Klare Regeln für Mini-PV: Produktnorm für Steckersolargeräte ist fertig

Nach acht Jahren Normungsarbeit veröffentlicht der DKE Anfang Dezember die Produktnorm für Balkonkraftwerke. Sie definiert Anforderungen an die Geräte sowie Leistungsgrenze und Anschlussvarianten. Eine Norm für die Kombi mit Speichern soll folgen.
18.11.2025 – Die Produktnorm für Steckersolargeräte definiert erstmalig technische Anforderungen für Steckersolargeräte – auch bekannt als Balkonkraftwerke und Guerilla-PV. Die Vornorm wendet sich in erster Linie an alle, die Steckersolargeräte entwickeln, herstellen und anbieten.
Maximale Leistungsgrenze und zulässige Steckerverbindungen
Zu den diskutierten zentralen Themen – der Erhöhung der maximalen Leistungsgrenze sowie dem vereinfachten Netzanschluss – konnte lange kein abschließender Konsens gefunden werden. Besonders intensiv wurde dabei über das Thema der zulässigen Steckverbindung und der Leistungsgrenze diskutiert. Ziel war es, die Sicherheit des Steckersolargerätes, insbesondere das Risiko eines elektrischen Schlags, die mechanische Sicherheit und die Überlastung der Hausinstallation in Einklang mit den Verbraucherinteressen in Einklang zu bringen.
Die maximal zulässige Einspeiseleistung des Wechselrichters wurde auf 800 VA festgelegt, analog der Novellierung der Anwendungsregel E VDE-AR-N 4105:2024-10 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“. Die maximal zulässige Gesamtmodulleistung wurde auf 800 Wp + 20 % (also 960 Wp) festgelegt, wenn das Steckersolargerät mit einem Haushaltsstecker ausgestattet ist.
Wenn das Steckersolargerät eine spezielle Energiesteckvorrichtung (Wielandstecker) hat, beträgt die maximal zulässige Gesamtmodulleitung 2000 Watt.
Die Produktnorm enthält neue Anschlussmöglichkeiten, die bislang nicht zulässig waren. Hierfür wurden mehrere Schutzmaßnahmen definiert, um Steckersolargeräte auch über einen Schutzkontaktstecker an eine herkömmliche Haushaltssteckdose anschließen zu können. Dafür müssen der Basisschutz und die elektrische Sicherheit wahlweise mechanisch oder elektromechanisch gewährleistet sein. Dies kann über einen modifizierten Haushaltsstecker mit Schutzumhüllungen oder mit einem internen Trennschalter realisiert werden. Zum anderen kann der Basisschutz auch über eine galvanische Trennung im Wechselrichter realisiert werden. Dazu muss der Wechselrichter zusätzliche Anforderungen erfüllen. Der bisher geforderte spezielle Energiesteckvorrichtungsstecker (z. B. DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1)) bleibt weiterhin zulässig.
DKE/K 373 Normauslegung und FAQ
Einer der wesentlichen Aspekte aus der Schlichtung war, dass das zuständige Normungsgremium DKE/K 373 ein Begleitdokument mit Erläuterungen und Hinweisen parallel zur Veröffentlichung der Produktnorm zur Verfügung stellt. Hierzu werden Mitte Dezember 2025 eine Normauslegung sowie ein FAQ zur Erläuterung und Hilfestellung für die Anwendung der Produktnorm bereitgestellt.
Norm umfasst nicht die Kombi mit Energiespeicher
Steckersolargeräte mit Energiespeicher werden von dem aktuellen Anwendungsbereich der Produktnorm nicht abgedeckt. Für diese Geräte müssen zusätzliche Anforderungen erfüllt werden. Das zuständige Gremium DKE/K 373 hat mit der Planung eines weiteren Normenteiles für solche Steckersolargeräte mit Energiespeichern bereits begonnen.
Internationales Interesse
Laut VDE warten bereits zahlreiche Länder interessiert auf die nationale Produktnorm. Die Netzanforderungen sind in den einzelnen Ländern sehr verschieden, aber es könnte sein, dass der Teil der Norm, der sich nicht um Netzanforderungen dreht, in die internationale Normung übertragen wird. Zuletzt hatten deutsche Branchenunternehmen und Fachorganisationen besorgt reagiert, weil ein international laufender Normungsprozess des IEC die Installation der Systeme mittels eigener, separater Zuleitung vorsieht und herkömmliche Steckerverbindungen verbietet.
Sicherheit für Hersteller, Anbieter und Endverbraucher
Hersteller und Anbieter von Balkonkraftwerken wissen dank der neuen Norm künftig genau, welche technischen Anforderungen sie zu erfüllen haben; Prüfeinrichtungen können anhand der Norm die Sicherheit prüfen. Anfang Dezember will die DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik, die beim VDE angesiedelt ist, die Norm veröffentlichen unter der Bezeichnung DIN VDE V 0126-95 VDE V 0126-95:2025-12 „Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb - Teil 95: Sicherheitsanforderungen und Prüfungen“.
Aber auch Endverbraucher, Verkäufer, Anbieter, Vermieter und Hausbesitzer erhalten mehr Sicherheit, da die Norm umfassende Anforderungen an die Dokumentation enthält. Sie wissen zukünftig, welche Voraussetzungen das Steckersolarsystem für einen sicheren Betrieb erfüllen soll. Die Regeln für die vereinfachte Anmeldung von Steckersolargeräten wurde im April 2024 im Rahmen des Solarpaket1 beschlossen.
Die Norm hat acht Jahre intensive Normungsarbeit gebraucht, zwei veröffentlichte Normungsentwürfe, dazugehörige Einspruchsberatungen mit mehr als insgesamt 1250 Einsprüchen und schlussendlich noch ein Schlichtungsverfahren.
Insgesamt sind in Deutschland rund 1,15 Millionen Steckersolargeräte mit einer kumulierten Leistung von rund 1,14 Gigawattpeak bei der Bundesnetzagentur gemeldet. Während Steckersolargeräte lediglich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden müssen, sind Batteriespeicher zusätzlich beim Netzbetreiber anzumelden. Für Kleinstspeicher soll dies nach einer geplanten Überarbeitung der Netzanschlussnorm (VDE AR-N 4105) im nächsten Jahr entfallen. Einige Netzbetreiber verzichten darauf schon jetzt. pf



















































