Netzentgeltsystematik Strom: Strombasierte Wärme darf nicht benachteiligt werden

Die vorgeschlagene Reform der Netzentgeltsystematik stuft Elektrokessel und Großwärmepumpen als Großverbraucher ein, die deutlich höhere Netzentgelte tragen müssen. Den Fernwärmemix würden Power-to-Heat-Anlagen mit Kosten belasten.
11.09.2026 – Auf eine massive Benachteiligung für Elektrokessel und Großwärmepumpen weist der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW) hin. Im Zuge des AgNes-Prozesses soll die gesamte Stromnetzentgeltsystematik neu strukturiert und in drei neue Netzentgeltklassifizierungen unterteilt werden: Erzeuger, Großverbraucher und Großbatterien. Während Elektrolyseure ein Sondernetzentgelt erhalten, fallen Elektrokessel und Großwärmepumpen in dieser Systematik unter die Großverbraucher und würden im Vergleich zur heutigen Netzentgeltsystematik und gegenüber Elektrolyseuren massiv schlechter gestellt. „Die augenscheinliche Stromnetzdienlichkeit der Anlagen wird somit regulatorisch bestraft statt angereizt“, heißt es in einem Positionspapier des Verbandes.
Netzdienliche Funktion der strombasierten Wärme anerkennen
Aus Sicht des AGFW erfüllen Elektrokessel und Großwärmepumpen eine wichtige netzdienliche Funktion: Sie nehmen Strom insbesondere dann auf, wenn viel erneuerbare Energie verfügbar ist, speichern die erzeugte Wärme und tragen so zur Flexibilisierung des Energiesystems bei. Würden die Komponenten als Großverbraucher eingestuft und mit entsprechenden Netzentgelten belegt, würden die jährlichen Einsatzzeiten einbrechen, der netzdienliche Effekt verpuffen.
Der Verband fordert, Elektrokessel und Großwärmepumpen als Batterie oder Flexibilitätsoption einzuordnen und mit einer konkreten Rechtsfolge zu verbinden – einem moderaten Kapazitätsentgelt, dem Verzicht auf arbeitsbezogene Entgelte sowie einer integrierten Netzknotenbetrachtung für Hybridstandorte.
Der Verband macht auf die besondere Bedeutung der strombasierten Wärme in der Fernwärmeversorgung aufmerksam. In Szenarien für zunehmende dekarbonisierte Wärmenetzen würden im Jahr 2030 rund 123 Gigawatt und im Jahr 2024 rund 42 Gigawatt an thermischer Leistung von diesen strombetriebenen Wärmeerzeugern stammen.
Energieeffizienz nicht bestrafen
Ein weiteres Argument spricht dafür, Großwärmepumpen nicht wie andere Großverbraucher zu belasten: Großwärmepumpen nutzen Umwelt- oder Abwärme und stellen deshalb ein Mehrfaches der eingesetzten elektrischen Energie als Wärme bereit. Elektrokessel wandeln Strom nahezu vollständig in Wärme um. Damit können strombasierte Wärmeerzeuger je eingesetzter Kilowattstunde Strom einen besonders hohen unmittelbaren Beitrag zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung leisten. Eine Privilegierung der indirekten Elektrifizierung über Elektrolyse bei gleichzeitiger Belastung effizienter direkter Elektrifizierung müsse deshalb besonders begründet werden.
Hintergrund AgNes: Die Bundesnetzagentur hat im Sommer 2026 die Konsultation zur Reform der Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) eröffnet. Die Festlegung soll Ende des Jahres erlassen werden und wird ab 2029 die Vorgaben der Stromnetzentgeltverordnung ersetzen. 37 Milliarden Euro Netzkosten werden damit neu verteilt. „Der Festlegungsentwurf setzt die Ziele um, die wir uns zu Beginn des Prozesses vor einem Jahr gesetzt haben: Anreize setzen, um Netzkosten zu sparen und Netzentgelte nach Möglichkeit zu senken“, sagte dazu Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Es gelte Kapazitäten mit einem Preis zu versehen und dabei Flexibilität zu unterstützen. Steigende Kosten sollten auf mehr Schultern verteilt und dabei „Kosten da veranschlagt werden, wo sie entstehen“. pf






















































