kleine PV-DachanlagenWas die Streichung der Einspeisevergütung bedeutet und wie es besser laufen könnte

Photovoltaikanlage auf einem roten Ziegeldach eines Wohnhauses. Mehrere Solarmodule bedecken die Dachfläche, im Hintergrund spannt sich nach einem Regenschauer ein Regenbogen über den Himmel. Das Bild steht für Solarstrom auf Wohngebäuden und die Energiewende im Gebäudesektor.
Eine Solaranlage auf dem Eigenheim – am besten in Verbindung mit Batteriespeicher, Wärmepumpe und E-Auto – macht unabhängiger von externen Energiepreiskrisen (Bild: Joshua Bowers, unsplash)

Die Direktvermarktung überschüssigen Stroms aus kleinen PV-Dachanlagen soll schon bald die feste Einspeisevergütung ersetzen. Warum das zu schnell gehen würde und was stattdessen dringend nötig wäre, zeigen Agora Energiewende und Fraunhofer ISE.

02.07.2026 – Noch gilt sie, die Förderung kleiner PV-Dachanlagen bis 25 Kilowatt Peak, im Rahmen einer festen Einspeisevergütung. Rund 6 bis 12 Cent pro Kilowattstunde können Besitzer von Photovoltaik-Anlagen auf ihren Dächern erwarten. Doch geht es nach Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, soll damit bald Schluss sein. Im Rahmen einer nötigen Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG), will Reiche die feste Einspeisevergütung für Anlagen bis 25 Kilowatt streichen, das ging erstmals aus einem Leak eines Entwurfs der EEG-Novelle aus dem Bundeswirtschaftsministerium im Februar dieses Jahres hervor.

Schon seit dem sogenannten Solarspitzengesetz von Februar 2025 erhalten neue PV-Anlagen bei negativen Börsenstrompreisen keine Vergütung mehr. Die nicht vergüteten Zeiten können an die übliche 20-jährige Förderperiode angehängt werden. Doch das Wirtschaftsministerium plant die Vergütung komplett zu streichen.

Stattdessen sollen Betreiber überschüssigen Strom stärker über Marktmechanismen verwerten. Eine Direktvermarktung ist angedacht, zudem eine Begrenzung der Einspeiseleistung kleiner Anlagen auf 50 Prozent. Um Speicherung und Vermarktung weiterer Leistung, müssten sich die Solaranlagenbesitzer selbst kümmern. Doch dafür braucht es neben Batteriespeichern vor allem Smart Meter und deren Verbreitung ist in Deutschland noch rar gesät, nimmt aber immerhin Fahrt auf.

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Deutliche Mehrkosten

Der Think Tank Agora Energiewende und das Fraunhofer Institut für solare Energiesysteme , warnen in einer neuen Analyse vor deutlichen Mehrkosten für Haushalte, bei einem Umstieg von fixer Einspeisevergütung auf Direktvermarktung und zeigen Wege auf, wie das Ganze besser gelingen kann. „Kleine PV-Dachanlagen stehen an der Schwelle zur Wirtschaftlichkeit. Doch die vom Gesetzgeber vorgesehene Direktvermarktung ist derzeit noch komplex und teuer für Privathaushalte“, sagt Julia Bläsius, Direktorin von Agora Energiewende Deutschland.

Den Berechnungen zufolge, würden sich die jährlichen Mehrkosten in einem Bestandshauses eines vier-Personen Haushaltes auf 185 bis 277 Euro belaufen – je nach Eigenverbrauch. Damit würde sich der Bau einer Dachanlage vor allem für Haushalte ohne Wärmepumpe und E-Auto nicht mehr lohnen.

Damit riskiere der jetzige Gesetzentwurf einen Einbruch beim Ausbau kleiner Dachanlagen, die heute rund 30 Prozent der Solarleistung ausmachen, mahnt Agora Energiewende. Gerade in Haushalten der unteren Einkommensklassen käme der Ausbau von PV-Dachanlagen vermutlich ganz zum Erliegen. Grund dafür seien vor allem derzeit noch hohe Dienstleistungskosten für die Direktvermarktung von rund 140 Euro jährlich. Bei geringem Eigenverbrauch wäre es für Privathaushalte attraktiver, weiter Netzstrom zu beziehen.

