Netzentgeltsystematik Strom: Erneuerbare sollen Netzausbau mitfinanzieren

Die Bundesnetzagentur hat Eckpunkte zur zukünftigen Netzentgeltsystematik skizziert. Befürwortet wird die Einführung dynamischer Netzentgelte für Einspeiser. Komplementär sind Baukostenzuschüsse angedacht, die an die Netzbetreiber zu zahlen sind.
20.02.2026 – Neue Regeln sollen das freie und faire Agieren aller Netznutzer sicherstellen, ohne die Belange der Netze zu vernachlässigen. Weil die Erzeugung erneuerbaren Stroms nur ein Teil der Energiewende ist, muss auch bei der Netznutzung und dem Netzausbau anders agiert werden. Die Bundesnetzagentur steht in der Verantwortung, diese Regeln aufzustellen und zu vertreten. Im Kern geht es darum, über welche Mechanismen sich neue erneuerbare Kraftwerke finanziell am Netzausbau beteiligen müssen.
Die Behörde hat in einem Orientierungspapier ihre Präferenzen und Vorschläge erläutert. Sie sind das Ergebnis von Konsultationen und Gutachten, die seit einem Jahr stattfinden. Die Vorschläge beziehen sich ausschließlich auf Netzentgelte für volleinspeisende Erzeugungsanlagen ab der Niederspannung mit Leistungsmessung. Speicheranlagen und Prosumer sollen eigenständig betrachtet werden.
Dynamische Netzentgelte befürwortet
„Die Bundesnetzagentur befürwortet zum jetzigen Zeitpunkt primär die Einführung dynamischer
Netzentgeltkomponenten auch für Einspeiser – idealerweise ab dem Jahr 2029, sofern dies umsetzbar ist“, heißt es im veröffentlichten Papier.
Dynamische Netzentgelte für Einspeiser sollten zunächst mit einer niedrigen Anfangshöhe eingeführt werden. Diese orientieren sich an den Vorgaben des Europarechts, die auf Übertragungsnetzebene eine Begrenzung auf 0,5 €/MWh vorsehen, die sich noch um die Kosten für Systemdienstleistungen erweitern lässt. Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, von dieser Erweiterungsmöglichkeit Gebrauch zu machen.
In der Einführungsphase gehe es dabei nicht vorrangig um eine möglichst vollständige
Engpassentlastung, sondern darum, die Preissensitivität der Erzeuger und deren Flexibilität durch
eine maßvolle Bepreisung empirisch zu erfassen.
Zusätzlich: Preise für Netzanschlusskapazität
Zusätzlich strebt die BNetzA im AgNes-Verfahren auch eine Komponente zur gesicherten Refinanzierung der Netzkosten seitens der Einspeiser an. Kapazitätspreise für Einspeiser könnten ab 2029 eingeführt werden und sollen auf die vertraglich vereinbarte Netzanschlusskapazität bezogen sein. Die Bundesnetzagentur argumentiert, dass Kapazitätspreise für Einspeiser gegenüber anderen Preiskomponenten gut planbar seien. Sie könnten bei Neuanlagen grundsätzlich in den Ausschreibungsverfahren berücksichtigt werden.
Zusätzlich: Baukostenzuschüsse
Die Bundesnetzagentur befürwortet als komplementäres Lenkungs- und Finanzierungsinstrument auch die Einführung eines Baukostenzuschusses für Einspeiser. Da der Baukostenzuschuss als einmaliger Beitrag an die gewählte Anschlussleistung gekoppelt ist, wirke er auf eine effiziente Dimensionierung der Netzanschlusskapazität von Beginn an hin. Er sei zwar keine fortlaufende Finanzierungsquelle für den gesamten Netzbestand, liefere aber einen im Vorhinein definierten einmaligen Finanzierungsbeitrag.
Dynamische Einspeiseentgelte nicht zielführend
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW lehnt die vorgeschlagenen dynamischen Netzentgelte ab. „Der erwartbare Nutzen steht in keinem sinnvollen Verhältnis zum Aufwand. Einspeisenetzentgelte erhöhen Komplexität, Kosten und bürokratischen Aufwand deutlich und gleichzeitig nehmen sie Erzeugern Planungs- und Investitionssicherheit“, erklärte BDEW-Geschäftsführerin Kerstin Andreae.
Als sinnvoll hingegen sieht der BDEW das Instrument des Baukostenzuschusses an. Es sei einfach zu handhaben und könnte zu einer lokalen Steuerung und Kostenoptimierung beitragen. Dies wären räumlich differenzierte und einmalig zu erhebende Baukostenzuschüsse, die Einspeiser an den Kosten für den Netzausbau beteiligten. Andreae argumentiert: „Eine solche Einmalzahlung im Rahmen von Investitionsentscheidungen stellt für die Anlagenbetreiber und Banken eine bessere Kalkulationsgrundlage dar als schwankende Einspeisenetzentgelte und hat bei regionaler Differenzierung Anreizwirkung auf die Standortwahl.“
Netzpaket und AgNes gehen nicht synchron
Der Bundesverband Erneuerbare Energien will das vorgestellte Papier eingehend prüfen. BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser verwies darauf, dass Planungssicherheit für die Einspeiser essentiell sind. Deshalb müssten Vergütungen, Entgelt und Zugänge vorhersehbar bleiben. Sie machte auch auf die Diskrepanz aufmerksam, die sich ergibt, wenn man das Papier der Bundesnetzagentur zur Netzentgeltsystematik und den Entwurf des Netzpaketes nebeneinanderlegt.
Das aus dem BMWE geleakte Netzpaket scheine in den BNetzA-Prozess einzugreifen und beispielsweise Bestimmungen zur Ausgestaltung von Baukostenzuschüssen vorwegzunehmen oder das skizzierte Grundmodell der BNetzA in seiner Wirkungsweise zu ignorieren. „Dies wirft die Frage auf, inwiefern die Konsultationen mit der Bundesnetzagentur zumindest in diesen Fragen wirklich noch ergebnisoffen fortgeführt werden können“, erklärte Heinen-Esser.
Einspeisenetzentgelte sehr komplex
Der VKU begrüßt die im Papier vorgesehenen Baukostenzuschüsse und einen Vertrauensschutz bei Bestandsanlagen. Einspeisenetzentgelte zur Finanzierung der Netzkosten sieht der Verband kritisch, weil die Umsetzung sehr komplex wäre.
Hintergrund AgNes
Im Mai letzten Jahres hatte die Bundesnetzagentur das Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom eröffnet, abgekürzt heißt das in Ausarbeitung befindliche Regelwerk AgNes. Seitdem wurden die Zielvorstellungen und mögliche Wege dorthin von der Bundesnetzagentur (BNetzA) mit den vielfältigen Akteuren und Gutachtern diskutiert. Im Februar 2026 veröffentlichte die BNetzA Orientierungspunkte zu den in Erwägung gezogenen Maßnahmen.
Ziel ist es, eine Netzentgeltsystematik zu entwickeln, die ein freies und faires Agieren aller Netznutzer an den verschiedenen Märkten ermöglicht, ohne die Belange der Netze zu vernachlässigen. Sie soll zudem den veränderten Rahmenbedingungen durch die Energiewende gerecht werden. pf




















































