Wegweisende Entscheidung: Urteil zu Steckersolargeräten im Kleingarten

Vereine dürfen den Betrieb von Balkonkraftwerken in Gärten nicht ohne triftige Gründe verbieten. Mit diesem Urteil entschied das Landgericht Dessau-Roßlau einen Streit um eine Mini-PV-Anlage in einem Garten in Lutherstadt Wittenberg.
02.05.2025 – Für solarwillige Kleingärtner dürfte dieses Urteil wegweisend sein. Vorstände dürfen den Betrieb von Balkonkraftwerken nicht willkürlich verbieten, urteilte in dieser Woche das Landgericht Dessau-Roßlau. Im konkreten Fall hatte der Pächter eines Erholungsgartens nahe Wittenberg auf seiner Laube ein Mini-PV-Anlage errichtet. Eine ähnliche Anlage montierte er auch auf dem Laubendach seiner Eltern im gleichen Gartenverein.
Um die Geräte im Marktstammdatenregister anzumelden, fragte der Pächter den Vereinsvorstand nach der Nummer des Hauptzählers der Anlage. Die Reaktion war unerwartet heftig und ablehnend. Der Vorstand forderte den sofortigen Rückbau. Als dieser verweigert wurde, verklagte der Verein die Pächter und kündigte zudem die Pachtverträge. Außerdem sollten Pächter Schmidt und seine Eltern auch die finanziellen Lasten der vereinsseitigen Klage tragen.
Das Gerichtsurteil stellt nun klar: Das öffentliche Interesse an der Nutzung Erneuerbarer Energien wiegt schwerer als starre Vereinssatzungen. Denn in seiner Klage hatte der Verein auf seine Vereinsautonomie verwiesen und daraus das Recht zum Verbot von Solaranlagen abgeleitet.
Pächter Matthias Schmidt fiel eine Riesenlast von den Schultern bei der Urteilsverkündung. „Wir waren sehr erleichtert und froh“, sagt er.
Rechtsanwalt Sebastian Lange von der Projektkanzlei, der die Kleingärtner in dem Verfahren vertritt, kommentiert: „Das Gericht hat klargestellt, dass Vereinsrecht kein Freibrief ist für Klimablockade. Satzungshoheit endet dort, wo grundrechtlich geschützte Ziele wie der Ausbau Erneuerbarer Energien berührt werden. Wer pauschal Balkonkraftwerke verbieten will, handelt rechtswidrig. Auch Kleingärtnerinnen und Kleingärtner haben das Recht, ihre Dächer und Gärten im Rahmen der geltenden Regeln für den Klimaschutz zu nutzen.“
Allerdings bleiben dennoch Fragen zum Messkonzept bzw. Zählervorgaben weiterhin offen. Praktikable Lösungen sind gefragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verein könnte noch in Berufung gehen.
Erst kürzlich war ein ähnlich gelagerter Streit in Brandenburg weniger erfolgreich für den Pächter ausgegangen. Er hatte, um Kompromissbereitschaft zu signalisieren, die strittige Anlage abgebaut. Das Gericht sah darauf hin kein Feststellungsinteresse mehr und wies die Klage ab. pf



















































Kommentare
Ernst Echter am 24.01.2026
Bei meiner Recherche bin ich auf den Kleingartenverein Landsberg und dessen veraltete Auffassung zu Solaranlagen gestoßen. Der Verein war in der Vergangenheit ja nicht unerheblich oft in den Schlagzeilen.
Beim Landsberger Kleingartenverein und seiner Vorstandschaft scheint die Zeit seit April 2003 stehen geblieben zu sein. Bis heute haben sie die Empfehlung des Landesverbandes Bayerischer Kleingärtner e. V. aus dem Jahr 2003 in der Satzung stehen. Demnach müssen Solaranlagen genehmigt werden und es werden maximal 1 m² Fläche bei 100 Watt Leistung und bis 24 Volt nach Antrag genehmigt. Einen zeitgemäßen Sachverstand bezüglich erneuerbarer Energien sucht man in der Vorstandschaft vergebens. Nach 22 Jahren hat sich in dieser Hinsicht einiges verändert, was den Vorständen hier wohl nicht bewusst ist. In vielen bayerischen Kleingärten sind mittlerweile 800-Watt-Inselanlagen ohne Antrag genehmigungsfrei. In Berlin werden Solaranlagen in Kleingärten auf Antrag mit bis zu 250 € bezuschusst.
Sogar in mehreren Gerichtsverhandlungen haben Richter betont, dass das öffentliche Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien schwerer wiegt als starre Regelwerke einzelner Kleingartenvereine.
Ich kann jeder Vorstandschaft hier nur empfehlen, sich der Zeit und der Energiewende entsprechend anzupassen, statt das Vereinsvermögen in sinnlosen Gerichtsverfahren zu verbrennen!
Ernst Echter