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NetzanschlusspaketWarum E.ON auf den Redispatch-Vorbehalt drängt

Großer Bürokomplex mit zwei markanten, abgerundeten Hochhäusern mit Glasfassaden unter blauem Himmel. Am oberen Rand des vorderen Hochhauses ist das rote Logo „e.on“ angebracht. Im Vordergrund stehen niedrigere moderne Bürogebäude sowie mehrere unbelaubte Bäume. Vor dem Gebäudekomplex verlaufen eine Straße mit Autos und eine Brücke mit Metallgeländer.
Konzernzentrale von E.ON in Essen (Bild: Wikimedia, Public Domain)

E.ON-Netzgesellschaften regeln besonders häufig Energieanlagen ab. Das könnte für sie künftig teuer werden. Der Redispatch-Vorbehalt soll Abhilfe schaffen. Dafür lobbyierte E.ON bei den politischen Verantwortlichen.

30.09.2026 – Sie sind verantwortlich für das gesamte Verteilnetz: von der Einspeisung des Stroms aus Energieanlagen im Mittelspannungsnetz, der Übertragung über das Hochspannungsnetz zu den Übertragungsnetzbetreibern und deren Höchstspannungsnetz wieder zurück bis hin zu den Niederspannungsnetzen und der Verteilung des Stroms an Haushalte und Gewerbe. Große regionale Verteilnetzbetreiber sind entscheidend für das Stromsystem – und sind zu einem erheblichen Anteil in der Hand von E.ON-Tochtergesellschaften.

Gemessen an der Länge verantworten diese E.ON-Netzgesellschaften fast 40 Prozent des deutschen Verteilnetzes. Es sind Verteilnetzbetreiber, die besonders häufig Strom aus Wind- und Solarparks einspeisen, die vom sogenannten Redispatch betroffen sind. Das bedeutet: Energieanlagen werden von den Netzbetreibern abgeschaltet, um Überlastungen im Netz zu vermeiden. Dafür erhalten die Anlagenbetreiber Entschädigungen von den Netzgesellschaften, die diese wiederum auf die Netzentgelte umlegen.

Das trifft vor allem Wind- und Solarparks, da diese schnell abgeschaltet werden können und sich häufig in Netzengpassgebieten befinden. Besonders häufig werden Windparks im Norden abgeschaltet, weil sie für das lokale Netz zu viel Strom produzieren, der aber zugleich im Süden des Landes fehlt. Netzausbau und mehr Speichermöglichkeiten würden Abhilfe schaffen.

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Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) hat analysiert, wer besonders häufig mit Redispatchs konfrontiert ist, und sich dabei einen Teilbereich der Anschlusspunkte im Verteilnetz angeschaut. Es zeigte sich, dass E.ON-Netzgesellschaften noch häufiger damit konfrontiert sind, als ohnehin zu vermuten war. So waren in den vom bne untersuchten Räumen 7,09 Millionen von 27,21 Millionen betrachteten Anschlusspunkten in der Verantwortung von sechs E.ON-Tochterunternehmen.

Namentlich waren das: E.DIS Netz in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern; MITNETZ STROM in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen; Bayernwerk Netz in großen Teilen Bayerns; Schleswig-Holstein Netz; Avacon Netz vor allem in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie Westnetz in NRW, Rheinland-Pfalz und Teilen Niedersachsens.

Somit hatten diese sechs Verteilnetzbetreiber 26,1 Prozent der Anschlüsse an Energieanlagen zu verantworten. Zugleich aber wurden an diesen Anschlüssen 73 Prozent aller Redispatch-Maßnahmen im vom bne untersuchten Zeitraum zwischen Januar 2023 und April 2026 gemessen. Damit war der Redispatch-Anteil von E.ON fast dreimal so groß wie der Anteil an den Anschlusspunkten.

