TOP-THEMA
Europa






Aktionsplan GebotszoneDeutschland will einheitliche Stromgebotszone beibehalten

zwei Strommasten bei diesigem Wetter
Deutschland will seine einheitliche Strompreiszone beibehalten. (Foto: Brooke Balentine für Unsplash+ / Unsplash+ Lizenz)

Der Börsenstrompreis soll in ganz Deutschland einheitlich bleiben. Mit einem Aktionsplan Gebotszone tritt das Bundeswirtschaftsministerium den Vorschlägen des Verbands der europäischen Stromnetzbetreiber entgegen.

18.12.2025 – Am Montag veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium den „Aktionsplan Gebotszone“. Damit reagiert Deutschland auf eine Studie des Verbands der europäischen Stromnetzbetreiber ENTSO-E, die Deutschland nahegelegt hatte, seine Stromgebotszone in fünf Gebiete aufzuteilen. Der Aktionsplan wurde bereits an die Europäische Kommission übermittelt. Er enthält die Entscheidung, dass Deutschland an der einheitlichen deutsch-luxemburgischen Gebotszone festhalten will.

Nur so können laut Argumentation des BMWE alle deutschen Verbraucher auch in Zukunft von den Vorteilen eines großen Markgebietes profitieren. Auch aus übergeordneten Gründen lehnt Deutschland eine Neukonfiguration der Stromgebotszone ab. Sie würde die Investitionsunsicherheit in der Energiewirtschaft deutlich erhöhen, zu regionalen Kostenunterschieden für Endverbraucher führen, die Wirtschaftlichkeit von Erzeugungsanlagen in einigen Regionen in Frage stellen und industriepolitisch komplexe Fragestellungen aufwerfen, in einer Zeit, in der sich die europäische Industrie fundamentalen Herausforderungen gegenübersieht. Zudem wird auf den Koalitionsvertrag verwiesen, der ein Festhalten an einer einheitlichen Gebotszone vorsieht.

Mehr zum Thema

Stromleitung
Stromgebotszonen

Groß und stabil oder klein und agil

Die europäischen Übertragungsnetzbetreiber empfehlen eine Teilung der deutschen Stromgebotszone. Energiemarktakteure fordern Netzausbau und Flexibilitätsanreize statt Aufteilung. Ob Deutschland geteilt wird, bleibt eine politische Entscheidung.

Der „Aktionsplan Gebotszone“ verweist zunächst auf das bereits Erreichte. Es seien in den zurückliegenden Jahren Maßnahmen ergriffen worden, die es ermöglichen, dass nun eine der Kernvorgaben der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie erfüllt wird: 70 Prozent der in Deutschland vorhandenen Übertragungsnetzkapazitäten stehen für den grenzübergreifenden Stromhandel zur Verfügung. Über die vergangenen Jahre habe Deutschland sein Stromnetz kontinuierlich ausgebaut, optimiert sowie sein Engpassmanagement weiter verbessert, so dass es nun deutlich mehr Strom zonenübergreifend handeln und transportieren kann als noch 2019.

Der Aktionsplan benennt außerdem eine Reihe von Maßnahmen, die bestehende Netzengpässe reduzieren und europäische Vorgaben über Mindesthandelskapazitäten für Strom weiterhin einhalten sollen. Es sind Maßnahmen genannt zur Erhöhung der Netzübertragungskapazitäten, zur Optimierung des Engpassmanagements und zur besseren Synchronisierung von Netz, Erzeugung, Verbrauch und Stromspeichern. Die Maßnahmen zielen dabei sowohl auf technische als auch auf regulatorische Aspekte zur Netzengpassreduktion ab. Bereits 2019 hat Deutschland einen Aktionsplan Gebotszone ergriffen. Der nun vorliegende neue Aktionsplan baut hierauf auf und führt die darin enthaltenen Maßnahmen teils fort.

