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SolarpaketNoch hakt es bei Ausschreibungen für Agri-Photovoltaik

Solarmodule über einer Apfelbaumplantage
Agri-PV-Anlage über Apfelbäumen am Bodensee – eine bislang noch seltene, aber vielversprechende Kombination. (Foto: Nicole Allé)

Aufgrund der fehlenden beihilferechtlichen Genehmigung der EU konnten die Sonderregelungen des Solarpakets 1 für Ausschreibungen von Agri-PV-Anlagen bisher nicht umgesetzt werden. Auch die Datenlage zu den installierten Anlagen ist unklar.

11.12.2024 – Agri-Photovoltaik-Anlagen sind in ihrer Entwicklung in Deutschland noch relativ jung. Sie wurden erstmals in der DIN Spec 91434 vom Mai 2021 definiert und durch eine weitere DIN Spec zur Tierhaltung (DIN Spec 91492) im Sommer dieses Jahres ergänzt. Die regulatorischen Anforderungen im EEG und in der Festlegung der Bundesnetzagentur orientieren sich weitgehend an der DIN Spec 91434.

„In der Förderstruktur gab es zahlreiche Änderungen, wodurch es keine klare Datenlage zu Agri-PV-Anlagen gibt“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar). So gab es vor einigen Jahren einmalig ein begrenztes Ausschreibungsvolumen im Rahmen der Innovationsausschreibung, das aber aufgrund ungeeigneter Ausschreibungsbedingungen weitgehend ungenutzt blieb.

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Neuregelung des Solarpakets 1 bisher ausgebremst

Im EEG 2023 wurde ein (unzureichender) Bonus für Agri-PV-Anlagen eingeführt, wobei die Anlagen an der regulären Ausschreibung des ersten Segments teilnehmen müssen und den Bonus dann separat vom Zuschlag erhalten. Eine klare Abgrenzung von Agri-PV-Anlagen in den Ausschreibungen ist damit nicht möglich.

„Das mit dem Solarpaket I auf maßgebliche Initiative unseres Verbandes eingeführte Teilsegment für „Besondere Solaranlagen“ in den Freiflächenausschreibungen wird perspektivisch für mehr Klarheit sorgen, kann aber aufgrund der noch fehlenden beihilferechtlichen Genehmigung noch nicht angewendet werden“, so Körnig.

Zwar gebe es auch die Möglichkeit, mit Agri-PV-Anlagen an den regulären Ausschreibungen im 1. Segment teilzunehmen, ohne die Sonderregelung für Agri-PV-Anlagen in Anspruch zu nehmen. „Dies wird aufgrund der Kostenstruktur vermutlich nur vereinzelt genutzt, kann aber bisher nicht eindeutig erfasst werden“, so Körnig.

Schlechte Datenqualität des Markstammdatenregisters

Im Marktstammdatenregister gebe es unter der Kategorie Landnutzung die Möglichkeit, die Anlagen als „spezielle Solaranlagen“ zu erfassen. Leider sei die Datenqualität hier noch schlecht, da Mehrfachzuordnungen möglich sind und der Eintrag ungeprüft durch den Anlagenbetreiber erfolgt, so Körnig. Laut Marktstammdatenregister (Stand 26.11.2024) sind in Deutschland bisher PV-Anlagen mit einer Leistung von rund 65 Megawatt (MW) mit der Selbsteinstufung „Agri PV“ installiert. Davon wurden Solaranlagen mit 39 MW im Rahmen von Ausschreibungen gefördert.

Das theoretische Potenzial von Agri-PV ist jedoch deutlich höher. Viele Projektierer planen derzeit Agri-PV-Anlagen, warten aber noch auf das neue Teilsegment „Besondere Solaranlagen“ in den Ausschreibungen, um die Anlagen realisieren zu können. „Infolge der erfolgten Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen wird das Interesse an Agri-PV nach unserer Einschätzung schon bald deutlich zunehmen. Dazu beitragen wird unter anderem die Einführung des gesonderten EEG-Untersegments bei den Solarpark-Förderauktionen für „Besondere Solaranlagen“, aber auch die baurechtliche Privilegierung von Hof-nahen Agri-PV-Anlagen bis zu einer Größe von 2,5 Hektar“, unterstreicht Körnig.

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Baurechtliche Privilegierung für alle Agri-PV-Anlagen gefordert

Aus Sicht des BSW-Solar dürfte die Neuregelung die Standortsuche für Solarparks künftig deutlich erleichtern und mehr Spielraum auch für die hybride Nutzungsform Agri-PV bieten. Um die damit verbundenen Potenziale für Klimaschutz und Landwirtschaft möglichst umfassend zu nutzen, bestehe weiterer politischer Handlungsbedarf, insbesondere die Einführung einer baurechtlichen Privilegierung für alle Agri-PV-Anlagen und Solarthermie-Anlagen. „Wir hatten diese Empfehlung unter anderem im Rahmen der Anhörung des Bundestages zu RED III kürzlich wie- der an die Politik adressiert“, so Körnig.

Warten auf die Entscheidung aus Brüssel

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) befindet sich in „konstruktiven Gesprächen“ mit der EU-Kommission über den beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt für die im Solarpaket 1 beschlossenen Ausschreibungen für „besondere Solaranlagen“, teilte Sprecher Daniel Greve auf Anfrage mit. Darin sind erhöhte Fördersätze vorgesehen. Ein genauer Termin für die Entscheidung aus Brüssel sei noch nicht bekannt, eine baldige Entscheidung werde aber angestrebt.

Bis dahin gelten die Vorgaben des EEG in der Fassung vom 15. Mai 2024, stellt die Bundesnetzagentur (BNetzA) auf Anfrage klar. In den Ausschreibungen hätten seit 2023 Agri-PV-Projekte mit einer Leistung von rund 192 MW einen Zuschlag erhalten, so Pressesprecher Michael Reifenberg. hcn

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