Reform im Bundestag: Gebäudeenergiegesetz heißt jetzt offiziell Gebäudemodernisierungsgesetz

Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause hat der deutsche Bundestag das neue Gebäudemodernisierungsgesetz doch noch beschlossen. Die Kritik ist groß und Verfassungsbeschwerde angekündigt.
10.07.2026 – Nun ging es schneller als gedacht, der Bundestag stimmte am heutigen Freitag mit Mehrheit für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Auch der Bundesrat hat seine Zustimmung gegeben. Damit gehört das vorherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Vergangenheit an. Ein Gesetz, das 2020 von der damaligen schwarz-roten Regierung unter Angela Merkel verabschiedet und von der Ampelregierung nach vielem Hick-Hack reformiert wurde – tituliert als sogenanntes „Heizungsgesetz“.
Eine Medienkampagne – getrieben von der Bild-Zeitung – sorgte dafür, dass die Reform des GEG in ein schlechtes Licht gerückt und vor allem mit dem Wirken des damaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck verbunden wurde. Die Union griff den orchestrierten Unmut bereitwillig auf und erreichte, dass im neuerlichen schwarz-roten Koalitionsvertrag die Abschaffung des – so nie existierenden – Heizungsgesetzes festgeschrieben wurde – womit vor allem die Abschaffung der 65-Prozent-Regel gemeint war, dass also neue Heizungen mindestens zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Dabei hatte schon die Merkel-Regierung ein Verbot des Einbaus von Ölheizungen ab 2026 festgeschrieben und zudem für ältere fossile Heizungen von vor 1991 eine Austauschpflicht vorgesehen. Unter anderem diese Austauschpflicht wurde von der Union, namentlich etwa von der aktuellen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, stark kritisiert. Zudem auch ein vermeintlicher Zwang zum Einbau von Wärmepumpen, der nie existierte.
65-Prozent-Regel abgeschafft
Einige waren davon ausgegangen, dass das neue GModG erst nach der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet wird. Doch nach dem die Fraktionen von SPD und CDU/CSU Zustimmung signalisiert hatten, ging die Abstimmung am heutigen Freitag über die Bühne. in namentlicher Abstimmung votierten 322 Abgeordnete dafür und 272 dagegen.
Wie bereits seit den Ende Februar bekannt gewordenen Eckpunkten zum neuen GModG klar ist, die 65-Prozent-Regel wird abgeschafft. Für vermeintliche Klimaschutzbestrebungen soll stattdessen eine Biotreppe eingeführt werden. Ist der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen bislang für Neubauten seit 2024 und bei Bestandsbauten ab 2026 bzw. 2028 faktisch verboten, können diese nun weiter eingebaut werden. Ab 2029 sollen diese dann einen steigenden Anteil grüner Brennstoffe wie Biomethan und Wasserstoff nutzen.
War anfangs die genaue Ausgestaltung der Biotreppe noch nicht bekannt, ist inzwischen klar, dass der Anteil erneuerbarer Brennstoff für neue Heizungen ab Anfang 2029 bei mindestens 10 Prozent, ab 2030 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent betragen soll. 2045 dann müssen Heizungssysteme komplett klimaneutral betrieben werden, jedoch einigten sich schwarz-rot auch darauf, ein Verbot von Öl- und Gasheizungen ab diesem Zeitpunkt zu streichen.
Das könnte insgesamt teuer werden. Julia Bläsius, Direktorin Deutschland von Agora Energiewende, kommentiert: „Im Gegensatz zum Wechsel auf erneuerbare Heizungsformen, die sofort weitgehend klimaneutral arbeiten, bleiben mit der nun vorgesehenen Regelung sowohl alte als auch neu eingebaute Gas- und Ölkessel noch lange auf fossile Brennstoffe angewiesen. Zudem ist es hochgradig unsicher, ob Grüne Gase in ausreichender Menge verfügbar und bezahlbar sein werden. Dies kann Haushalte, allen voran Mietende, und Unternehmen künftig hart treffen.“
Zunächst war vorgesehen, dass Mietende mögliche zusätzliche Kosten allein tragen müssen, in der Zwischenzeit aber wurde festgeschrieben, dass zusätzliche Kosten aus der Bio-Treppe sowie steigende Netzentgelte und CO2-Kosten nicht vollständig auf Mieter:innen abgewälzt werden. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz aber kritisiert: „Die Regelung bleibt jedoch mangelhaft, weil nur 50 Prozent der Kosten von den Vermietenden übernommen werden sollen, und das auch nur bis zu einer Beimischungsquote in Höhe von 30 Prozent, obwohl die Quote ab 2040 bei 60 Prozent liegen soll. So landet ein zu großer Teil der Mehrkosten bei den Mietenden – obwohl diese in der Regel keinen Einfluss auf die Wahl des Heizsystems haben.“
Weiter unklare Grüngasquote
Für bestehende Heizungssysteme soll im Übrigen eine sogenannte Grüngasqoute seitens der Lieferanten eingeführt werden, Sie soll 2028 bei einem Prozent starten und bis 2045 auf 100 Prozent steigen. Dann dürfen Lieferanten nur noch klimaneutrale Brennstoffe an die Kund:innen weiterleiten. Weitere Details sind noch nicht bekannt.
