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Erneuerbare Wärmeenergie soll Pflicht werden

Solarkollektoren auf Hausdach
(Foto: ©Klimafonds/Barbara Krobath / Flickr / CC BY-SA 2.0)

Um die vernachlässigte Wärmewende voranzutreiben wurde nun ein Gesetzesentwurf der Grünen geprüft, der eine deutschlandweit einheitliche Regelung zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Gebäudebestand vorsieht. Vielen Hauseigentümern gefällt das nicht.

19.02.2016 – Am Mittwoch lief die Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen eingebrachten Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich. Darin wird eine bundesweite Regelung zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergien vorgeschlagen, der Entwurf lehnt sich an das entsprechende Wärmegesetz von Baden-Württemberg an, das im vergangenen Jahr novelliert wurde. Darin sollen Erneuerbare Energien nicht nur bei Neubauten, sondern auch im Gebäudebestand zumindest anteilig zum Einsatz kommen, wenn die Heizungsanlage sowieso ausgetauscht wird. Zudem sind in der Gesetzesvorlage Ersatzmaßnahmen wie die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder der Anschluss an ein Wärmenetz vorgesehen. Dabei soll es Kombinationsmöglichkeiten der verschiedenen Maßnahmen geben, was gerade in der Altbausanierung von Vorteil ist und mehr Flexibilität zulässt.

Die meisten Sachverständigen unterstützten den Vorschlag, dass Förderprogramme wie das Marktanreizprogramm genauso wie ordnungsrechtliche Vorgaben zu einem wirkungsvollen Instrumentenmix gehören. Die Sprecherin für grüne Energiepolitik Julia Verlinden sieht sich durch die Experten in ihrer Meinung denn auch bestätigt, dass beim Umbau der Wärmeversorgung in Deutschland viel zu wenig passiert. „Weder beim Energiesparen noch beim Ausbau der Erneuerbaren Energien geht es angemessen voran“, so Verlinden. „So wird die Bundesregierung selbst ihre eigenen, wenig ambitionierten Energiewende-Ziele verfehlen.“ Regierungsziel ist es, den Gebäudebestand bis 2050 „klimaneutral“ zu machen. Da der Sanierungszyklus von Heizsystemen in der Regel 30 Jahre (plus) betragen kann, wäre das nur noch möglich, wenn heute gar keine rein fossil betriebenen Heizungen mehr eingebaut werden.

Im Gebäudebestand sind noch viele sehr alte Heizkessel vorhanden – so könnten sehr alte Kessel bspw. eine Pflicht zur Nutzung Erneuerbarer Energien nach sich ziehen, so ein Vorschlag von Seiten einiger Experten. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht sieht ganz klar die Gebäudeeigentümer und -nutzer für die gebäudebedingten CO2-Emissionen in der Pflicht. Um die vereinbarten Klimaschutzziele zu erreichen, so Müller, sollten daher alle Gebäude, die heute modernisiert werden, auf das Jahr 2050 mit einem „klimaneutralen Gebäudebestand“ ausgerichtet werden.

Hermann Falk, Geschäftsführer vom Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), beklagte den derzeitigen Einfluss der niedrigen Preise für Öl und Gas – das halte viele Gebäudeeigentümer von einem Heizungstausch ab und lässt Erneuerbare Energien-Heizsysteme zu teuer erscheinen. Gerade in der energetischen Gebäudesanierung sieht Falk große Chancen. Ein Großteil der Sachverständigen erachtet eine Zusammenlegung von Energieeinspargesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz als sinnvoll.

Ganz anders sieht das der Zusammenschluss der Gebäudeeigentümer Haus & Grund. Die Erneuerbaren Energien hätten bereits 15 Prozent am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte erreicht, so Kai Warnecke von Haus & Grund in seiner Stellungnahme zu der Gesetzesvorlage. Damit seien die gesetzlichen Ziele für 2020 von den Wohngebäudeeigentümern doch bereits erreicht worden. In Baden-Württemberg hätten viele Hauseigentümer lieber in die Sanierung ihrer alten Heizungsanlagen investiert, um so die hohen Kosten der Installation von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien zu vermeiden.

Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW in Düsseldorf fordert dagegen, die Neuinstallation klimaschädlicher Öl- und Gasheizungen grundsätzlich zu verbieten. Die staatlichen Investitionszuschüsse der KfW-Bank im letzten Jahr für neue Öl- und Gasheizungen hält der LEE NRW für nicht hinnehmbar und fordert stattdessen einen sofortigen Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme auf Basis Erneuerbarer Energien – oder wenigstens die Nutzung hocheffizienter fossiler KWK-Systeme bzw. Nah- und Fernwärmelösungen. na


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