Gegenentwurf zum NetzanschlusspaketDigitalisierung statt Drosselung

Elektrische Hochspannungsanlage mit Transformatoren, Isolatoren, Leitungen und einem großen Metallgerüst vor blauem Himmel. Die Sonne scheint seitlich durch die Konstruktion.
Viele Projektierer Erneuerbarer Energien warten dringend auf einen Netzanschluss (Bild: Aldward Castillo für Unsplash+)

Während die Bundesregierung den Erneuerbaren-Ausbau stärker an knappe Netze anpassen will, fordern 17 Unternehmen den umgekehrten Weg: Netzbetreiber sollen digitale Verfahren, klare Fristen und verbindliche Standards liefern.

02.09.2026 – Um die Marktintegration der Erneuerbaren Energien zu erleichtern, soll, nach dem Willen der Bundesregierung, der Erneuerbaren Ausbau stärker an den Netzausbau angepasst werden. Es ist ein Herzensthema der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, aus deren Haus der sogenannte Redispatch-Vorbehalt kommt. In Netzengpassgebieten müssen Projektierer von Wind- und Sonnenenergie dann auf mögliche Entschädigungen verzichten. Netzbetreiber bekommen zudem mehr Entscheidungsgewalt, indem sie bestimmte Anschlüsse nach eigenem Gusto priorisieren können. Das alles geht zu Lasten der Erzeuger.

Dagegen bringen sich 17 Unternehmen, aus der Gruppe der Erzeuger und Anbieter Erneuerbarer Energien mit einem eigenen Gesetzentwurf in Stellung. Die sogenannte „Energiewende-Digitalisierungs-Allianz“ schlägt verbindliche digitale und einheitliche Verfahren für Netzanschlüsse und Netzbetrieb vor. Netzanschlüsse sollen beschleunigt, Kosten gesenkt und die Bundesnetzagentur bei der Durchsetzung bestehender Pflichten unterstützt werden. Zudem sollen Netzkunden bei Verstößen gegen gesetzliche Standards finanzielle Ansprüche geltend machen können.

Namentlich handelt es sich bei den 17 Unternehmen um: 1KOMMA5°, Alterric, decarbon1ze, E3DC, Elevion, Energy Market Solutions, Enpal, European Energy Deutschland, Green Planet Energy, EnergieServicePlus aus der LEG-Immobilien-Gruppe, Lichtblick, naturstrom, Octopus Energy, Polarstern, Rabot Energy, Sonnen und thermondo.

Digitalisierung der Netzwelt

Immer mehr PV-Anlagen, Speicher, Wärmepumpen, Wallboxen, Mieterstrommodelle, Direktvermarktung und flexible Verbraucher müssen an Verteilnetze angeschlossen und digital gesteuert werden. Die Unternehmen kritisieren, dass viele Prozesse zu langsam, zu uneinheitlich und zu wenig digital ablaufen.

Konkret sollen dem Gesetzentwurf folgend, Netzbetreiber zu digitalen Netzanschlussportalen, standardisierten Schnittstellen und klaren Fristen verpflichtet werden. So soll es unter anderem eine unverbindliche Netzanschlussauskunft für Anschlüsse ab 135 Kilowatt geben, sowie Karten mit verfügbaren Anschlusskapazitäten, Programmierschnittstellen, monatliche Bearbeitungsstandsmeldungen und Fristen für Eingangsbestätigung, Nachforderung fehlender Unterlagen und Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung. Ziel ist es Netzbetreiber stärker zu nachvollziehbaren Begründungen zu verpflichten.

Wenn ein Netzanschluss wegen Kapazitätsproblemen nicht sofort vollständig möglich ist, soll zudem ein Anschluss unter Begrenzung der maximalen Einspeise- oder Entnahmeleistung angeboten werden können oder müssen. Die Bundesnetzagentur soll dafür Musterverträge festlegen. Das steht im Einklang mit der EU-Strommarktreform von 2024, die einen Rahmen vorsieht, in dem Netzbetreiber in Gebieten mit knappen Netzkapazitäten flexible Anschlussverträge anbieten sollen.

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Digitale Plattformen soll es auch für Redispatch-Signale – also die nötige Drosselung oder Abschaltung von Kraftwerken aufgrund von drohenden Netzüberlastungen – sowie die Regelenergie – die zusätzliche Einspeisung von Energie, um Schwankungen auszugleichen – geben.

Begründet wird die Plattform damit, dass aktuell verspätete Redispatch-Abrufe für Vermarkter und Betreiber der Energie-Anlagen erhebliche wirtschaftliche Schäden bedeuten können. Bei der Regelenergie könnten derweil viele dezentrale Anlagen und flexible Verbraucher nützlich sein. Die bleiben ohne eine entsprechende Plattform bislang außen vor.

Das Potenzial von Mieterstrom ausschöpfen

Auch bei Mieterstrommodellen und der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung sollen Netzbetreiber nach dem Willen der Unternehmen stärker in die Pflicht genommen werden. Es geht meist um Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern, mit denen die Bewohner:innen gemeinschaftlich mit Strom versorgt werden können. Dafür aber braucht es genaue Messungen. Erzeugung, Verbrauch, Reststrombezug, Überschusseinspeisung und gegebenenfalls mehrere Lieferanten müssen sauber auseinandergehalten werden. Damit kommen die Netzbetreiber aktuell oft nicht hinterher. Und genau hier sollen sie stärker in die Pflicht genommen werden, vor allem durch eine stärkere Digitalisierung der Prozesse, dem nachzukommen.

Dafür braucht es Smart Meter, die im besten Fall viertelstundenscharfe Messwerte liefern. Neben den bereits existierenden Einbauquoten für Smart-Meter, schlägt der Gesetzesentwurf zudem vor, dass die Bundesnetzagentur Rahmenbedingungen festlegt, damit bis Ende 2030 bei weiteren 60 Prozent und bis Ende 2032 bei 90 Prozent der Messstellen mit weniger als 100.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch 15-Minuten-Werte erhoben und an Marktakteure übermittelt werden können.

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Der Smart-Meter-Rollout nimmt an Fahrt auf. Große Messstellenbetreiber erfüllen die vorgegebenen Einbauquoten, kleinere haben eher Probleme. Die Bundesnetzagentur hat 77 Verfahren gegen besonders säumige Unternehmen eingeleitet.

Das schärfste Schwert im Gesetzesentwurf ist am Ende ein pauschaler Schadensersatz, sollten die Netzbetreiber nicht ihren Pflichten nachkommen. Der Entwurf nennt zahlreiche Fallgruppen: verspätete Netzanschlüsse, fehlende Bearbeitungsstandsmeldungen, nicht erreichte Zielzustände bei Marktprämie oder Direktvermarktung, Verzögerungen bei Smart Metern, Pflichtverletzungen bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, wie etwa private Wallboxen für E-Autos oder Wärmepumpen, Probleme bei Messwerten oder Netzanschlussbestätigungen.

Am Ende geht es den Unternehmen hinter dem Gesetzesentwurf darum, die Netze besser an die Anforderungen der Energiewende anzupassen, während die Bundesregierung, getrieben von Wirtschaftsministerin Reiche, den Erneuerbaren Ausbau an den vermeintlich ungenügenden Netzausbau anpassen will. Netzpaket sowie die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes werden aktuell im Bundestag beraten. Die Erneuerbaren Branche hofft noch auf Änderungen. mg

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