Laut Agora und Fraunhofer Institut müssten die Kosten für die Vermarktung des Stroms auf unter 50 Euro im Jahr sinken, damit auch Anlagen ohne hohen Eigenverbrauch in der Direktvermarktung wirtschaftlich bleiben. Die alternativ vorgesehene Nulleinspeisung, bei der die Haushalte vollständig auf die Einspeisung ins Netz verzichten, würde die Anlagen sogar noch unwirtschaftlicher machen: Die Mehrkosten für einen Vier-Personen-Haushalt im Bestandshaus würden sich auf 281 Euro bei hohem Eigenverbrauch beziehungsweise 333 Euro bei geringem Eigenverbrauch belaufen. Gleichzeitig würden auch die Stromkosten für alle steigen, da Solarstrom, der den Börsenstrompreis dämpft, für das System verloren geht.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt eine kürzlich veröffentlichte Analyse im Auftrag des Solarenergie Förderverein (SFV). Die Vermarktungserlöse würden nicht dazu beitragem, die Investitionskosten zu refinanzieren. Das schlage sich deutlich in einer längeren Amortisationsdauer von bis zu 25 Jahren nieder.

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Längere Übergangszeit

Agora Energiewende-Direktorin Bläsius sagt: „Die Bundesregierung kann die EEG-Novelle jetzt nutzen, um die Marktintegration kleiner PV-Dachanlagen gut vorzubereiten. Wichtig dafür ist, den zweiten Schritt nicht vor dem ersten zu machen: Erst mal müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, dann können sich wirtschaftlich attraktive Angebote bilden.“ Voraussetzungen seien etwa standardisierte digitale Schnittstellen zwischen Anlagen und Strommarkt oder der flächendeckende Ausbau von Smart-Metern. Um das zu schaffen, brauche es auch klare Umsetzungsfristen für Netzbetreiber.

Konkret schlägt der Think Tank eine deutliche längere Übergangzeit vor, anstatt wie aktuell vorgesehen zwei Jahre, soll der Übergang in die Direktvermarktung auf vier Jahre ausgeweitet werden. Mit einer ausreichenden Vorlaufzeit von vier Jahren ließe sich der Markteinbruch verhindern, so Bläsius. Eine Verlängerung der fixen Einspeisevergütung um weitere vier Jahre würde 2030 rund 160 Millionen Euro zusätzliche Förderkosten für die Neuanlagen bedeuten.

Zum Vergleich: Heute fließen jährlich insgesamt rund 8 Milliarden Euro in die Förderung aller Solaranlagen vom EEG-Konto, der Großteil in die Förderung alter Anlagen. Die EEG-Ausgaben sinken ab Anfang des kommenden Jahrzehnts ohnehin deutlich auf etwa 1,5 Milliarden Euro 2035, da teure Altanlagen zunehmend aus dem Förderregime fallen.

Für den Fall, dass die Direktvermarktung die Wirtschaftlichkeitsschwelle in der Übergangszeit nicht erreicht, plädiert der Thinktank zudem für eine Fallback-Option: Dann könnten die Netzbetreiber in die Pflicht genommen werden, den Strom zum aktuellen Börsenstrompreis zu vermarkten und diesen an die Anlagenbetreibenden weiterzureichen, abzüglich einer geringen Gebühr.

Unterstützung einkommensschwacher Haushalte

Zudem brauche es eine bessere Staatliche Unterstützung vor allem für einkommensschwache Haushalte. „Durch soziale Leasingangebote für Wärmepumpen und E-Autos sowie gezielte Förderprogramme profitieren auch Haushalten mit wenig finanziellem Spielraum von den Kostenvorteilen der Energiewende“, so Bläsius.

Zwar sind die seit 2024 geltenden Förderungen für den Einbau von Wärmepumpen bereits sozial gestaffelt und nur einige, einkommensschwächere Eigenheimbesitzer erhalten bis zu 70 Prozent Förderung. Doch das reicht scheinbar nicht aus. Für E-Autos gibt es erst seit kurzem – in Kraft getreten im Mai – eine sozial gestaffelte Förderung. Liegt die Basisförderung bei 1,500 Euro, können einkommensschwächere Haushalte mit Kindern bis zu 6,000 Förderung erhalten. Nötig wäre aber auch hier offensichtlich mehr.

Bis Ende 2026 braucht es ein neues EEG, weil die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission für die EEG-Förderung zum Jahresende ausläuft. Erwartet war, dass die Novelle bis Ende Juni das Bundeskabinett passiert. Doch das ist bislang nicht geschehen. Offensichtlich gibt es weiter große Unstimmigkeiten zwischen den Regierungsparteien CDU/CSU und SPD zur Ausgestaltung. mg

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