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Kraft-Wärme-Kopplung wirtschaftlich nutzen

KWK-Anlagen sind für die Energiewende sinnvoll, doch die Wirtschaftlichkeit bei Mikroanlagen sollte genau durchgerechnet werden, rät der TÜV Rheinland. Ein kontinuierlicher Wärmebedarf ist Voraussetzung für den sinnvollen Einsatz solcher Anlagen.

22.02.2015 – Eine kompakte Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK) ermöglicht es, Strom selbst zu produzieren und mit der dabei anfallenden Wärme die Wohnung zu heizen. Die Minikraftwerke für den Privatgebrauch haben die Größe einer Waschmaschine und sind im Keller gut unterzubringen. Ein kleiner Motor treibt einen Generator an, der Strom erzeugt. Dabei entsteht Wärme, die sich in den Heizungskreislauf und die Warmwasserbereitung einschleusen lässt. Doch solch eine Anlage eignet sich nicht für jeden Gebäudetyp. Um die Anlage wirtschaftlich zu betreiben, muss einiges beachtet werden, so der TÜV Rheinland.

Beim Thema Strom ergeben sich kaum Probleme. Überschüssiger Strom, der nicht vom Betreiber selbst verbraucht wird, kann ins öffentliche Netz eingespeist werden. Aber die Wärme muss vor Ort genutzt werden. „Mikro-KWK-Anlagen arbeiten in der Regel ab einem Wärmebedarf von rund 25.000 Kilowattstunden pro Jahr wirtschaftlich“, berichtet Jürgen Reinhardt, Experte des TÜV Rheinland. Zum Vergleich: Ein 4-Personen-Haushalt benötigt jährlich rund 5.000 bis 6.000 Kilowattstunden (kWh). Weiß der Betreiber zum Beispiel im Sommer nicht, wohin mit der Wärme, nützt ihm das Minikraftwerk wenig. Die Installation eignet sich deshalb eher für Mehrfamilienhäuser oder Gebäude mit großem Wärmebedarf. Wird Strom ins öffentliche Netz eingespeist, erhält der Betreiber auf Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach dem KWK-Gesetz einen Zuschlag von 5,41 Cent pro kWh über einen Zeitraum von zehn Jahren.

Wer eine Mikro-KWK-Anlage betreiben möchte, muss laut Reinhardt mit Investitionskosten ab 15.000 Euro rechnen. Das BAFA fördert die Installation kleinerer Anlagen in Bestandsbauten mit einem Investitionszuschuss. Eine behördliche Genehmigung ist in der Regel nicht notwendig, wohl aber muss die Anlage beim Netzbetreiber angemeldet werden. Bei juristischen Fragen, wenn etwa der Vermieter eine Anlage für ein Mehrfamilienhaus plant, sollte ein Anwalt hinzugezogen werden.


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