Reifegradverfahren statt Windhundprinzip: Neue Regeln für Netzanschlüsse für Speicher und Großverbraucher

Anträge für den Anschluss an das Höchstspannungsnetz werden künftig von den Übertragungsnetzbetreibern nicht mehr chronologisch abgearbeitet, sondern nach bestimmten Kriterien priorisiert. Dieses Vorgehen wird Reifegradverfahren genannt.
10.02.2026 – Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT Germany und TransnetBW führen ein neues Verfahren für die Bereitstellung von Netzanschlüssen ein. Anträge auf Anschluss an das Höchstspannungsnetz, z. B. für Großbatteriespeicher, Rechenzentren, Elektrolyseure und andere Großverbraucher, werden künftig anhand einer Reihe nachprüfbarer Kriterien und ihrer Realisierungswahrscheinlichkeit bewertet.
Dieses Reifegradverfahren löst das Windhundprinzip ab, bei dem Netzanschlussanträge einzig nach dem Zeitpunkt der Einreichung chronologisch bearbeitet wurden. Das Reifegradverfahren startet in den Regelzonen der ÜNB ab dem 1. April 2026 mit einer ersten Informations- und Antragsphase.
Anträge auf Netzanschluss en Bloc bewerten
Anträge werden künftig nicht einzeln, sondern in festen Zyklen gesammelt und gemeinsam bewertet. Übersteigt die Anzahl der eingereichten Projekte die verfügbaren Kapazitäten, so werden die am weitesten entwickelten und somit reifsten Projekte zuerst ausgewählt und erhalten ein Angebot mit einem Zeitplan für einen Netzanschluss.
Am Beispiel von 50Hertz wird die Dimension des Problems sichtbar, das die ÜNB zu dem jetzigen Verfahrenswechsel drängt: Bei rund 65 Gigawatt an vorliegenden Anschlussanträgen für Batteriespeicher müssten jeweils individuelle Machbarkeitsstudien erstellt und verbindliche Zusagen erteilt werden. Aufgrund des damit verbundenen Aufwands sowie der resultierenden Bearbeitungszeiten wäre dies unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht realisierbar.
Hinzu kommt ein wesentlicher Engpass im Übertragungsnetz: die begrenzte Anzahl verfügbarer Schaltfelder in den Umspannwerken. Bereits heute sind nahezu alle freien Netzanschlusspunkte am Übertragungsnetz für die kommenden fünf Jahren reserviert. Die noch offenen, bereits gestellten Anträge würden die verfügbaren Netzanschlüsse bis weit in die 2030er Jahre vollständig ausschöpfen. Einmal erteilte Zusagen wären irreversibel und würden die Anschlussmöglichkeiten für andere Petenten dauerhaft ausschließen
Transparente Kriterien bei der Auswahl der genehmigten Projekte
Bei der Bewertung der Anträge sollen eindeutig messbare und transparente Kriterien im Mittelpunkt stehen. Dazu gehören Flächensicherung und Genehmigungsstand, technisches Anlagen- und Anschlusskonzept, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Antragsteller sowie Netz- und Systemnutzen des Projektes. Damit wird sichergestellt, dass Projekte von hoher Realisierungswahrscheinlichkeit und Qualität im Falle von Überzeichnungen priorisiert werden können.
Das Reifegradverfahren schafft nach Aussage der ÜNB den Rahmen für einen strukturierten, transparenten und diskriminierungsfreien Prozess, der die Vergabe von Netzanschlüssen planbarer und effizienter macht. Vergleichbare Verfahren haben sich in Großbritannien, Norwegen und anderen Ländern bereits bewährt.
Rechtliche Grundlagen auf europäischer und nationaler Ebene schaffen
Die rechtliche Grundlage für das neue Verfahren wurde durch die Änderung der Kraftwerk-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) im Dezember letzten Jahres geschaffen. Großbatteriespeicher sind nicht mehr vom Anwendungsbereich der KraftNAV erfasst. Damit wurde der Weg eröffnet für ein neues Verfahren für Netzanschlüsse am Übertragungsnetz.
Die Übertragungsnetzbetreiber halten eine noch zu erteilende europarechtliche Bestätigung für das neue Verfahren für sinnvoll. Zielführend wäre zudem, die gesetzlichen Grundlagen für das Netzanschlussverfahren entsprechend dem vorgeschlagenen Reifegradverfahren zu konkretisieren.
Vorschlag: Kontingente schaffen für bestimmte Technologien
Die Nachfrage nach Netzanschlüssen wird das Angebot – vor allem bei Schaltfeldern – unabhängig vom neuen Reifegradverfahren weiterhin übersteigen. Um die Netzanschlüsse volkswirtschaftlich möglichst effizient zu nutzen, empfehlen die ÜNB daher, dass die Politik in Zukunft gesetzlich festgelegte Kontingente für bestimmte Technologien einführt, die sich am Bedarf des Gesamtsystems orientieren. So kann gewährleistet werden, dass Batteriespeicher, Elektrolyseure, Industrie, Kraftwerke oder Rechenzentren angemessen berücksichtigt werden.
Das Konzept der ÜNB enthält eine ausführliche Beschreibung des Verfahrens und der einzelnen Prozessschritte. Es wurde auf der gemeinsamen Seite Netztransparenz.de veröffentlicht.
Auch an anderer Stelle wird gerade empfindlich in die Netzzugangsregeln eingegriffen. Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet an einem Gesetz, das laut Titel den Ausbau Erneuerbarer Anlagen mit dem Netzausbau synchronisieren will. Den Netzbetreibern sollen neue Instrumente und Freiheiten an die Hand gegeben werden, um Netzanschlussbegehren zu priorisieren oder hintenanzustellen. Der im EEG definierte garantierte Netzanschluss für Erneuerbare Anlagen würde damit außer Kraft gesetzt. pf



















































