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KommentarWarnung vor Betrugsfällen bei Photovoltaik-Anbietern

Ein Mann steht auf einem Hausdach (Ziegel-Satteldach) und montiert eine Photovoltaik-Modul
PV-Dach bezahlt und noch gar nicht vollständig installiert? Vor allem bei sehr preiswerten Angeboten kann es sich lohnen, den PV-Anbieter mal genauer unter die Lupe zu nehmen – denn leider sind auch in diesem Markt Betrüger unterwegs. (Foto. Getty Imageson Unsplash Für Unsplash+)

Seit das allgemeine Interesse an Photovoltaik groß ist und Anlagenpreise günstig, fallen Entscheidungen zugunsten preiswerter, aber in Wirklichkeit unseriöser Anbieter zu leicht. Solarmarktexperte Martin Schachinger benennt häufige Betrugsmuster.

26.11.2025 – Neulich tauschten sich in einem Internetforum wieder einmal potenzielle Photovoltaik-Anlagenbetreiber aus. Die traurige Gemeinsamkeit: Alle waren auf einen betrügerischen Installationsbetrieb hereingefallen, der Endkunden und Investoren mit günstigen Angeboten und traumhafter Rendite lockte. Nach einem ersten Vorort-Beratungstermin wurden jeweils ein Kaufvertrag mit dem Opfer unterzeichnet und eine hohe Vorauszahlung kassiert. Wenn die Käufer Glück hatten, wurden wenigstens noch die benötigten Komponenten zeitnah geliefert.

In manchen Fällen wurde die Installation der DC-Seite, also vor allem die Dachmontage der Solarmodule bereits begonnen, aber letztendlich nie fertiggestellt. In keinem der Fälle war die Montage fachgerecht ausgeführt oder irgendeine der Arbeiten abgeschlossen. Je mehr Zeit verstrich, desto schleppender wurde die Kommunikation, bis sie irgendwann abriss und der Photovoltaik-Anbieter nicht mehr erreichbar war. Um einer Strafverfolgung zu entgehen, meldete das Unternehmen Insolvenz an und der Geschäftsführer und alle Beteiligten verschwanden in der Versenkung – die Betroffenen wurden mit einem beträchtlichen finanziellen Schaden und ohne eine funktionierende Anlage zurückgelassen.

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Leider häufen sich solche Fälle in den letzten Jahren – insbesondere, seit das allgemeine Interesse an Photovoltaik groß ist und die Anlagenpreise so gering, dass kein Bankkredit mehr notwendig ist. Entscheidungen zugunsten vermeintlich preiswerter, aber in Wirklichkeit unseriöser Anbieter fallen so viel zu leicht.

Die Modulpreise im Großhandel und in Lieferverträgen sind ebenfalls historisch niedrig, was aber nicht unbedingt auf unseriöse Anbieter zurückzuführen ist. Das Angebot übersteigt in diesem Monat ein weiteres Mal die Nachfrage, was erneut Druck auf die Preise ausübt. Sie bewegen sich weiterhin über alle Technologieklassen tendenziell seitwärts, ohne einen nachhaltig erkennbaren Trend.

Noch immer ist in China keine finale Entscheidung zu einer Steuererhöhung gefallen, zumindest wurde noch kein Stichtag veröffentlicht. So versuchen die dort ansässigen Hersteller, ihre Produkte möglichst schon auf den Weg in Zwischenlager außerhalb ihres Landes zu bringen, um einer zwangsläufigen Preiserhöhung zuvorzukommen. Ob es im Dezember zu dieser einschneidenden Korrektur kommen wird, bei der alle Preise für neu gefertigte Ware automatisch um etwa neun Prozent angehoben werden, bleibt abzuwarten.

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Zurück zum eigentlichen Thema dieses Monats. Leider kommen Betrugsversuche innerhalb der Photovoltaik-Branche aktuell immer häufiger vor. Die Methoden werden dabei immer vielfältiger und ausgefeilter. Aus juristischer Sicht kann man erst gegen einen vermeintlichen Betrüger vorgehen, wenn bereits ein Schaden entstanden ist. Dies ist aber insbesondere deswegen höchst unbefriedigend, da es sich bei Wirtschaftskriminalität in der Regel um große Geldbeträge dreht. Besser ist, es gar nicht erst zu einer Schädigung kommen zu lassen, sondern wachsam und aufgeklärt zu sein. In einschlägigen Foren oder WhatsApp-Gruppen werden zwar Betrugsfälle diskutiert – leider oft aber erst dann, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Geschädigte Kunden tauschen sich dort aus, um sich Ratschläge zur Schadensbegrenzung zu geben oder sich zu Sammelklagen zusammenzufinden.

