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Geothermie-BeschleunigungsgesetzDie Wärmewende beschleunigen

Tiefenbohrungen für die Errichtung eines Geothermiekraftwerks 2016 in Trebur
Die Bundesregierung plant, mit einem neuen Gesetz Genehmigungshürden für die Geothermie abzubauen (Bild: Ben Benzin / CC BY-SA 4.0).

Mit dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz sollen Erdwärme und Wärmeinfrastruktur den anderen Erneuerbaren Energien gleichgestellt und als im überragenden öffentlichen Interesse stehend definiert werden.

18.07.2025 – Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BWME) hat einen überarbeiteten Entwurf für das seit vergangenem Jahr geplante Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) vorgelegt. Mit dem neuen Gesetz sollen Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen zur Wärmeversorgung schneller umgesetzt werden. Allein die Tiefengeothermie könne bereits rund ein Viertel des deutschen Wärmebedarfs decken, schätzt die Bundesregierung.

„Es ist ein großer Schritt, dass mit dem Geothermiebeschleunigungsgesetz erstmals auch ein Geothermie-Stammgesetz eingeführt wird und auch das überragende öffentliche Interesse nochmals spezifisch für die Geothermie festgeschrieben wurde“, sagt Gregor Dilger, Geschäftsführer des Bundesverbands Geothermie. Dadurch werde die Bedeutung der Geothermie für das Gelingen der Wärme- und Kältewende bestätigt. Den Einbezug von Kühlenergie und Fernwärmeleitungen begrüßt der Verband ebenfalls ausdrücklich.

Erdwärme nutzen

Das Gesetz soll Genehmigung und Bau von Geothermieprojekten sowie der gesamten Wärmeinfrastruktur beschleunigen. Der neue Entwurf umfasst dabei neben Geothermie ausdrücklich auch Groß-Wärmepumpen, die beispielsweise See- und Flusswasser, Abwasser oder unvermeidbare Abwärme nutzen, sowie Wärmespeicher, Kühlenergie und Fernwärmeleitungen.

Geplant sind Digitalisierung, verbindliche Höchstfristen für die Bearbeitung von Anträgen von einem Jahr im Berg- und Wasserrecht und der Entfall einer Genehmigung bei kleiner oberflächennaher Geothermie. Geothermie und Wärmeinfrastruktur wird analog zu Erneuerbaren Energien ein Vorrang aufgrund überragenden öffentlichen Interesses eingeräumt.

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„Wir müssen darüber nachdenken, wie wir die Wärmewende realisieren. Das können wir nur, indem wir die Lösungen nutzen, die wir heute schon sehen und haben. Geothermie ist eine Lösung, die verfügbar ist und hochskaliert werden kann.“

Dr. Herbert Pohl, Gründer und CEO von Deutsche ErdWärme GmbH.

Dr. Herbert Pohl, Gründer und CEO von Deutsche ErdWärme GmbH

Der neue Entwurf enthält zusätzlich verbindliche Rückmeldefristen bei Bohranzeigen sowie doppelte Beschleunigung für Fernwärmeleitungen analog zu H₂ /Gasnetzplanung. Anweisungen im Umgang mit dem Naturschutz- und Wasserrecht klargestellt, zum Beispiel werden geeigneten Zeitfenstern für seismische Messungen zur Erkundung vorgegeben. Der Entwurf folgt hier einem Vorschlag der Geothermiebranche. Neu ist zudem, dass Behörden das Recht eingeräumt wird, Sicherheitsleistungen zu verlangen, um Bergschäden abzusichern.

Gesetz auf der Strecke geblieben

Mit dem Gesetz werden auch Teile der EU-Richtlinie RED III in nationales Recht übertragen. Der neue Entwurf passt dabei auch Wasser- und Bergrecht an, um die Genehmigungssituation für Wärmeleitungen, Wärmespeicher und Kühlenergie zu verbessern. Die Geothermiebranche wünscht sich weitere Klarstellungen, u.a. bei der Befreiung von einer Förderabgabe für die Zirkulation von Thermalwasser zur Wärmeerzeugung im Bergrecht.

Im Herbst vergangenen Jahres hatte das Kabinett bereits einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern beschlossen. Laut Bundeswirtschaftsministerium sollte das Gesetz (GeoWG) die Grundlagen dafür schaffen, dass sich bis 2030 zehn Terawattstunden Energie aus Erdwärme gewinnen lassen – das wären etwa zehnmal so viel wie derzeit. Durch den Ampel-Bruch blieb das Gesetz jedoch auf der Strecke. Das neue Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, geführt von Katherina Reiche, hat nun einen aktualisierten Entwurf veröffentlicht. Der Entwurf befindet sich bereits in der Länderanhörung und soll Anfang August dem Kabinett vorgelegt werden.

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