Stromnetz: Netzentgeltreform mit Konfliktpotenzial

Das bisherige System der Stromnetzentgelte passt nicht mehr zur neuen Energiewelt. Neue Regeln müssen her, auch im Sinne der Bezahlbarkeit. Die Bundesnetzagentur hat Vorschläge gemacht, die jedoch auf Kritik stoßen.
29.05.2026 – Eine neue Grundlogik soll her, wer künftig wie viel für das Stromnetz zahlt. Dass es Veränderungen braucht, um die Finanzierung der Netze und deren Ausbau im Sinne der Energiewende sicherzustellen, da sind sich die meisten einig. Beruht das aktuelle System doch im Kern auf der Stromnetzentgeltverordnung von 2005, sowie der Anreizregulierungsverordnung – kurz ARegV, von 2013. Das System passt nicht mehr zur neuen Energiewelt mit Prosumern – gleichzeitigen Produzenten und Konsumenten von Strom –, dezentraler Erzeugung, volatilen Erneuerbaren Energien und je nach Region hohen Unterschieden in Stromangebot und -nachfrage.
Zudem urteilte der Europäische Gerichtshof 2021, dass die Regulierung der Netzentgelte stärker unabhängig von politischer Weisung erfolgen solle. Das hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) auf den Plan gerufen, neue Konzepte zu erarbeiten. Vor rund einem Jahr hatte die BNetzA das sogenannte AgNes-Verfahren eröffnet – die Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom. Dazu konnten Stakeholder:innen aus Verbänden und der Wirtschaft Konsultationen einreichen.
Im Februar hatte die BNetzA erste Eckpunkte vorgestellt, am Mittwoch veröffentlichte sie ihren vorläufigen Zwischenstand. Dieser Stand soll dann in den Entwurf einer Festlegung einfließen, die im Sommer veröffentlicht und förmlich erneut konsultiert werden soll. Klaus Müller, Präsident der BNetzA, erklärte zur Veröffentlichung: „Die Systematik der Netzentgelte wird der Energieversorgung der Gegenwart und Zukunft nicht mehr gerecht. Mit einer neuen Netzentgeltsystematik wollen wir die Kosteneffizienz stärken und eine faire Verteilung der Belastungen erreichen. Unsere Ziele: Kosten da veranschlagen, wo sie entstehen. Knappe Kapazitäten mit einem Preis versehen. Engpassmanagementkosten vermeiden. Flexibilität unterstützen und den Netzausbau dämpfen.“
Vereinfacht gesagt, bezahlen aktuell fast ausschließlich die Letztverbraucher:innen des Stroms Betrieb und Ausbau der Netze. Das erfolgt über Netzentgelte, die an die Netzbetreiber gehen. Diese Entgelte steigen im Zuge des Netzausbaus und höheren Anforderungen an diese, immer weiter. Nach dem Willen der BNetzA sollen künftig auch Einspeiser von Strom an den Netzentgelten beteiligt werden. Diese betragen laut BNetzA aktuell rund 37 Milliarden pro Jahr. Netzentgelte machen aktuell etwa 30 Prozent derHaushaltsstromkosten aus.
Was im Zwischenstand der BNetzA drinsteht
Dem Zwischenstandsbericht folgend, soll sich aber für rund 40 Millionen Haushaltskunden nicht viel ändern. Ihr Netzentgelt besteht weiterhin aus einem Grundpreis in Euro pro Jahr und einem Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde (kWh). Neu ist, dass Netzbetreiber künftig verbindlich einen gedeckelten Grundpreis erheben sollen. Prosumer mit eigener Erzeugungsanlage, vor allem Photovoltaik-Anlagen, sollen einen höheren Grundpreis zahlen, weil sie trotz geringerer Netzbezugsmengen weiterhin auf die jederzeitige Versorgung aus dem Netz angewiesen sind. Steckersolargeräte – auch als Balkonkraftwerke bekannt – sollen von dieser Regelung ausgenommen werden.
Größere Änderungen kommen dagegen auf Großverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh, etwa aus Gewerbe und Industrie, zu. Bei ihnen soll der heutige Preis für die tatsächlich bezogene Leistung (die sich an der Jahreshöchstleistung orientiert), durch einen Kapazitätspreis ersetzt werden. Der Kunde bestellt eine bestimmte Kapazität in Kilowatt und zahlt dafür jährlich. Wird sie überschritten, fällt ein Preisaufschlag an. zusätzlich bleibt ein Arbeitspreis für Verbräuche innerhalb der bestellten Kapazität. Die Idee: Ein Betrieb soll bei sehr niedrigen Strompreisen punktuell mehr Strom ziehen können, ohne durch eine einmalige Lastspitze das ganze Jahr über „bestraft“ zu werden.
Auch die Erzeuger werden in Verantwortung genommen
Die wichtigste vorgeschlagene Änderung betrifft jedoch die Erzeuger. Sie sollen erstmals an der Netzfinanzierung beteiligt werden. Geplant ist ein begrenzter jährlicher Kapazitätspreis, zu Beginn voraussichtlich 4 bis 7 Euro/kW/Jahr. Bestandsanlagen sollen 20 Jahre ab erstmaliger Inbetriebnahme geschützt werden. Die BNetzA schätzt, dass solche Einspeiseentgelte langfristig bis zu 2 Milliarden Euro pro Jahr zu den Netzkosten beitragen könnten.
