PV-AusbauStellungnahmen zum geplanten Solarpaket 1

Schaf unter einem Solarmodul in einem Solarpark
Ein Gesetzpaket soll Hindernisse für den PV-Ausbau abbauen. (Foto: naturstrom AG / Leon Greiner)

Mit dem Solarpaket 1 will die Bundesregierung bestehende Hürden beim PV-Ausbau beseitigen. Verbände und Unternehmen begrüßen den vorgestellten Referentenentwurf, haben aber im Detail weitere Verbesserungsvorschläge.

12.07.2023 – Mit der Vorstellung einer Solarstrategie eröffnete Wirtschaftsminister Robert Habeck im Januar den Dialog, um geeignete Maßnahmen für einen schnelleren PV-Ausbau zu identifizieren. So soll das Ziel aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erreicht werden, bis 2030 eine Photovoltaik-Leistung von insgesamt 215 Gigawatt zu installieren. Dafür muss der jährliche Ausbau auf 22 Gigawatt steigen, davon je die Hälfte auf Dach und Freiflächen.

Seit Ende Juni existiert ein Referentenentwurf zum sogenannten Solarpaket 1. Darin sind die ersten Maßnahmen formuliert, die in verschiedene Gesetze eingearbeitet werden. Ein Solarpaket 2 soll folgen. Verbände und Unternehmen hatten bis 5. Juli Zeit, ihre Stellungnahmen zum Referentenentwurf abzugeben. Diese fallen im Grundtenor positiv aus, jedoch bleiben bei den verschiedenen Interessengruppen auch noch Wünsche offen.

Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) würdigt den Prozess des Zustandekommens des Solarpaketes: Neben den inhaltlichen Aspekten sei positiv festzuhalten, dass der ganze Weg transparent und planbar war: Der Entwurf der Solarstrategie wurde mit den Verbänden abgestimmt, Anregungen aufgenommen und nun wie angekündigt in einem ersten Gesetzespaket abgearbeitet.

Verbesserungen für Photovoltaik-Dachanlagen

Der Bundesverband neue Energiewirtschaft (bne) konstatiert, dass mit dem Solarpaket der Dachausbau wesentlich einfacher und attraktiver wird. Zudem werde die Installation von zwei Anlagen auf einem Gebäude vereinfacht. Weiter auf der Positiv-Liste: das Repowering von Dachanlagen, Vereinfachungen bei der Anlagenzusammenfassung und beim Netzanschluss und Vermarktungsformen für kleinere PV-Anlagen.

Weiter wird in der Stellungnahme des bne gewürdigt, dass Eigenverbrauchsanlagen bis 400 kW freiwillig auf EEG-Zahlungen für ihre Überschusseinspeisung verzichten können. Solche Anlagen seien damit unbürokratischer zu errichten und könnten auch etwaige Probleme aufgrund des Doppelförderverbots umgehen. Anlagen über 100 kW mit hohen Eigenversorgungsanteilen steht es frei, in die Direktvermarkung zu gehen, aber sie müssen es nicht mehr.  

Veränderungen für Freiflächen-Solarparks

Im Bereich der Freiflächen-PV baut das Solarpaket endlich ein vom bne lange kritisiertes Hindernis ab: „Das Wegerecht für Anschlussleitungen wird den Ausbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen massiv beschleunigen und die Netzanschlusskosten reduzieren“, sagt Busch. Allerdings fehlten noch wichtige Hebel, um mit Solarparks schnell mehr Gigawatt ins Energiesystem zu bringen. So sollte die Biodiversitäts-PV im EEG definiert werden, flankiert durch Änderungen im Agrarrecht. Im EEG sollte eine umfassende Opt-out Regelung bei den benachteiligten Gebieten vorgesehen werden. Bei der Kommunalbeteiligung an Solarparks braucht es Klarheit, wie mit Speichern oder Redispatch-Menge umzugehen ist. Hier müsse nachgelegt werden.

