Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)Eckpunkte der neuen Heizungsförderung in der Kritik

Nahaufnahme eines älteren Rippenheizkörpers unter einem Holzfenster in einem gefliesten Raum. Das Bild zeigt einen klassischen Heizkörper in einem Bestandsgebäude und steht sinnbildlich für konventionelle Heizsysteme sowie den Wärmeverbrauch in Gebäuden.
Inklusive Förderungen macht es meist Sinn alte fossile Heizungssysteme auszutauschen. Die Armotisationszeit von Wärmepumpen liegt oftmals unter 10 Jahren (Bild: Foto von Julian Hochgesang auf Unsplash)

Eine stärkere soziale Gewichtung bei Förderungen, aber insgesamt weniger Geld soll es für den heimischen Austausch von Heizungen auf Erneuerbare Systeme geben. Die Kritik an der geplanten Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude überwiegt.

08.07.2026 – Nachdem am Montag der Haushaltsentwurf für 2027 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil vorgestellt und Einschnitte beim Klima- und Transformationsfonds bekannt wurden, hat das Bundeskabinett einen Tag darauf Eckpunkte für eine Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgestellt.

Am gestrigen Dienstag übergaben die zuständigen Ressorts mehrerer Ministerien gemeinsam die Eckpunkte an den Haushaltsausschuss im Bundestag. Bereits am heutigen Mittwoch könnte der Haushaltsausschuss über die Änderungen beraten und diese verabschieden. Die Änderungen könnten aber auch erst mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in den Bundestag eingereicht werden. Das könnte erst nach der parlamentarischen Sommerpause erfolgen.

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Wie aus einem Schreiben des Finanzministeriums an den Haushaltsausschuss hervorgeht, führen die Änderungen im kommenden Jahr noch zu einer Steigerung des BEG von 1,4 Milliarden Euro, um dann aber bis 2030 Einsparungen von knapp 2,7 Milliarden zu erreichen. Zunächst einmal sollen die Förderungen für Erneuerbare Heizungssysteme für geringere Einkommen angehoben werden.

Das kommt hinzu

Bisher erhielten Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen (zvE) bis 40.000 Euro pauschal 30 Prozent Förderung. Neu ist eine stärkere soziale Staffelung. Bis 30.000 Euro zvE sollen Haushalte dann 40 % Förderung erhalten, bei 30.000 bis 40.000 bleibt es bei 30 % Förderung, bei einem zvE bis 50.000 Euro soll es noch 10 % Förderung geben. Zudem wird für jedes minderjährige Kind im Haushalt das anzusetzende Einkommen um 10.000 Euro reduziert.

Zudem soll ein Bonus für heimische Wertschöpfung eingeführt werden. 15 % Bonus soll es für Anlagen geben, deren Wertschöpfung in der EU oder assoziierten Märkten stattfindet. Auch soll es einen weiteren Bonus von 5 % bei Einzelmaßnahmen an besonders ineffizienten Gebäuden geben. Zudem werden Boni beim seriellen Sanieren ausgeweitet. Auch Häuser mit dem Label Effizienzhaus 70 – die 30 Prozent weniger Energie als ein Referenzhaus verbrauchen – sollen 5 % Bonus erhalten.

Das fällt weg

Zugleich soll es aber eine Reihe von Kürzungen bei den Förderungen geben, um die geplanten Einsparungen bis 2030 zu erreichen. Die förderfähigen Kosten – quasi die Deckelung der Heizungsförderung – sollen per Degression abgesenkt werden. Bislang liegen die förderfähigen Kosten pauschal bei 30.000 Euro für selbstnutzende Eigentümer. Künftig sollen die förderfähigen Kosten nur noch 28.000 Euro betragen. Zudem sollen die förderfähigen Kosten alle 6 Monate um weitere 750 Euro sinken.

Auch der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus soll mit der Zeit abschmelzen. Der Klimageschwindigkeitsbonus ist ein 20-prozentiger Bonus, der selbstnutzenden Eigentümer gewährt wird, die eine mindestens 20 Jahre alte fossile Heizung gegen eine förderfähiges Heizungssystem tauschen. Dieser Bonus soll alle 6 Monate um 4 % abgesenkt werden. Ein weiterer Bonus von 5 % für besonders effiziente Wärmepumpen – etwa mit natürlichen Kältemitteln betrieben – soll abgeschafft werden.

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Die Umweltschutzorganisation WWF Deutschland kritisiert, dass die Neugestaltung des BEG trotz einiger positiver Aspekte hinter den Anforderungen für wirksamen Klimaschutz zurückbleibe. Zwar sei die Förderung mit sozialer Staffelung zielgerichteter und das Abschmelzen der Fördersummen über Zeit, könne wichtige Marktanreize setzen, so Sebastian Breer, Gebäudeexperte beim WWF, doch: „Eine sozialere Förderung kann nicht als Feigenblatt für den Abbau wirksamer Klimapolitik dienen. „Wenn die Fördermittel insgesamt schrumpfen und gleichzeitig die gesetzlichen Klimaschutzstandards aufgeweicht werden, bedeutet das die Abrissbirne für die Klimaziele im Gebäudesektor.“

Der Ökoenergieversorger Green Planet Energy kritisiert insbesondere die geplante Absenkung der Förderobergrenzen. Damit setze die Bundesregierung den erfolgreichen Hochlauf der Wärmepumpe aufs Spiel. „Jede neue Wärmepumpe schafft Aufträge, stärkt die heimische Wirtschaft und macht uns unabhängiger von fossilen Energien. Die Förderung ist deshalb keine bloße Ausgabe des Staates, sondern eine Investition, die Wertschöpfung, Beschäftigung und Steuereinnahmen in Deutschland auslöst“, so Carolin Dähling, Bereichsleiterin Politik und Kommunikation bei Green Planet Energy.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe, kommentiert wie folgt: „Mit diesem Entwurf kann die Bundesregierung die Fehlentscheidungen aus dem Gebäudemodernisierungsgesetz nicht korrigieren. Ohne klare ordnungsrechtliche Leitplanken reichen reine Sanierungsanreize nicht aus, um den Markt für Wärmepumpen und Gebäudesanierung hochzufahren – erst recht nicht, wenn das Fördervolumen in den kommenden Jahren um mehr als zwei Milliarden Euro sinken soll.

Dem neuen GModG zufolge soll unter anderem die Vorgabe entfallen, dass neue Heizungen mindestens zu 65-Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Zudem soll eine sogenannte Biotreppe eingeführt werden, mit steigenden Anteilen von Biogas im Netz. Das könnte nach Ansicht von Expert:innen teuer werden. Endgültig verabschiedet werden GModG und wahrschienlich auch die BEG, wohl erst nach der parlamentarischen Sommerpause. Die Unsicherheiten über die künftige Ausgestaltung der Wärmewende bleiben vorerst bestehen. mg

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