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NetzpaketStreit um die Wirkung des Redispatch-Vorbehaltes

schwarz-weiß Foto eines Arbeiters auf einem Strommast
In Netzengpassgebieten sollen Projektierer von Wind- und Sonnenenergie zukünftig auf mögliche Entschädigungen verzichten. (Foto: Brian Scott auf Unsplash / Unsplash Lizenz)

Analysten haben Daten zu stark belasteten Netzgebieten ausgewertet und kommen zu dem Fazit, der Redispatch-Vorbehalt wirke nicht flächendeckend, sondern fokussiert auf regionale Engpässe. Kritiker warnen, die Daten zeigten nicht den Ist-Zustand.

15.09.2026 – Das geplante Netzpaket der Bundesregierung stößt seit seinem Bekanntwerden auf massive Kritik. Nun hat die Unternehmensberatung E-Bridge im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums zwei im Gesetzentwurf enthaltene Stellschrauben untersucht: zum einen die Priorisierung von Netzanschlussbegehren durch die Netzbetreiber, zum anderen den sogenannten Redispatch-Vorbehalt in kapazitätslimitierten Gebieten.

Besonders letzterer wird als scharf als Investitionshemmnis kritisiert, weil er Unsicherheit schaffe und in großen Teilen des Stromnetzes Anwendung finden könnte. Der Befund von E-Bridge fällt dagegen weniger dramatisch aus. Die Auswertung für 2024 zeigt, dass nur rund sechs Prozent der Umspannwerke für Windkraftanlagen und rund fünf Prozent der Umspannwerke für Photovoltaikanlagen kapazitätslimitiert sind.

E-Bridge betrachtet Redispatch-Vorbehalt als geeignet

Die Kapazitätslimitierungen im Sinne des Regierungsentwurfs stellen damit nach Ansicht der Analysten kein flächendeckendes Phänomen dar, sondern konzentrieren sich auf wenige regionale Umspannwerke mit strukturellen Engpässen. Die räumliche Verteilung verdeutliche zudem, dass sich die identifizierten Umspannwerke überwiegend auf bekannte Redispatch-Schwerpunkte beschränken und nicht gleichmäßig über Deutschland verteilt sind.

Damit wird das Vorhaben der Bundesregierung als zielführend angesehen, im Wortlaut: „Das Steuerungsinstrument fokussiert sich daher gezielt auf jene Umspannwerke, in denen bereits heute dauerhaft hohe Abregelungsmengen auftreten und nicht auf komplette Verteilnetzgebiete, Regionen oder gar Bundesländer.“ Ihre Methodik betrachten die Analysten von E-Bridge als geeignet, eine sachgerechte Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete regelmäßig aktualisiert vorzunehmen.

Das Problem ist der Rückspiegel

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft hat die Analyse bei LinkedIn scharf kritisiert. Die Daten von 2024 würden nicht die aktuelle Situation widerspiegeln. Schon im nicht veröffentlichten Dashboard für 2025 würden sich demnach die betroffenen Gebiete ausweiten. Der bisherige Ausbau 2026 fehle ebenfalls. Unter den rund 3.000 betrachteten Umspannwerken befänden sich viele, die für neue EE-Anlagen ohnehin nicht nutzbar seien. Die Botschaft der Analyse sei keineswegs beruhigend. Gebraucht werde eine Vorwärts-Analyse.

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Mit zweiseitigen Differenzverträgen, dem Ende der fixen Vergütung für kleine Solaranlagen und dem Redispatch-Vorbehalt wird eine Zeitenwende bei der Energiewende eingeläutet – doch die Kritik überwiegt, dass die Maßnahmen die Energiewende ausbremsen.

Wichtiger erster Schritt

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht in der Analyse eine wichtige Grundlage, um die möglichen Auswirkungen des geplanten sogenannten Redispatch-Vorbehalts besser einschätzen zu können. Allerdings könne dies nur ein erster Schritt in einem längeren Prozess sein. „Die dynamische Entwicklung der Netzanschlussbegehren sowie des Netzausbaus muss weiter beobachte und abgebildet werden“, fordert BDEW-Geschäftsführerin Kerstin Andreae. Ein enges Monitoring müsse Fehlentwicklungen schnell erkennen, auf die dann auch reagiert werden müsse.

Für die Umsetzung müsse der Gesetzgeber klare und rechtssichere Bestandsschutzregelungen vorsehen. Diese müssten sicherstellen, dass bereits getätigte Investitionen und weit fortgeschrittene Planungen nicht nachträglich entwertet werden. Die Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete sollte auf klar abgegrenzte Engpass-Hotspots beschränkt bleiben.

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Ebenso wichtig sei es, Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Netzausbau zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die jetzt geplanten Regelungen für den Netzanschluss könnten nur eine Übergangslösung sein. Der BDEW erinnert an einen ebenso wichtigen Hebel: vorhandene Netzkapazitäten möglichst effizient zu nutzen. Dazu gehören flexible Netzanschlussvereinbarungen, die gemeinsame Nutzung von Netzanschlüssen durch unterschiedliche Erzeugungs- und Speichertechnologien, also Co-Location und Überbauung, und transparente Reservierungsverfahren.

Warnung vor „solaren Sperrzonen“ und Kostensteigerungen

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) ordnet die geplanten Gesetzesänderungen nach wie vor als große Investitionsbremse für den weiteren Photovoltaik-Ausbau ein. Er fordert die Mitglieder des Bundestages auf, die Gesetzentwürfe grundlegend zu überarbeiten und auf neue Marktbarrieren zu verzichten. Der derzeit gesetzlich auf 5,9 Cent je Kilowattstunde begrenzte Gebotshöchstwert in den Solarpark-Ausschreibungen könnte andernfalls für die Mehrzahl künftiger Solarpark-Projekte zu einer unüberwindbaren Finanzierungshürde werden. Damit die PV-Ausbauziele erreicht werden und genügend Wettbewerb in den EEG-Ausschreibungen erhalten bleibt, wäre im Falle einer Beibehaltung der geplanten Maßnahmen eine Anhebung des Gebotshöchstwertes auf 7,5 Cent je Kilowattstunde erforderlich.

„Es darf nicht dazu kommen, dass temporäre Netzengpässe faktisch zu solaren Sperrzonen führen. Netzprobleme müssen durch einen schnelleren Netzausbau, Speicher und eine intelligentere Nutzung der Netze gelöst werden – nicht dadurch, dass der Bau neuer Solarparks zum Erliegen kommt“, warnt BSW-Solar-Geschäftsführer Carsten Körnig. pf

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