Gemeinschaftlicher Eigenverbrauch mit Fragezeichen

Robert Busch, bne-Geschäftsführer, kommentiert zum gemeinschaftlichen Eigenverbrauch: „Das neue Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist eine echte Revolution. Die Eigentümerstruktur der Gebäude steht der Entwicklung von dezentralen Energiekonzepten jetzt nicht mehr im Weg. Sowohl Eigentümer als auch gewerbliche und private Mieter profitieren künftig von Photovoltaikanlagen im Gebäude – sei es durch den einfachen Strombezug aus der PV-Anlage oder durch die gemeinschaftliche Versorgung der Wärmepumpe aus eigener Erzeugung.“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hebt positiv hervor, dass mit dem Referentenentwurf die Verbraucher stärker in den Mittelpunkt rücken. In seiner Stellungnahme fokussiert sich der Verband auf Steckersolargeräte und gemeinschaftlichen Eigenverbrauch. Mit den neu geschaffenen Regelungen zum gemeinschaftlichen Eigenverbrauch im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) soll die Nutzung von Photovoltaik für Verbraucher, die kein eigenes Haus bewohnen, erleichtert werden. Allerdings sieht der vzbv die Gefahr, dass die formulierten Vorgaben zur Aufteilung der Preisgestaltung noch präziser gefasst werden müssen, um nicht einzelne Letztverbraucher zu benachteiligen.

Zur gemeinschaftlichen Eigenversorgung äußert auch die DGS Bedenken: die Regelungen enthielten zu viele Einschränkungen. Die DGS unterbreitet Vorschläge, die darauf abzielen, dass die geplanten Vorteile auch den bisher schon umsetzbaren Modellen zugutekommen. Ansonsten wäre die zukünftige Umsetzung von Modellen wie die PV-Miete oder ähnlichem gefährdet.

Steckersolargeräte künftig nicht in der Anlagenzusammenfassung

Die DGS lobt die Vereinfachungen für Steckersolargeräte. Sie sollen unter anderem zukünftig getrennt von größeren PV-Anlagen betrachtet werden. Damit entfallen Probleme, die teils bislang entstanden sind, wenn eine 29,9 kWp-Anlage um ein Steckersolargerät ergänzt wurde und damit die 30 kWp Gesamtleistung überschritten wurden.

Solarpflicht aus dem Koalitionsvertrag umsetzen

Der Ökostrom-Anbieter naturstrom hat ebenfalls zum Gesetzentwurf Stellung genommen und bezeichnet den Maßnahmenplan als großen Schritt nach vorn. Um mehr Flächen für die Photovoltaik verfügbar zu machen, plädiert das Unternehmen – ähnlich wie der bne –, benachteiligte Gebiete standardmäßig für den PV-Ausbau zuzulassen und nur für den Ausschluss eine Begründung zu verlangen. Bisher können die einzelnen Bundesländer regeln, ob und in welchem Umfang sie ertragsarme Ackerböden für den PV-Ausbau freigeben.

Die Verbesserungen für Mieterstrom begrüßt naturstrom: Die Ausweitung der Mieterstrom-Möglichkeiten auf Nichtwohngebäude und Nebenanlagen, wie in §21 EEG vorgesehen. Allerdings wird die nach wie vor enthaltene Vorgabe kritisiert, nach der die Tarife maximal 90 Prozent der jeweiligen Grundversorger-Kosten betragen dürfen.

Das Unternehmen erinnert in seiner Stellungnahme an ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag: eine Solarpflicht für gewerbliche Dächer. Diese Option zur Beschleunigung fehle in der Solarstrategie und im Gesetzespaket. Die Koalition sollte hier nicht hinter ihre eigenen Grundlagen zurückfallen. pf

Kommentare

Andreas Brauer am 31.07.2023

+145 Gut Antworten

Hallo liebes ez Team!

Ja, das sind immer alles schöne Worte, aber die Realität sieht leider oft anders aus (genauso wie der §2 EEG).

Ich besitze eine ETW in einer kleinen Anlage (6 Parteien) und versuche schon seit längerem meine Miteigentümer von einer kleine privaten PV Anlage zu überzeugen. Keine Chance! Dann erschien das neue EEG und in hatte die Hoffnung, dass dies Gesetz vielleicht etwas bewegen würde, aber am Ende bleibt es nur heiße Luft und schöne Worte.

Meine private Wallbox könnte ich auch nur errichten, nachdem sie zu einer pivilegierten Maßnahme erklärt wurde.

Wenn Sie mit technikfernen Eigenbrötlern zusammen leben, hat der Fortschritt keine Chance. (neue Gasheizung)

Meine letzte Hoffnung ist nun, dass kleine Dachanlagen mit in den Katalog der privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden!

Ansonsten nehme ich das Geld und mache eine schöne Kreuzfahrt.

Die Hoffnung stirbt zuletzt?

MfG, Andreas Brauer

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