Batterie- und Pumpspeicher sowie Elektrolyseure für Wasserstoff sollen künftig ebenfalls einen moderaten Kapazitätspreis zahlen, aber keine arbeitsbezogenen Netzentgelte. Heimspeicher in der Niederspannung sollen von der Regelung ausgenommen werden. Dasselbe gilt für Bestandsspeicher, solange diese dieselben Mengen an Strom einspeichern und wieder abgeben.
Ein wichtiges Thema für eine Novelle sind auch dynamische Netzentgelte. Es geht darum – wie bei schon existierenden dynamischen Stromtarifen – Preissignale für die Verbraucher zu setzen und bei hohen Verfügbarkeiten von Strom die Netzentgelte zu verringern, um die Konsumenten in diesen Zeiten zu einem höheren Verbrauch anzuregen als in Zeiten mit niedrigen Verfügbarkeiten. Doch dafür will die BNetzA erst 2027 ein konkretes Konzept vorlegen und womöglich ab 2032 einführen.
Stimmen aus der Erneuerbaren Branche
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt diese Verschiebung. „Während dynamische Arbeitspreise für Wasserkraft,Bioenergie oder auch für Speicher bei richtiger Ausgestaltung tatsächlich Flexibilität und netzdienliches Verhalten anreizen können, bedrohen sie die Investitionssicherheit in Wind- und PV-Projekte. Es ist zwingend notwendig, vor der Einführung von dynamischen Arbeitspreisen die Netze hinreichend zu digitalisieren, um die erforderlichen Kommunikationsprozesse zu ermöglichen und hohe räumliche Detailtiefe zu gewährleisten“, so der BEE in einer Stellungnahme.
Auch dass die BNetzA von einem vorzeitigen Aus der Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher wieder abgerückt ist, wir konnotiert. „Der Vertrauensschutz für getätigte Investitionen ist Voraussetzung für den Hochlauf der dringend benötigten Flexibilitätstechnologien und für die Energiewende insgesamt. Wir begrüßen diese Entscheidung daher ausdrücklich“, sagt BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser.
Kritisch dagegen sieht der BEE den angedachten Kapazitätspreis für Erzeuger. die Dynamik des Kapazitätspreises erschwere die Kalkulation für Projektierer und Finanzierer erheblich. Eine prognostizierbare Deckelung des Kapazitätspreises innerhalb eines Korridors mit klaren Grenzen nach oben und unten wäre deutlich einfacher umzusetzen gewesen. Auch fehle es an einer technologischen Differenzierung zwischen dargebotsabhängigen Erzeugern, wie Wind und Photovoltaik (PV), und dargebotsunabhängigen Erzeugern, wie Biomasse oder Wasserkraft.
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) kritisiert die zusätzliche Belastung für klassische Dachanlagen. „Der Prosumeraufschlag von rund 60 bis 70 Prozent der Netzentgelte wirkt dabei als Investitionshemmnis, zumal parallel das Bundeswirtschaftsministerium die Einspeisevergütung abschaffen will“, so der bne in einem Statement, der zudem, im Gegensatz zum BEE, die verspätete Einführung dynamischer Netzentgelte moniert.
Und was sagt die Wissenschaft?
Auch Christof Wittwer, Professor am Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme, sieht die Belastung von Prosumern, wie auch einen Großteil der geplanten Novelle kritisch. Es würden erhebliche neue Belastungen für kleine wie große Anlagenbetreiber entstehen, die die Energiewende ausbremsen könnten. „Für die Erreichung der Klimaschutzziele ist ein stringenter Ausbau von Wind und Solar unerlässlich: Um den Zubau mit reduziertem Netzausbau zu realisieren, braucht es derzeit den schnellen Zubau von Batteriespeichern. Die Investitionsbereitschaft wird sowohl bei dem Ausbau der erneuerbaren Energien als auch bei den Speichern durch AgNes gedämpft“, so Wittwer gegenüber dem Science Media Center.
Katrin Scheiber, Professorin für Energiewirtschaft an der Hochschule Biberach, dagegen, kann dem AgNes-Zwischenstand viel positives abgewinnen. Der Vorschlag für die neue Wälzung der Kosten für die Übertragungsnetze reduziere unsachgemäße regionale Unterschiede in den Netzentgelten. „Anpassungen in den Netzentgelten für die in der Niederspannung liegenden Haushalte können zudem zu einer höheren Kostenbeteiligung der ‚Prosumer‘ führen – also der Haushalte, die sowohl Strom beziehen als auch erzeugen. Um diese Verteilungsfragen gibt es bereits heute hitzige Diskussionen und der Reformprozess der Netzentgelte kann entscheidend dazu beitragen, diese Debatten zu befrieden.“
Nach den förmlichen Konsulatioen, die jetzt anlaufen, soll bis Ende des Jahres eine Rahmenfestlegung zur AgNes vorliegen. Dann geht es an die Umsetzung. Am 31. Dezember 2028 tritt die bisherige Stromnetzentgeltverordnung außer Kraft. Ab 1. Januar 2029 sollen AgNes-Vorgaben und Übergangsregeln praktisch angewendet werden. mg





















