Weiter argumentiert die Bundesregierung, dass die Ergebnisse des Bidding Zone Reviews nur eine Momentaufnahme darstellen, weil sie nur das Untersuchungsjahr 2025 betrachten. Die simulierten Wohlfahrtsgewinne für das Jahr 2025 seien um ein Vielfaches geringer als die geschätzten Anpassungskosten, die durch eine Neukonfiguration der Gebotszone entstehen würden, sodass die neuen Gebotszonen viele Jahre bestehen müssten, um sich zu rentieren.

Zudem werde das deutsche Übertragungsnetz in den kommenden Jahren signifikant weiterentwickelt und verstärkt. So wird die Inbetriebnahme der ersten innerdeutschen Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Leitungen (HGÜs) die Transportfähigkeit des deutschen Übertragungsnetzes stark erhöhen und bestehende Engpässe reduzieren. Aus diesem und weiteren Gründen wird daher angezweifelt, ob die simulierten Wohlfahrtgewinne je realisiert werden könnten.

Mehr zum Thema

Sich kreuzende Stromleitungen, Wirrwarr
Experten legen Bericht vor

Energiewende braucht dringend politische Reformen

Marktdesign anpassen, Strategie für Wasserstoff und keine sich widersprechenden Politikmaßnahmen – das sind die drei Handlungsfelder, die die unabhängige Expertenkommission zum Energiewende-Monitoring in ihrem Bericht heraushebt.

Erst vor kurzem hatte die unabhängige Expertenkommission zum Monitoring der Energiewende dafür plädiert, im deutschen Strommarktdesign stärker auf regionale Preissignale zu setzen. Angesichts der stark unterschiedlichen Standortbedingungen für die Stromerzeugung in Deutschland sind nach Ansicht der Kommission regional differenzierte Börsenstrompreise eine zentrale Voraussetzung für einen effizienten Anlagenbetrieb und rationale Investitionsentscheidungen.

Ohne Reformen wird Deutschland die Debatte nicht loswerden

Für Manfred Weber, Geschäftsführer der Denkfabrik EPICO KlimaInnovation, macht der Aktionsplan deutliche, „dass Deutschland den Erhalt der einheitlichen Gebotszone politisch absichern und eine Aufteilung der Strompreiszonen unbedingt vermeiden will.“ Inhaltlich bleibt der Plan laut Weber jedoch eine überzeugende Antwort auf das zugrunde liegende Problem schuldig. Variable Netzentgelte würden zwar als mögliche zweitbeste Lösung zur Setzung lokaler Strompreissignale genannt, konkrete strukturelle Reformen stehen jedoch noch aus. „Umso wichtiger ist es, jetzt grundlegende Reformen einzuleiten, statt weiter auf ad-hoc-Maßnahmen zu setzen. Solange diese Reformen fehlen, um Physik und Markt besser in Einklang zu bringen, droht sich das Problem für Deutschland und seine Nachbarn zu vergrößern statt zu verkleinern – und die Bundesregierung wird die Debatte um Strompreiszonen nicht loswerden“, lautet Webers Fazit.

Warum ein Aktionsplan Gebotszone?

Ein großer, vernetzter europäischer Strombinnenmarkt und ein leistungsfähiges, gut ausgebautes europäisches Stromnetz sind essenziell für Versorgungssicherheit und Kosteneffizienz in einem zunehmend auf erneuerbaren Energien beruhenden Stromsystem. Die EU-Verordnung über den Elektrizitätsbinnenmarkt schreibt seit 2019 vor, dass Netzbetreiber jeweils einen Mindestanteil der verfügbaren Übertragungskapazität für den europäischen Stromhandel bereitstellen müssen. Der Verband der europäischen Übertragungsnetzbetreiber war zu einer Überprüfung verpflichtet und hat seinen Bericht Ende April 2025 vorgelegt. Mitgliedstaaten mit ausgewiesenen strukturellen Netzengpässen müssen innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Berichts entscheiden, ob sie die ausgewiesenen Engpässe durch eine Neukonfiguration ihrer Stromgebotszone(n) lösen oder durch die Festlegung eines „Aktionsplans Gebotszone“. Deutschland hat von letzterem Gebrauch gemacht. pf

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

max 2.000 Zeichen