Heizungsgesetz in der WarteschleifeBundesregierung verschiebt GEG-Novelle und schafft Probleme

Ein Mann in Arbeitskleidung und Bauhelm repariert eine geöffnete Gastherme
Ist die Gasheizung noch zu retten? (Foto: Getty Images on Unsplash Für Unsplash+)

Wegen Streit und Zeitdruck bei der Novelle des GEG will die Bundesregierung kurzfristig nur die zentrale 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe aussetzen. Branchenverbände kritisieren das Vorgehen scharf und warnen vor sozialen und klimapolitischen Risiken.

01.05.2026 – Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das bald Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) heißen wird, gerät immer mehr in Verzug. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) hat angekündigt, bestehende Fristen des noch gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu verlängern. Konkret soll damit verhindert werden, dass ab Anfang Juli in größeren Städten beim Einbau neuer Heizungen die Vorgabe gilt, dass diese zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Der Einbau neuer Gasheizungen soll damit wieder ermöglicht werden. „An dieser Fristverlängerung zeigt sich das größte Problem der aktuellen Energiepolitik: der Stillstand“ kommentiert BEE-Hauptgeschäftsführerin Christine Falken-Großer die Ankündigung. „Das GEG soll durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) abgelöst werden, zu diesem liegen aber bislang nur Eckpunkte vor."

Investitionsentscheidungen in Heiztechnologien sind langfristig und kapitalintensiv – sie erfordern Planungssicherheit statt kurzfristiger Anpassungen politischer Vorgaben, mahnt der BEE. „Wir haben daher schon bei der Vorstellung der GMG-Eckpunkte im Februar darauf hingewiesen, dass Branche, Bürger und Kommunen dringend Klarheit über die Ausgestaltung des Gesetzes brauchen.“ Dass nun durch Fristverschiebungen ein wichtiger Schub für die Wärmewende im Gebäudesektor verhindert wird, weil das weniger ambitionierte Nachfolgegesetz noch immer nicht einmal als Referentenentwurf vorliegt, schaffe neue Unsicherheiten in Zeiten ohnehin steigender fossiler Energiekosten. „Die Bundesregierung steht in der Verantwortung, Klarheit zu schaffen und verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen“, so Falken-Großer.

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Kostspielige Freiheit

Weil die Koalition insbesondere bei Gasheizungen steigende Nebenkosten erwartet, sollen Vermietende zukünftig an der Last beteiligt werden. Diese gehen ein doppeltes Risiko ein, warnt das Umweltinstitut München: zum einen höhere Kosten, zum anderen könnten Stadtwerke in Zukunft Gasnetze stilllegen, wenn sie sich nicht mehr wirtschaftlich betreiben lassen. Mit dem Gesetzesentwurf schaffe die Regierung deshalb die Gefahr von Millionen Investitionsruinen in deutschen Heizungskellern.

Till Irmisch, Referent für Energiepolitik am Umweltinstitut München, übte gestern harte Kritik am Vorgehen der Koalition: „Die Regierung verkündet heute eine Einigung für ein Problem, das sie selbst geschaffen hat. Der Kompromiss zur Kostenaufteilung kam nur zustande, weil den Verantwortlichen bewusst ist, welche finanziellen Mehrbelastungen sie für Bürger:innen riskiert. Wer sich von den neuen Regeln dazu verleiten lässt, eine neue Gasheizung einzubauen, muss damit rechnen, dass die Kosten künftig explodieren oder dass das Haus vom Gasnetz getrennt wird.“

Grüngasquote ist Augenwischerei

„Obwohl klar ist, dass erneuerbare Gase im Gebäudesektor nicht wettbewerbsfähig sind, schreckt die Koalition nicht davor zurück, sie als Heilsbringer zu verkaufen“, so Irmisch weiter. „Weil so gut wie kein Grüngas verfügbar ist, führt die Grüngasquote de facto dazu, dass noch jahrelang mit fossilem Gas geheizt wird. Eine Beimischung von erneuerbaren Gasen würde die Kosten noch weiter in die Höhe treiben. Die Regierung schickt damit sowohl Vermietende als auch Mietende in eine Kostenfalle. Gewinnen tut dabei nur eine – und zwar die Gaslobby.“

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Die Regierung löst scheinbar ein Problem, das sie selbst geschaffen hat

Mit der Verschiebung ‌solle aus Gründen der Rechtssicherheit verhindert werden, dass die 65-Prozent-Anforderung für kurze Zeit gilt, bevor sie wieder abgeschafft wird, argumentiert die Bundesregierung. Dies solle an ein laufendes Gesetzgebungsverfahren angehängt werden, um die Änderung vor dem 1. Juli in Kraft zu setzen.

