Menü öffnen

Experten fordern Sommerpause für fossile KWK-Anlagen

Energieexperten warnen vor einem unnötigen Gegeneinander von Effizienztechnologien und Erneuerbaren Energien bei der Energiewende. Das drohe bei der Verabschiedung des vom BMWi nun vorgelegten Gesetzesentwurfs zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung.

01.09.2015 – Die Nutzung von Gaskraftwerken sei zwar noch für einige Zeit notwendig und sinnvoll, wenn diese in Kraft-Wärme-Kopplung besonders effizient betrieben werden, so der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW). Die Förderung fossil erzeugter Fernwärme müsse bei Neuinvestitionen aber auf die Heizperiode beschränkt werden. Andernfalls würde die notwendige Umstellung der Fernwärmeversorgung auf Solarenergie blockiert, obwohl diese inzwischen wettbewerbsfähig und für den Erfolg der Energiewende dringend geboten sei.

Große Solarwärmeanlagen könnten in Deutschland Wärme für lediglich drei bis fünf Cent je Kilowattstunde erzeugen, so der BSW. Wenn bei der Ausgestaltung der KWK-Förderung die besonderen Eigenschaften der Solarwärmeanlagen berücksichtigt werden, kann auch in Deutschland das Potenzial genutzt werden. Bislang komme Deutschland bei der Umstellung der Wärmeversorgung auf Erneuerbare Energien kaum voran. Dabei erfordern die Klimaschutzziele der Bundesregierung langfristig eine praktisch emissionsfreie Wärmeerzeugung.

Auf das ganze Jahr gesehen könnten sich solare und fossile Kraft-Wärme-Kopplung hingegen hervorragend ergänzen, so Professor Klaus Vajen von der Uni Kassel. Eine KWK-Förderung im Sommer führe dazu, dass die begrenzte Wärmelast in den Wärmenetzen durch KWK-Wärme besetzt wird und keine Kapazitäten zur Aufnahme Erneuerbarer Energien mehr vorhanden sind. Damit würde die fossil erzeugte KWK-Wärme den Markt zulasten Erneuerbarer Energien verstopfen und dem Stromsystem Flexibilität rauben.

Die Energieexperten verschiedener Institute fordern daher vom Bundestag, den Gesetzesentwurf dahingehend zu überarbeiten, dass die Förderung von Strom aus neuen KWK-Anlagen nach einem Übergangszeitraum ab dem Jahr 2018 auf die Heizperiode konzentriert wird, um den interessierten Kommunen und Stadtwerken den Einstieg in solare Fernwärme zu erleichtern.

Mit dem Wunsch auf Änderung sind sie nicht allein, kaum eine Branche ist mit dem Gesetzesentwurf zufrieden. So auch die Biogas-Branche: Der Biogasrat+ fordert, dass der Einsatz von klimafreundlichem Biogas- und Biomethan in KWK-Anlagen künftig auch im KWK-G gefördert wird. „Der wichtigste Punkt ist der Anspruch auf Zahlung eines zusätzlichen Zuschlages für KWK-Strom aus Bestandsanlagen in Höhe von 1,5 Cent je Kilowattstunde ab Januar 2016 für KWK-Anlagen, die klimafreundliches Biogas und Biomethan einsetzen.“ Bisher ist dieser Zuschlag nur auf Erdgas in KWK-Anlagen beschränkt. Dabei erreichten Biogas- und Biomethan Spitzenwerte bei der CO2 Senkung. na


Mehr zum Thema


Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

(wird nicht veröffentlicht)
max 2.000 Zeichen


energiezukunft