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Mietern droht Benachteiligung bei Energiewende

Ein aktueller Gesetzesentwurf sieht vor, dass der sogenannte KWK-Zuschlag nur noch dann gewährt wird, wenn der erzeugte Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Unternehmen und Verbände warnen, dass dies Mieterstromprojekte bedroht.

08.09.2015 – Immer mehr Mieter beziehen Strom und Wärme aus Anlagen mit hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung, erzeugt unmittelbar vor Ort. Diese Teilhabe an der dezentralen Energiewende ist jedoch bedroht, warnen etliche Unternehmen und Verbände, darunter unter anderem der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), das Bündnis Bürgerenergie e.V., die NATURSTROM AG und die Heidelberger Energiegenossenschaft eG (HEG). Anlass ist der vorliegende Reformentwurf für das sogenannte „Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz“ (KWKG). Er sieht erhebliche Nachteile für Mieter vor.

Laut aktuellem Gesetzesentwurf wird der sogenannte KWK-Zuschlag nur noch dann gewährt, wenn der erzeugte Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Bei Mieterstrom-Projekten ist genau dies nicht der Fall, der Betreiber der KWK-Anlage liefert den Strom zu günstigen Konditionen direkt über das Hausnetz an die Mieter. Nur noch kleine Anlagen bekommen eine Förderung, beispielsweise für an Mieter gelieferten und vor Ort verbrauchten Strom.

Ohne den KWK-Zuschlag stehen viele Mieterstromprojekte mit Kraft-Wärme-Kopplung vor dem Aus, neue Projekte werden unrentabel. Zudem werden Mieter bereits bei der EEG-Umlage stärker zur Kasse gebeten – im Gegensatz zu Hausbesitzern, die auf vor Ort erzeugten Strom weniger EEG-Umlage zahlen. Der vorliegende Gesetzentwurf benachteiligt nicht nur Mieter, sondern wäre auch ein herber Rückschlag für die dezentrale Energiewende. „Die klimapolitisch dringend notwendige Energiewende auf dem Wärmemarkt darf nicht durch eine faktische Abschaffung des Mieterstroms und anderer innovativer Formen der Vor-Ort-Vermarktung verhindert werden. Die Bundesregierung darf die Mieter nicht weiter im Regen stehen lassen und muss dringend nachbessern“, fordern die Verbände und Unternehmen.

Die Beteiligten Verbände und Unternehmen fordern, wie bisher jede Kilowattstunde KWK-Strom unabhängig von der Nutzung zu fördern oder zumindest die Förderung für Mieterstromprojekte nicht zu stark zu senken und damit solche innovativen Einspeisemodelle nicht vom KWK-Zuschlag auszuschließen. Mieterstrom reduziert den Ausbaubedarf der Stromnetze und setzt Anreize zur Systemintegration dezentraler Kraftwerke. Er trägt zudem zur Flexibilisierung der KWK bei und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Denn die Nutzung vor Ort erzeugten Stroms kann einen ökonomischen Anreiz liefern, durch Lastverschiebungen oder die Kombination von Photovoltaikanlagen, Speichern und regelbaren KWK-Anlagen, die Haus- oder Quartiersversorgung so zu optimieren, dass eine möglichst hohe Harmonisierung von Erzeugung und Verbrauch vor Ort erreicht wird. Nicht zuletzt befördert Mieterstrom die dringend notwendige Modernisierung im Heizungsmarkt. rr


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Kommentare

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M. Wolters 08.09.2015, 11:53:50

+212 Gut Antworten

Den großen Stromversorgern wird bei Eigenverbrauch der Gewinn geschmälert, bei den kleinen Verbrauchern haben Sie bisher noch ordentliche Erträge.

KWK im Winter in Mehrfamilienhäusern ist doch ein so wichtiger Teil für die Energiewende 100%.

Bei den großen Stromverbrauchern legen Sie fast drauf.

Unsere Politiker die solche Gesetze und Verordnungen erlassen sind auf Ihre Art korrupt oder dumm was noch schlimmer ist (schlecht beraten durch die Energiewirtschaft).


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