Die 65-Prozent-Regel war Kern der GEG-Reform der Ampelregierung und hatte unter dem Namen „Heizungsgesetz“ zu monatelangem Streit geführt. Der damalige Wirtschaftsminister Robert Habeck wollte damit den Weg aus der fossilen Heizungsfalle ebnen und den Umstieg auf Wärmepumpen fördern. Die Union hatte bereits im Bundestagswahlkampf versprochen, das Gesetz wieder abschaffen zu wollen – was auch im Koalitionsvertrag verankert ist.

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Fossile Abhängigkeiten werden zementiert

Auch die Deutsche Umwelthilfe kritisiert das Vorhaben zur Aussetzung der 65-Prozent-Regel. Eine umfassende Einigung zu zentralen Fragen wie dem Mieterschutz sowie der Ausgestaltung der sogenannten Bio-Treppe stehe damit weiterhin aus. Die Bundesregierung treibe damit Mieterinnen und Mieter in die Kostenfalle Gasheizung.

„Mit einem gefährlichen Schnellschuss will die Bundesregierung die 65-Prozent-Regel alternativlos aussetzen. Mieterinnen und Mieter wären damit schutzlos der Kostenfalle gasbetriebener Heizungen ausgeliefert“, kommentiert Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, den Entwurf. „Dass insbesondere die SPD das zulässt, ist ein Offenbarungseid.“

Die Energiepreiskrise zeigten deutlicher denn je: An der Abkehr von Öl und Gas führt kein Weg vorbei. „Stattdessen zementiert die Bundesregierung ihren fossilen Kurs weiter. Das ist ökonomisch und klimapolitisch unverantwortlich. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Pläne fallen zu lassen und den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen weiter zu unterbinden“, so Metz.

Wegfall des Heizungsgesetzes verursacht hohe CO2-Emissionen und Kosten

Eine aktuelle Studie des Forschungsinstituts für Wärmeschutz e.V. München (FIW) unter Leitung von Prof. Dr.-Ing. Andreas H. Holm im Auftrag des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle e.V. (BuVEG) beziffert nun erstmals die klimapolitischen Konsequenzen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) und des Wegfalls der 65-Prozent-Erneuerbaren-Regelung beim Heizungstausch. Demnach würde der Wegfall des § 71 Gebäudeenergiegesetz (GEG), der seit 2024 bzw. stufenweise dazu verpflichtet, neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu betreiben, bis zum Jahr 2030 zu Treibhausgas-Mehremissionen in Höhe von 7 Millionen Tonnen CO2 im deutschen Gebäudebestand führen.

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Die Studie zeigt darüber hinaus auf, wie diese mit energetischen Sanierungsmaßnahmen kompensiert werden könnten.„Die Ergebnisse der Studie zeigen klar: Marktgetriebene Effekte allein – etwa steigende CO2-Preise oder der Hochlauf der Wärmepumpe – können die entstehende Klimaschutzlücke nicht schließen“, erläutert Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle e. V. „Eine deutliche Steigerung der energetischen Sanierungen von Fassaden, Fenstern und Dächern ist die einzige realistische Antwort. Wer das Heizungsgesetz abschafft, muss energetische Sanierungen stärken – sie senken Energiekosten und sichern Immobilienwerte. Das ist ein Gebot klimapolitischer und wirtschaftlicher Vernunft.“

Um die entstehenden Mehremissionen auszugleichen, wären laut Studie ab 2026 jährlich über 190.000 zusätzliche vollsanierte Wohneinheiten oder rund 380.000 zusätzliche Einzelmaßnahmen erforderlich. Bis 2029 steige dieser Bedarf auf 435.000 Vollsanierungen bzw. nahezu 930.000 Einzelmaßnahmen pro Jahr.

Im Jahr 2025 wurden 260.000 Wohneinheiten saniert, im Vorjahr 2024 rund 265.000. Die Sanierungsquote liege derzeit bei 0,67 Prozent, eine jährliche Quote von mindestens zwei Prozent wäre notwendig. „Die Studie liefert konkrete Vorschläge, wie das gelingen kann“, sagt Hinrichs. „Etwa durch einen Worst-Performing-Building-Bonus für Einzelmaßnahmen, eine Anhebung der steuerlichen Abschreibung nach § 35c EStG von 20 auf 30 Prozent sowie eine verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen nach dem Gebäudekauf.“ na

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