E.ON selbst bezifferte 2025 die für dieses Jahr prognostizierten Redispatch-Kosten für vier seiner Netzgesellschaften auf 300 Millionen Euro. Noch können sie diese auf die Netzentgelte der Verbraucher umlegen, doch mit einer Energiewirtschaftsnovelle von 2023 sollen Schritt für Schritt Vorgaben der Europäischen Union von 2021 umgesetzt werden, wonach es künftig Effizienzvergleiche geben soll. Die Bundesnetzagentur soll prüfen, wie effizient Netzbetreiber bei Netzausbau, Netzoptimierung und Redispatch vorgehen. Sollte die Bundesnetzagentur zu dem Ergebnis kommen, dass häufige Redispatchs aufgrund von Ineffizienz der Netzbetreiber zustande kommen, könnten diese künftig auf einem Teil ihrer Redispatch-Kosten sitzen bleiben.

E.ONs Lobbygeschick

Ab 2029 soll die Regelung greifen, aber schon seit diesem Jahr wird gemessen. Für E.ON könnte das teuer zu stehen kommen. Daher lobbyieren der Konzern und seine Tochtergesellschaften seit 2021 dagegen. Erstmals griff der Verteilnetzbetreiber und die E.ON-Tochter E.DIS das Thema in einer Analyse auf. Darin analysierte E.DIS die Netzsituation und schlug mehrere regulatorische Änderungen vor. Erstmals genannt wurde auch der Begriff Redispatch-Vorbehalt. Der Ton war damit gesetzt.

Im Jahr 2024 schickte E.ON zu dem Thema erstmals eine Stellungnahme an die Mitglieder des Bundestags. Es war der erste im Lobbyregister dokumentierte Schritt zu dem Thema. Im selben Jahr äußerte sich eine gewisse Katherina Reiche, damals Vorstandsvorsitzende der E.ON-Tochter Westenergie, positiv zu dem Thema.

Die inzwischen amtierende Bundeswirtschaftsministerin Reiche gab einen Monitoringbericht Energiewende in Auftrag, in dem das Konzept E.ONs zum Redispatch-Vorbehalt aufgegriffen wurde. Ausdrücklich wurde darin auf eine von der E.DIS in Auftrag gegebene Analyse verwiesen.

Das Konzept fand schließlich im Februar 2026 Eingang in den Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zum sogenannten Netzanschlusspaket. Ende Juli beschloss die Bundesregierung den Regierungsentwurf mit leichten Änderungen, der aktuell im Bundestag debattiert wird.

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In Netzengpassgebieten müssen Projektierer von Wind- und Sonnenenergie dann auf mögliche Entschädigungen verzichten. Wenn in bestimmten Regionen mehr als fünf Prozent der Strommenge nicht ins Netz eingespeist werden können, sollen diese als „kapazitätslimitiertes Netzgebiet“ ausgewiesen werden. Projektierer Erneuerbarer Anlagen dürften dann weiterhin einen unverzüglichen Netzanschluss bekommen, aber nur, wenn diese mindestens sechs Jahre auf Entschädigungen bei Abregelungen verzichten würden.

Robert Busch, Geschäftsführer des bne, mahnt im Zuge der nun veröffentlichten Analyse: „Die Bundesregierung muss Energiepolitik für das ganze Land machen – und darf sich nicht vor den Karren einzelner Konzerne spannen lassen. Die Netzkrise lösen wir, indem wir Engpässe beseitigen, statt ihre Kosten auf die Erneuerbaren abzuwälzen. Der Redispatch-Vorbehalt setzt genau den falschen Anreiz: Der Netzbetreiber wird auf dem Papier effizienter, obwohl der Engpass bleibt.“ mg

Kommentare

Carsten vor 3 Tagen

Bei der EON-Tochter Bayernwerk werden regelmäßig PV-Anlagen auf 0 abgeregelt, damit der Eigenbedarf aus dem Netz entnommen werden muss. Beim BR sind dazu mindestens 3 Fälle dokumentiert.

Eigentlich wird aus den 5% Grenze der Abregelung ein Hinweis auf ein unzureichend ausgebautes Netz. Dann sollten die Netzbetreiber einen Teil der Redispatchkosten tragen.

Zudem sollten die Netzbetreiber, falls sie nicht auf Nulleinspeisung sondern die gesamte PV- Anlage abregeln zur Erstattung des kompletten Ersatzstroms verdonnert werden ohne diese Kosten nicht auf die Netzentgelte umlegen dürfen.

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