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Förderung für Kraft-Wärme-Kopplung verdoppelt

Die Bundesregierung hat ein Gesetz beschlossen, wonach die Kraft-Wärme-Kopplung künftig weitaus höher unterstützt wird als bislang. Gefördert werden sollen Anlagen, die eine Gasbefeuerung nutzen – und keine KWK-Anlagen auf Braun- und Steinkohlebasis.

24.09.2015 – Die Bundesregierung wird die Kraft-Wärme-Kopplung künftig mit einer jährlichen Fördersumme von 1,5 Milliarden Euro unterstützen – doppelt so viel, wie bisher vorgesehen. Ein entsprechendes Gesetz hat das Kabinett am Mittwoch beschlossen. Die Kosten sollen die Verbraucher tragen – über eine Umlage, ähnlich wie bei der Ökostromförderung.

Die Bundesregierung hat sich das Klimaziel gesetzt, eine Emissionsminderung um 40 Prozent bis zum Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 1990 zu erreichen. Dabei sollen 22 Millionen Tonnen CO2 unter besonderer Berücksichtigung des Stromsektors und des europäischen Zertifikatehandels eingespart werden. Das neue KWK-Gesetz soll eine Emissionsminderung von vier Millionen Tonnen CO2 bis zum Jahr 2020 erbringen. Gefördert werden sollen lediglich Anlagen, die eine Gasbefeuerung nutzen. KWK-Anlagen, die Strom und Wärme auf Basis von Stein- oder Braunkohle erzeugen, werden künftig nicht mehr gefördert.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sieht in dem Gesetz teils gute Ansätze, kritisierte jedoch, dass wichtige Punkte offen gelassen wurden. „Wir bedauern, dass das novellierte KWKG weder Anreize zur Flexibilisierung von KWK-Anlagen noch den Einsatz Erneuerbarer Energien in diesen setzt. Die Kraft-Wärme-Kopplung ist eine passende Begleittechnologie der Energiewende, aber dafür liefert der Gesetzesentwurf zu wenige Lösungen“, so der Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), Dr. Hermann Falk. Gleichzeitig begrüßte der BEE, dass künftig Kohlekraftwerke keine KWK-Förderung mehr bekommen sollen. Mit Kohle befeuerte Kraftwerke trügen massiv zur Klimaerhitzung bei und dürften daher nicht länger gefördert werden, so der Kommentar. Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung mit dem geänderten Gesetz CO2 einsparen wolle,  es wäre es konsequenter gewesen, auch auf Erneuerbare Energien zu setzen, erklärte der BBE weiter.

Das neue Gesetz trägt tatsächlich wenig dazu bei, KWK-Anlagen zu flexibilisieren – was jedoch für die Energiewende wichtig wäre. Hierfür müsste die KWK-Förderung höher sein, wenn Strom benötigt wird, als zu Zeiten niedrigen Bedarfs – insbesondere im Sommerhalbjahr. Dieser Schritt jedoch wird im Gesetzesentwurf leider nicht gegangen – obwohl die Flexibilisierung des Strommarkts zu den wichtigsten Zielen des Weißbuchs gehört, in dem die Bundesregierung das gewünschte Strommarktdesign der Zukunft umschreibt. rr


Kommentare

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Tobias Stelter 27.09.2015, 12:43:15

+228 Gut Antworten

KWK ist eine viel versprechende Technologie - keine Frage. Bei uns auf http://bit.ly/3malE_Energiespeicher gibts weitere Hintergründe dazu. Vielleicht ganz lesenswert, denn was wir erleben, ist, dass viele Menschen sich mit KWKs einfach joch nicht auskennen. VG, Tobias


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