanlagen, die bei negativen Strompreisen noch Förderung erhalten, im Zeitverlauf deutlich reduziert. Seit dem 25.02.2025 entfällt die Förderung bei negativen Preisen nicht nur für direktvermarktete Anlagen, sondern auch für Anlagen über sieben Kilowatt Leistung, sobald ein intelligentes Messsystem installiert wurde. Für diese Anlagen gibt es zwar keinen Anreiz, abzuregeln, wohl aber einen Anreiz, den Eigenverbrauch in diese Zeiten zu verlegen oder mit Hilfe von Batterien zu verschieben. Direktvermarktungsanlagen haben dagegen bei negativen Preisen einen wirksamen Anreiz, ihre Einspeisung abzuregeln.

PV-Anlagen, die über ihr Förderende hinaus weiterbetrieben werden und für den eingespeisten Strom den Jahresmarktwert erhalten haben keinen Anreiz, auf negative Preise zu reagieren. Bei einer Verlängerung dieser Regelung über das aktuelle Ende 31.12.2032 könnten diese Anlagen im Jahr 2045 immerhin 43 Prozent der nicht-flexiblen PV-Leistung ausmachen. Hier wird langfristig ein systemdienlicher Anreiz zum Weiterbetrieb der ausgeförderten Anlagen benötigt.

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Hintergrund

Die Zahl der Photovoltaikanlagen in Deutschland ist inzwischen so groß, dass regelmäßig bei Sonnenschein so viel Strom ins Netz drängt, dass die Börsenstrompreise ins Minus fallen. Mit beinahe 575 Stunden mit negativen Preisen wurde 2025 der historische Rekord aus dem letzten Jahr (459) erneut deutlich übertroffen. Während größere Anlagen in solchen Phasen zum Teil abgeregelt werden, andere wiederum ihren Strom über Direktvermarktung oder PPA vermarkten, speisen viele kleinere PV-Dachanlagen in den Mittagsstunden ungebremst ein. Sie haben keinen monetären Anreiz ihre Einspeisung zu drosseln oder zwischenzuspeichern.

Das Solarspitzengesetz, das im Februar 2025 in Kraft trat, hat dieser Entwicklung bereits entgegengewirkt. Viele Anlagenklassen erhalten in Zeiten negativer Preise keine EEG-Vergütung mehr für die eingespeisten Strommengen.

Ziel ist erklärtermaßen, dass auch kleine Solaranlagen gut im Strommarkt integriert werden. Zuletzt stand seitens Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche gar der Vorschlag im Raum, die EEG-Vergütung für Solardachanlagen ganz einzustellen und die Anlagen damit zum marktlichen Agieren zu zwingen. Ein breites Verbändebündnis warnt vor diesem Schritt. pf

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