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Brüssel: Grünes Licht für KWK-Förderung

Die EU-Kommission hat das neue deutsche Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie die Verordnung über abschaltbare Lasten genehmigt. Die Regelungen sollen hierzulande zu einer Steigerung der Energieeffizienz und Verringerung des CO2-Ausstoßes beitragen.

27.10.2016 – Nach monatelangen Verhandlungen hat die Europäische Kommission nun die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen nach dem neuen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) freigegeben, das bereits am 1. Januar in Kraft getreten ist. Die von Deutschland geplante Förderung der hocheffizienten Anlage stehe mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang, teile die EU-Kommission am Montag mit. Neben einer Verbesserung der Energieeffizienz und Senkung der CO2-Emissionen bewirkt die Regelung auch eine bessere Integration des KWK-Stroms in den Strommarkt.

Nach dem neuen deutschen KWKG werden dabei Anlagen gefördert, die neben der Stromerzeugung auch die Nutzung der dabei entstehenden Wärme ermöglichen und weder mit Stein- noch mit Braunkohle betrieben werden. Außerdem sollen durch das Gesetz der Neu- und Ausbau von energieeffizienten Fernwärme- und Fernkältenetzen, sowie der Bau und die Nachrüstung von Wärme- und Kältespeichern gefördert werden.

„Jetzt kann die Förderung von KWK-Anlagen nach dem neuen KWKG endlich starten“, gab Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) am Montag bekannt. Es sei ein gutes Signal, dass in diesem wichtigen Bereich für die nächsten Jahre endlich Rechtssicherheit geschaffen wurde. „Wir konnten zudem erreichen, dass für die Betreiber von KWK-Anlagen eine lückenlose Förderung garantiert ist“, so Gabriel weiter. „Diese kann jetzt rückwirkend zum 1. Januar 2016 gezahlt werden.“

Sind Ermäßigungen mit EU-Beihilfevorschriften vereinbar?

In diesem Jahr beträgt die KWK-Umlage 0,445 Cent pro verbrauchte Kilowattstunde. Die Kommission untersucht derzeit, ob die im KWKG 2016 vorgesehenen Ermäßigungen für Verbraucher mit einem hohen Stromverbrauch wie energieintensive Industrieunternehmen mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind. Daher wird nun die Frage geklärt, ob Ermäßigungen der KWK-Umlage zur Gewährleistung einer tragfähigen Finanzierung von KWK-Förderregelungen zwingend erforderlich sind.

Die Europäische Kommission bestätigte jedoch, dass die Neufassung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) mit den europäischen Beihilferegeln ebenfalls vereinbar sei. Dabei schließen die Übertragungsnetzbetreiber Verträge mit industriellen Großverbrauchern ab, die eine kurzzeitige Reduzierung ihres Stromverbrauchs realisieren können. Sie dienen damit als eine Art flexibles Instrument für Notfälle der Unterfrequenz im Netz, für einen Systembilanzausgleich sowie auch für Engpassentlastungen. jk


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