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Bestandsheizungen unter Effizienzlabel gestellt

Ab 26. September 2015 wird ein neues EU-Energielabel für Wärmeerzeuger mit Effizienzklassen von A++ bis G eingeführt. Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass ab ersten Januar 2016 auch alte Heizungen mit Effizienzlabel ausgestattet werden sollen.

25.08.2015 – Das EU-Energielabel wird Pflicht für fossil betriebene Heizkessel und Heizgeräte, Wärmepumpen und Durchlauferhitzer bis 400 Kilowatt Leistung, Blockheizkraftwerke bis 50 Kilowatt elektrische Leistung und Warmwasser- und Pufferspeicher mit einem Volumen bis 2.000 Liter. Das Label informiert mit der Angabe einer Effizienzklasse und einer Farbskala von Grün bis Rot über den Energieverbrauch, zudem werden Heizleistung, Wirkungsgrad und Schallleistungspegel angegeben. Im Bereich der Erneuerbaren Heizsysteme werden zunächst Wärmepumpen und Solarthermie gelabelt, bei Holzheizungen konnte man sich noch nicht einigen.

Das Label für Heizanlagen im Bestand soll sich am neuen Label für neue Wärmeerzeuger orientieren Die Effizienz alter Heizungen soll auf einer Skala von G bis A++ gelabelt werden. Allerdings wird die Skala des europäischen Labels für neue Wärmeerzeuger schon 2019 erweitert und wird dann von D bis A+++ reichen, bei Verbundanlagen von G bis A+++. Die unterschiedlichen Skalen könnten Verwirrung stiften, selbst bei Fachleuten – dabei soll das Label dem Endkunden mehr Einblick und Sicherheit bei der Effizienz seiner Heizung bringen.

Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) schlägt daher vor, sich an der europäischen Skala bis A+++ zu orientieren. Allerdings dürfte auch das keine Abhilfe schaffen. Denn die Europäische Kommission hat angekündigt, dass man zur ursprünglichen Skala von A bis G zurückkehren möchte. Die Erweiterung der Skala in der Vergangenheit mit immer weiteren Plus-Zeichen hat schon heute dazu geführt, dass die unteren Bereiche der Skala kaum genutzt werden.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) wiederum weist darauf hin, dass nur Kessel vom Altanlagenlabel betroffen sein werden. Ist der Kessel mit einer Solaranlage verbunden, wird dies nicht berücksichtigt. Beim Europäischen Neuanlagenlabel hingegen wird hierfür ein Verbundlabel erstellt, das die Einsparung von Gas oder Öl durch die Solaranlage berücksichtigt.

Zum Etikettieren werden ab 1. Januar 2016 Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und Energieberater berechtigt sein. Bezirksschornsteinfeger werden ab 2017 verpflichtet, das Label im Rahmen der Feuerstättenschau durchzuführen. Mit dem Label spekuliert der Gesetzgeber damit, dass die deutschen Hauseigentümer freiwillig ineffiziente Heizungen erneuern. na


Kommentare

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Fred 12.03.2020, 23:49:03

Das bekleben meiner Heizung mit diesen ominösen Etiketten dürfte wohl eine Sachbeschädigung darstellen.


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