TOP-THEMA
EEG-Novelle







Besser als erwartetVDE aktualisiert Anwendungsregel für Steckersolargeräte

Mehrfamilienhaus, zwei Balkone, an beiden sind Solarmodule befestigt.
Balkonkraftwerke mit Speichern profitieren von Vereinfachungen in der neuen Norm VDE-AR-N 4105. (Foto:  Rudy23, Wikimedia, CC BY-SA 4.0, Ausschnitt)

Die Aktualisierung der VDE-AR-N 4105 bringt Erleichterungen für die Installation und den Betrieb von Kleinst-Erzeugungsanlagen und Kleinstspeichern im Niederspannungsnetz. Systeme mit Speichern dürfen nun von Nutzern in Betrieb genommen werden.

25.03.2026 – Der VDE FNN hat zum März 2026 einige technische Vorgaben für die Niederspannung überarbeitet, die auch für Balkonkraftwerke neue Wege eröffnen. Konkret wurden die Vorgaben in den Technischen Anschlussregeln (TAR) Niederspannung (VDE-AR-N 4100) und Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105) weiterentwickelt und eine Aktualisierung veröffentlicht.

Im Zentrum stand die Weiterentwicklung der Vorgaben, wie neue Zählerplätze einzurichten sind. Sie bilden die Voraussetzung für den Anschluss und die digitale Steuerung von Erzeugungsanlagen und Verbrauchseinrichtungen wie Speicher, Wärmepumpen und Wallboxen mit intelligenten Messsystemen. Ziel ist ein branchenweit einheitliches Vorgehen bei der Anbindung der Kommunikationseinrichtungen von Kundenanlagen, um regionale Individuallösungen zu vermeiden. Für Neuanlagen nach § 14a EnWG definiert die TAR Niederspannung verbindlich eine digitale Schnittstelle für Steuerbefehle auf Basis der VDE-AR-E 2829-6-1, wobei EEBUS als herstellerübergreifender Mindest-Kommunikationsstandard empfohlen wurde. Für bestimmte Anlagen ist in einer Übergangsphase noch eine Relaiskontaktsteuerung zulässig, die sogenannte Steuersignalklemmleiste.

Neues für Steckersolarsysteme mit Speicher

Besonders relevant ist die neue Regelung im Umgang mit Speichersystemen: Mikro-Speicherlösungen profitieren nun von den Vereinfachungen, die für Steckersolargeräte gelten: Verbraucher können entsprechende Systeme bis 800 VA Erzeugungsleistung auch mit Speicher selbst installieren und über vereinfachte Verfahren anmelden – ganz ohne Elektrofachkraft wie das bisher für Kleinstspeicher vorgeschrieben war. „Das unterscheidet diese Norm tatsächlich von all den bisherigen Regelungen. Sie im wahrsten Sinne des Wortes technologieoffen“, sagt Christian Ofenheusle. Er ist Vorsitzender des Bundesverband Steckersolar und Berater für das Unternehmen Kleines Kraftwerk und präzisiert: „Alles, was vor dem Wechselrichter installiert ist, wird gleichbehandelt. Das können Solarmodule sein, das kann ein Speicher sein oder eine Kombination aus beiden, aber theoretisch auch kleine Windkraftanlagen oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. Sogar eine mit Wasserstoff betriebene Brennstoffzelle ist denkbar.“

Wer sich also zukünftig ein System mit Steckersolargerät und Speicher kauft, kann es selbst installieren und in Betrieb nehmen. Zusätzlich profitiert er von der vereinfachten Anmeldung im Marktstammdatenregister. Statt dem bisher vom Netzbetreiber geforderten und von einem Elektriker auszufüllenden Fertigstellungs-Formularkann der Nutzer für Kleinsterzeugungsanlage und Kleinstspeicher die Anmeldung selbst über ein neues Formular vornehmen.

Noch besser könnte es mit dem EEG 2027 werden. „Der Leak des Entwurfs zum EEG 2027 enthält neben vielen Verschlechterungen für die Erneuerbaren eine Perle: Dort ist vorgesehen, Kleinstspeicher, wenn sie am selben Wechselrichter wie die Module installiert sind, in die Definition von Steckersolargeräten aufzunehmen. Dann würde auch das oben erwähnte Formular nicht mehr notwendig sein“, weiß Ofenheusle zu berichten.

Norm ermöglicht auch höhere Modulleistung

Zudem erkennt die Norm VDE-AR-N 4105 die Vorteile leistungsstärkerer Solarmodule in Kombination mit Speichern ausdrücklich an. Solange die Erzeugungsleistung auf 800 VA begrenzt bleibt, können Nutzer mehr Leistung installieren, um auch bei geringer Sonneneinstrahlung ausreichend Energie für den Eigenverbrauch zu erzeugen, etwa in den Abendstunden oder im Winter. Zusätzliche Anforderungen, wie der Einsatz von Smart Meter, greifen erst bei größeren Anlagen ab sieben Kilowatt Leistung.

Aber – und das ist Christian Ofenheusle wichtig zu betonen – in diesem Fall können die Anlagen nicht mehr von den Vereinfachungen für Steckersolargeräten nach EEG profitieren. Es entfallen die damit verbundenen Vorteile: vereinfachte Anmeldung beim Marktstammdatenregister, sofortige Inbetriebnahme ohne Zählerwechsel, Nicht-Zusammenrechnung mit anderen Solaranlagen auf dem gleichen Gebäude oder Grundstück. Steckersolargeräte im Sinne des EEG bleiben weiterhin auf 2000 Watt Modulleistung begrenzt. pf
 

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

max 2.000 Zeichen