Jahressteuergesetz 2022Steuervorteile für PV-Anlagen vom Bundestag beschlossen

Montage Steuerformular PV-Anlage auf Hausdach
Keine Ertragssteuern und Null Prozent Umsatzsteuer auf PV-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung wurden mit dem Jahressteuergesetz 2022 vom Bundestag beschlossen. (Foto: Falco auf Pixabay / Piqsels / Free License / Montage: energiezukunft)

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Regierungsparteien das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Für kleine PV-Anlagen auf Gebäuden entfällt die Ertragssteuer bereits rückwirkend zum 1.1.2022. Ebenso entfällt die Umsatzsteuer für diese Anlagen.

05.12.2022 – Seit September ist das Jahressteuergesetz 2022 auf dem Weg. Nach der Einigung im Finanzausschuss hat es der Bundestag am letzten Freitag beschlossen. Das Gesetzt beinhaltet steuerliche Änderungen für viele Lebensbereiche. Für Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen gelten fortan weitreichende Steuerentlastungen und Vereinfachungen.

Keine Ertragssteuern für PV-Anlagen bis 30 Kilowatt

Für Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen auf Gebäuden mit einer Leistung bis 30 Kilowatt muss kein Gewinn ermittelt werden. Das heißt, diese Anlagen sind vollständig von Ertragssteuern befreit. Ursprünglich sollte die Befreiung ab 1.1.2023 gelten, nun tritt sie bereits rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft. Die Steuerbefreiung gilt unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms, auch dies eine Vereinfachung gegenüber der bisherigen Rechtslage.

Die Ertragssteuerbefreiung gilt ebenso für Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung auf Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten Immobilien – dann sind bis zu 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit steuerbefreit.

Die Änderung wird im Einkommensteuergesetz EStG § 3 durch die neu eingefügte Nummer 72 geregelt.

Keine Umsatzsteuer für PV-Anlagen bis 30 Kilowatt

Die seit dem ersten Gesetzentwurf vorgesehene Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt Leistung ist jetzt ebenfalls beschlossene Sache. Die Umsatzsteuer von 0 Prozent gilt für die Lieferung von Solarmodulen und der wesentlichen Komponenten einer PV-Anlage sowie von Speichern, wenn die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen für Gemeinwohlzwecke genutzten Gebäuden installiert wird.

Rund wird das PV-Paket mit einer Änderung im Steuerberatungsgesetz. Sie befugt Lohnsteuerhilfevereine, ihre Mitglieder zukünftig auch dann zu beraten, wenn diese eine Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von bis zu 30 Kilowatt Leistung betreiben. Der Gesetzgeber stellt in diesem Zusammenhang klar, dass er die Befugnis zur Hilfeleistung nicht ausdehnt, sondern die Beratung deshalb möglich wird, weil die PV-Anlagen nun der Steuerbefreiung nach Einkommenssteuergesetz unterliegen.

Nun muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren. pf

Einige Fallkonstellationen zur Umsatzsteuer werden in diesem Beitrag von Januar 2023 näher beleuchtet.
 

Kommentare

Christoph Waller am 06.12.2022

+324 Gut Antworten

Hallo, kann mir bitte jemand sagen wie das mit "Altanlagen" vor 2022 aussieht? Ich habe 9,9 kwp seit 2021. Muss ich da Liebhaberei beantragen oder fällt meine Anlage da automatisch rein wenn ich die Kleinunternehmer - Regelung habe?

Peter Höhngen am 06.12.2022

+278 Gut Antworten

Hallo, ich habe eine PV-Anlage seit dem 01.09.2021 auf unserem Wohnhaus. Seitdem melde ich alle 3 Monate dem Finazamt vorab die Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch reduziert um die Umsatzsteuer, die ich durch den Verkauf meines Überschusses an Strom an die großen Stromerzeuger, erhalte. Das JStG 2022 wird nun noch vom Bundesrat hoffentlich beschlossen und rückwirkend ab 01.01.2022 gelten. Bekomme ich nun die in 2022 gezahlte Umsatzsteuer zurück? Und Brauche ich dann keien Umsatzsteuervoranmeldung mehr zu machen).

Ich freue mich auf eine Antwort,

Petra Franke / Redakteurin energiezukunft am 06.12.2022

+257 Gut Antworten

Lieber Herr Höhngen, lieber Herr Waller,

Ertragssteuer und Umsatzsteuer sind zwei getrennte Steuerwelten. Die rückwirkende Steuerfreiheit für Anlagen bis 30 kwp bezieht sich nur auf die Ertragssteuer. Für diese Anlagen muss keine Gewinnermittlung gemacht werden, deshalb fällt auch keine Einkommensteuer an.

Bei der Umsatzsteuer gelten andere Regeln, sie fällt immer zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung an. Für Anlagen bis 30 kwp wird der Umsatzsteuersatz dann 0 betragen (unter bestimmten Voraussetzungen). Zu einer rückwirkenden Steuergestaltung in Bezug auf die Umsatzsteuer können wir keinen Rat geben. Wir planen einen Artikel, der evtl. auch beleuchtet, ob Sie bei der Umsatzsteuer rückwirkend für Sie sinnvolle Entscheidungen treffen können. Wir bitten um etwas Geduld.

Petra Franke

Jens Schierschlicht am 12.12.2022

+262 Gut

Hallo, die Ertragssteuer entfällt zum 1.1.2022. Die Umsatzsteuer für _Anlagen_ ab 1.1.2023. (unter den genannten Voraussetzungen). Umsatzsteuer für Eigenverbrauch und verkauften Strom sind davon unberührt?