Die Präsidentin des Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE), Ursula Heinen-Esser, sagt dazu: „Dass die Inverkehrbringer hier bis zum Jahr 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umsteigen sollen, schafft Planungssicherheit. Damit ist implizit zumindest systemtechnisch ein Enddatum für den fossilen Betrieb von Heizsystemen in Sicht. Nun muss auch die Umsetzung der Vorgaben gewährleistet werden. Das hierfür angekündigte Gesetz muss jetzt schnellstmöglich vorgelegt werden, um Planungssicherheit zu schaffen. Ein tatsächliches Einsatzverbot für fossile Brennstoffe hätte ein deutlicheres Signal an die Verbraucher gesendet.“ Kritisch sieht der BEE jedoch, dass die Verpflichtungen zur neuen „Bio-Treppe” nicht für solche Heizungsanlagen gelten sollen, die ab dem 1. Januar 2024 installiert wurden.
Das aktuell geltende Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen ab 2045 zu streichen und stattdessen ein Gesetz zur Einführung der Grüngas-/Grünheizölquote anzukündigen, ruft bei Kirsten Nölke, Vorständin der naturstrom AG, Unverständnis hervor: „Das ist ein politisches Hütchenspiel zulasten des Klimaschutzes. Die Gesetzes-Rochade gaukelt den Verbraucher:innen vor, dass ihre Gas- und Ölheizungen ohne eigenes Zutun Stück für Stück bis 2045 klimaneutral werden. Wo ausreichend klimaneutrale Brennstoffe herkommen sollen, wenn sich tatsächlich auch künftig Bauherren und Halter von Bestandsimmobilien in großer Anzahl für den Einbau von Gas- und Öl-Heizungen entscheiden sollten, ist den allermeisten Exptert:innen allerdings schleierhaft.“
Verfassungsbeschwerde
Die Deutsche Umwelthilfe kündigte Verfassungsbeschwerde an. Das Gesetz widerspricht aus Sicht der DUH den gesetzlichen Klimazielen. Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, sagt: „Mehrere Gutachten, sogar aus den eigenen Reihen der Union, zweifeln die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes an. Die Bundesregierung liefert die Menschen heute explodierenden Heizkosten und fossilen Abhängigkeiten aus – und steuert kommende Generationen in eine immer heißere und lebensfeindlichere Zukunft. Wir werden das nicht zulassen und die Einhaltung der Klimaziele vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen.“
So hatte der Expertenrat für Klimafragen, das offiziell die Arbeit der Bundesregierung zur Emissionsreduzierung prüft, ohnehin eine Emissionsbudgetüberschreitung bis 2030 festgestellt und des Weiteren erklärt: Regulatorische Anpassungen, wie das derzeit im parlamentarischen Verfahren befindliche Gebäudemodernisierungsgesetz oder das geplante Netzpaket, seien in den Projektionsdaten noch gar nicht enthalten. Es sei damit zu rechnen, dass sie das Risiko weiter erhöhen.
Die KlimaUnion, ein Zusammenschluss klimabewegter innerhalb von CDU/CSU, hatte zudem ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben, wonach, durch die Streichung der bisherigen Begrenzungen für fossile Bestandsheizungen, eine strukturelle Regelungslücke entstehe. Auch die Bio-Treppe beziehungsweise die Grüngasquote löse das Problem nicht. mg



















































