EEG-Novelle / EEG 2027: Strom aus Kleinanlagen praktisch nicht vermarktbar

Der Referentenentwurf der EEG-Novelle sieht einen Wegfall der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt Leistung vor. In einer Studie wurde jetzt geschaut, wie sich das auf die Amortisationsdauer der Anlagen auswirken würde.
12.06.2026 – Der Bau von Photovoltaikanlagen im Eigenheimsegment – meist in Kombination mit einem Batteriespeicher – ist inzwischen in der Breite angekommen und macht einen großen Teil der jährlich installierten PV-Leistung aus. Damit könnte aber mit dem EEG 2027 Schluss sein. Die bisher garantierte Einspeisevergütung soll für Anlagen bis 25 Kilowatt Leistung entfallen. Lediglich für eine kurze Übergangszeit wäre eine Mini-Förderung möglich (Marktwertdurchleitung). Die Direktvermarktung mit Marktprämie soll für dieses Segment ausgeschlossen sein und die Einspeisung der Anlagen dauerhaft auf 50 Prozent ihrer installierten Leistung begrenzt werden.
Das klingt unwirtschaftlich und ist es auch, wie eine aktuelle Studie des gerade von Johannes Weniger neu gegründeten Forschungsinstitutes aquu beleuchtet. Beauftragt hatte die Analyse der Solarenergie Förderverein (SFV).
Direktvermarktung für kleine Anlagen aktuell noch zu teuer
Für Anlagen bis 25 Kilowatt Leistung bleibt zukünftig als Vermarktungsform nur die sonstige Direktvermarktung – oder die unentgeltliche Abnahme bzw. Nulleinspeisung.
Am Beispiel einer 10-Kilowatt-Anlage und eines 10-Kilowattstunden-Speichers belegen die Wissenschaftler: Den jährlichen Erlösen aus der Direktvermarktung von rund 250 Euro stehen Kosten für den Direktvermarkter von rund 160 Euro gegenüber. Der verbleibende Überschuss von circa 90 Euro reicht nicht aus, um die anfallenden Kosten für den digitalen Zähler (50 Euro) und die Steuerungseinrichtung (50 Euro) zu decken. Die Vermarktungserlöse tragen somit nicht dazu bei, die Investitionskosten zu refinanzieren.
Das schlägt sich deutlich in einer längeren Amortisationsdauer nieder: Im analysierten Referenzbeispiel steigt sie durch die Direktvermarktung im Vergleich zur festen Einspeisevergütung von 15,6 Jahren auf 24 Jahre. „Neben den hohen Kosten sind nicht standardisierte Prozesse, fehlende intelligente Messsysteme und geringe Erlöspotenziale Gründe dafür, dass es bislang wenig Direktvermarktungsangebote für kleine Photovoltaikanlagen in Deutschland gibt“, erklärt Kai Buchholz, Leiter des Bereichs Studien bei aquu.
Nulleinspeisung oder unentgeltliche Abnahme – Amortisationszeit steigt auf 25 Jahre
Im Falle der unentgeltlichen Abnahme durch den Netzbetreiber oder der gewählten Nulleinspeisung würden im Schnitt sogar 69 Prozent des möglichen Solarertrags unvergütet bleiben, die Amortisationszeit von typischen Photovoltaik-Batteriesystemen verlängert sich damit um 10 Jahre auf mehr als 25 Jahre. Die Kosten für den erzeugten und selbst genutzten Strom würden damit von 10 Cent auf über 30 Cent je Kilowattstunde steigen.
Energiepolitisches Desaster
„Mit der Nulleinspeisung verteuert das Bundeswirtschaftsministerium den Strom aus privaten Solaranlagen unnötig. Das ist ein energiepolitisches Desaster. Die Bundesregierung treibt die Amortisationsdauer kleiner Photovoltaik-Dachanlagen mit dem EEG 2027 künstlich in die Höhe. Der solare Ausbau im kleinen Anlagensegment könnte damit zum Erliegen kommen“, konstatiert Susanne Jung, Geschäftsführerin und Vorständin des SFV.
Je größer die Photovoltaikanlage ist, desto mehr Solarstrom muss abgeregelt werden. Statt geeignete Dachflächen möglichst vollständig zu nutzen, wird es ab 2027 wirtschaftlich attraktiver, Photovoltaikanlagen kleiner zu dimensionieren, um möglichst geringe Abregelungsverluste hinnehmen zu müssen.
Der SFV fordert, die feste Einspeisevergütung für kleine Photovoltaikanlagen im EEG 2027 beizubehalten, sowie die Marktprämien auch für kleine Photovoltaikanlagen als Option zu ermöglichen. Die Direktvermarktung darf erst dann zum Regelfall werden, wenn sie für kleine Anlagen standardisiert und zu akzeptablen Kosten verfügbar ist.
Die unentgeltliche Abnahme oder die Nulleinspeisung darf nicht zum Regelfall werden, weil sie die vollständige Nutzung der Dachflächen verhindert. Batteriespeicher sollten Anreize geschaffen werden, damit sie zwischengespeicherten Strom abends und nachts ins Netz einspeisen. pf



















