Für 2022 darf ich also keine EÜR für die PV-Anlagen mehr machen? Keine Wahlmöglichkeit mehr? Ich habe für meine Anlage aus Ende 2021 Regelbesteuerung gewählt. In der EÜR 2021 musste ich die USt für die Anlage ansetzen (mit ca. -4000€) und habe daher Verlust gemacht. Die 4000€ müsste ich der EÜR 2022 jetzt als Einnahmen ansetzten, da ich sie erst 2022 zurück bekommen habe. Jetzt darf ich für 2022 keine EÜR mehr machen???? Das macht mich jetzt wirklich traurig, eigentlich wollte ich die USt für die Anlage aus der EÜR 2021 und 2022 raus lassen. Das wäre allerdings nicht korrekt gewesen.

Noch ein anderer Gedanke: Bei unternehmerischen Tätigkeiten besteht das Finanzamt regelmäßig auf der Gewinnerzielungsabsicht. Diese ist bei solchen PV-Anlagen nicht mehr möglich. Wenn es keine unternehmerische Tätigkeit ist, worauf begründet sich dann die Notwendigkeit USt abzuführen?

Oder gibt es hier auch Einnahme/Gewinne, diese sind aber ertragssteuerfrei und müssen auch nicht dem Finanzamt gemeldet werden?

Wird auf jeden Fall interessant mit meiner Einkommensteuererklärung für 2022.

Karlheinz ozeler am 06.12.2022

+261 Gut Antworten

Ich habe mir Ende Mai 2022eine PV Anlage aufs Dach montieren lassen .Meine Frage ist kann ich meine bezahlte Mehrwertsteuer zurück bekommen ?

Dennis am 07.12.2022

+267 Gut

Soweit ich weiß ist das möglich, die Frage ist nur wie bzw. ob das immer nur über die Lohnsteuererklärung geht.

Winfried Hermann am 07.12.2022

+251 Gut Antworten

Hallo,

tolle Infos. Danke dafür!

Wie verhält es sich denn in meinem Fall mit der Umsatzsteuer, die ich bisher auf eingespeisten UND SELBST VERBRAUCHTEN Strom bezahlen musste?

Ich habe seit Februar 2013 eine 13 KWp-Anlage in Betrieb, diese ist auf zwei Hausdächer mit zusammen 2 Wohneinheiten installiert.

Vielen Dank im Voraus für die Info.

Ralf Laupenmühlen am 07.12.2022

+245 Gut Antworten

Hallo.

Für Käufer einer PV Anlage sicher gute Neuigkeiten. Aber wie sieht es denn mit den Pachtmodellen aus?

Ist hier auch eine steuerbefreiung vorgesehen oder werden die Menschen die sich den direkten Kauf nicht leisten können von der Regierung benachteiligt?

Markus Denk am 07.12.2022

+256 Gut Antworten

Hallo

Ich habe 12.2020 meine PV Anlage montieren lassen. Jetzt 12/22 haben wir begonnen einen PV Speicher nachzurüsten, der ist allerdings noch nicht angeschlossen. Wenn wir den Speicher erst im Januar 23 anschließen und die Abschlussrechnung dann ja folgerichtig erst im Januar ausgestellt wird, entfällt dann die MwSt auf den Speicher mit Wechselrichter und Montage?

Danke schon Mal im voraus und ich hoffe mir kann jemand helfen

Hubert am 08.12.2022

+246 Gut Antworten

Gilt das auch für Balkonkraftwerke? Auch rückwiekend, wenn ich mir diw Anlage im September 2022 gekauft habe?

Eder Thomas am 08.12.2022

+256 Gut Antworten

Hallo habe meine Pv Anlage im Oktober bestellt es sind schon die Module 24 St. Angeliefert worden, allerdings keine Rechnung bekommen der pv Anlagenbauer sagte im Oktober es würde 2023 installiert werden sind jetzt die angeliefert Module Umsatzsteuer frei also keine mehrwertsteuer

Eder Thomas am 13.12.2022

+235 Gut Antworten

Weiß keiner ob nun eine Mehrwertsteuer fällig ist?

Dietmar Holzapfel am 15.12.2022

+248 Gut Antworten

Hallo, wenn die Ertragsbesteuerung schon ab 2022 wegfällt: kann ich für meine im April 2022 bestellte aber erst in 2023 fertige private Anlage mit 14 kWp in der Steuererklärung für 2022 noch den IAB ansetzen?

Tekampe am 18.12.2022

+246 Gut Antworten

Hallo zusammen,

 

ich habe 2022 die Anlage gekauft , aber noch nicht an das Netz angeschlossen.

Bekomme ich die Mehrwertsteuer erstattet ?

Ralle am 26.12.2022

+237 Gut Antworten

Hey, meine neue Anlage wurde im Juni 2022 installiert.Im Juli übergeben und bezahlt. 13.6kwh mit Speicher

Die Steuer wird normal gemacht um die Mehrwertsteuer zurück zu bekommen.

Durch dieses Steuercaos bin ich etwas verwirrt, Die Mehrwertsteuer möchte ich zurück haben aber die Ertragssteuer für 2022 und die Umsatzsteuer für den verbrauchten Strom muss ich nicht mehr angeben oder doch.

Was nun?

Wäre toll wenn mir jemand eine brauchbare Antwort schreiben könnte

Günther Herbst am 02.01.2023

+239 Gut Antworten

Hallo!

 

Ab 01.01.2022 entfällt die Einkommensteuer auf Einkünfte von Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp.

 

Entfallen dann auch die Krankenkassenbeiträge von den Einkünften der Photovoltaik-Anlage?

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