Perfide Betrugsmaschen mithilfe von KI

Vermeiden lässt sich der Betrug nur, wenn die Masche bekannt ist und das potenzielle Opfer rechtzeitig gewarnt. Oft reicht aber auch die größte Vorsicht nicht aus, um sich vor einer gut geplanten Abzocke zu schützen. Die Maschen der Betrüger sind dabei oft trickreich und perfide.

Durch die fortschreitenden Möglichkeiten des Einsatzes Künstlicher Intelligenz (KI) sind Delikte wie der Identitätsklau immer häufiger anzutreffen. Man sucht sich ein Unternehmen mit guter Reputation im Markt und Bonität bei den Banken und eignet sich dessen Identität an. Eine Website ist mit entsprechenden Tools schnell nachgebaut, ähnliche klingende Domainnamen und Telefonanschlüsse, sowie ein Bankkonto bei Bedarf wurden ohnehin schon registriert. Und schon kann der Betrüger sich bei seiner Zielperson als Mitarbeiter einer real existierenden Firma ausgeben und sein Unwesen treiben.

Diese Masche funktioniert auch als potenzieller Kunde von Großhändlern, wo dann LKW-Mengen an gefragten Photovoltaik-Komponenten bestellt werden – bei vielen verschiedenen Anbietern gleichzeitig. Natürlich ist die Not groß und eine kurze Lieferzeit ganz wichtig, weswegen unbedingt auf Rechnung eingekauft werden muss. Die Kreditwürdigkeit, sofern sie überhaupt abgefragt wird, ist dabei durch das Unternehmen gegeben, dessen Identität man geklaut hat.

Vermeintlich scheint also alles in Ordnung zu sein, das Geschäft sicher. Trotz allem aber sollte es die unternehmerische Vorsicht verbieten, einem Neukunden beim Erstgeschäft einen größeren Kredit zu gewähren. Der eine oder andere Großhändler wird sich trotzdem auf ein solches Geschäft einlassen, wenn das Lager voll und der Verkaufsdruck groß genug ist.

Aber auch mithilfe einer nur virtuell existierenden Anwaltskanzlei lassen sich Installateure und Händler abzocken. Man gibt sich als Insolvenzverwalter aus und bietet ein sehr attraktives Paket mit Solarkomponenten aus einem Firmenkonkurs an, selbstverständlich unter Zeitdruck und nur gegen Vorauszahlung. Auch hier findet man den Anwalt in entsprechenden Registern und die Website sieht zunächst professionell und authentisch aus. Die Alarmglocken sollten zu läuten beginnen, wenn es weder möglich ist, die Ware vorab zu besichtigen, noch eine gerichtliche Bestellung zum Insolvenzverwalter vorgelegt werden kann oder falls doch, diese nicht vom zuständigen Amtsgericht bestätigt wird.

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KI mit KI besiegen

Vorsicht ist besser als Nachsicht – die Gier und das Verlangen, ein gutes und schnelles Geschäft zu machen, sollte das Hirn nicht lähmen. Glücklicherweise kann man die bösen Buben manchmal mit ihren eigenen Waffen schlagen, beziehungsweise den dreisten Betrugsversuch entlarven. KI lässt sich nämlich oft mit KI besiegen, zumindest deckt sie die Schwachstellen im betrügerischen System auf. Eine Fake-Website lässt sich zum Beispiel mit ChatGPT oder gleichwertigen Tools auf ihre Plausibilität überprüfen. Der Nutzer erhält dann einen mehr oder weniger ausführlichen Bericht, der auf falsche Identitäten, Lügen bei den Referenzen und Datumsangaben oder aber schlampig erstellte, oft widersprüchliche Inhalte hinweist. Spätestens dann sollten wieder die Alarmglocken läuten und man ist gut beraten, Abstand von dem vermeintlich guten Geschäft und vor allem von dem unseriösen Geschäftspartner zu nehmen.
Martin Schachinger, pvXchange.com

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