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Digitalisierung der EnergiewendeHüter der Stromnetzregeln gegen Smart Meter Light

Sportler auf einer einsamen Straße, im Hintergrund Windkraftanlage
Von vielen gefordert, vom VDE FNN aber abgelehnt: der Einbau sogenannter Smart Meter Light, die allen Haushalten auch ohne PV-Anlage oder steuerbare Verbraucher die Nutzung dynamischer Stromtarife ermöglichen.(Foto: Benoît Deschasaux auf Unsplash+ / Unsplash+Lizenz)

Die Installation von Light-Varianten parallel zum Smart Meter Rollout könnte das Ausbautempo für intelligente Stromzähler bremsen, warnt das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE. Ein Argument: begrenzte personelle und fachliche Ressourcen.

17.07.2026 – Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE FNN) und die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) im VDE sprechen sich gegen den Ausbau eines bisher undefinierten Smart Meter Light parallel zum Smart Meter Rollout aus. Der Vorschlag kam – für die Branche überraschend – von der Regierungskoalition und ist Bestandteil der Anfang Juli vorgestellten Reformagenda.

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Smart Meter Light-Systeme zu etablieren werfe „den Fahrplan zum Aufbau der neuen sicheren Infrastruktur für die Energiewende zurück“, sagte Frank Borchardt, Leiter des Fachbereichs Metering und Digitalisierung bei VDE FNN.

Zusätzliche, neue technische Konzepte für ein Smart Meter Light würden zunächst erneute Standardisierungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsaufwände erfordern und damit für Jahre Ressourcen binden, die aktuell für die Beschleunigung des Rollouts benötigt werden. „Die hierfür erforderlichen personellen und fachlichen Ressourcen sind dieselben, die derzeit den Einbau intelligenter Messsysteme vorantreiben“, so Borchardt weiter, „vielmehr sollten die vorhandenen effizienten Lösungen des Messstellenbetriebsgesetzes für Mehrfamilienhäuser genutzt werden“.

„Ohne einheitliche Standards enden wir im Chaos“

Das Risiko einer parallelen Systemlandschaft würde durch ein Smart Meter Light steigen, während die Skalierung eines bundesweit standardisierten, cybersicheren und interoperablen Rollouts geschwächt wird. Auch die Smart Meter Light-Systeme müssten ihre Daten in die Netzführungs-, Bilanzierungs- und Beschaffungsprozesse einspeisen. Aus dem Ressourcen- und Prozessproblem wird aber schnell eine Gefahr für das Stromnetz, wenn sich Netzbetreiber und andere Marktpartner nicht mehr auf die Integrität der Daten verlassen können, mit denen ihre Systeme Entscheidungen treffen sollen. „Dieses Risiko lässt sich nur vermeiden, wenn ‚Smart Meter Light‘ genauso spezifiziert, entwickelt und getestet werden, wie die Lösung, die bereits heute zur Verfügung steht. Sonst passen Datenformate, Systeme und Prozesse einfach nicht zusammen.“ sagt Borchardt. „Ohne einheitliche Standards enden wir im Chaos.“

In dem Moment, wo Endkunden an der Energiewende teilhaben – PV-Anlage, Wallboxen oder Wärmepumpen betreiben - und das Potenzial von dynamischen Tarifen wirklich ausschöpfen wollen, werden sie zu einem Pflichteinbaufall für ein iMSys. „Entweder müssen sie dann noch einmal Geld in die Hand nehmen und ihr Smart Meter Light gegen ein intelligentes Messsystem austauschen lassen. Oder sie verzichten auf ihre Möglichkeiten“, erklärt Borchardt die seiner Meinung nach technologische Sackgasse.

1:n-Anwendung ermöglicht bereits mehrere digitale Zähler an einem Smart-Meter Gateway

VDE FNN und DKE schlagen für die Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts stattdessen vor, für Endkunden außerhalb des verpflichtenden Rollouts die bereits im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vorgesehene, kosteneffiziente und cybersichere 1:n-Anbindung zu nutzen. Mit der im Gesetz verankerten 1:n-Anbindung können über ein einziges Smart Meter Gateway (1) mehrere digitale Stromzähler (n) angeschlossen werden. Diese Lösung sei dadurch besonders für Mehrfamilienhäuser interessant und bereits prozessual voll integriert. Die Lösung ist bereits verfügbar, erprobt und hat den zusätzlichen Vorteil, dass Endkunden später ohne aufwändigen Wechsel des Smart Meters Steuerungsfunktionen einfach ergänzen können. Zudem entstehe keine prozessuale Parallelwelt. pf

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